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Isabell Huber

CDU 12.05.2022 Sitzungen 17/38

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute behandelte Gesetzentwurf mag etwas sperrig klingen. Doch dahinter verbirgt sich ein bedeutsamer Schritt zur weiteren Digitalisierung unserer Verwaltung und zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. iode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 Es ist eines unserer Kernanliegen, die Verwaltung moderner, digitaler und bürgerfreundlicher zu gestalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Denn die Welt von heute ist eine digitale. Auch unsere Verwaltung muss eine digitale sein. Dabei spielen Melderegister, das informationelle Fundament der Verwaltung, eine ganz entscheidende Rolle. Sie kommen bei der Zuweisung von Kindergarten- und Schulplätzen sowie der Planung von Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern zum Einsatz. Jährlich ziehen ca. 8 % der Bevölkerung von Baden-Württemberg um. Es ist kein Wunder, dass es in den Kommunen vor Ort oft keine emotionalere Frage gibt als das Funktionieren oder Nichtfunktionieren eines Einwohnermeldeamts. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem im Januar 2021 beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes auf aktuelle Herausforderungen für das Meldegesetz reagiert. Im Nachgang der ersten Änderung 2015 hat sich gezeigt, dass sowohl durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung Datensätze länderübergreifend vereinheitlicht und in einem automatisierten Verfahren erfasst werden müssen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der richtige Weg. Man muss ganz klar sagen: Der Bund gibt hier vor, und wir im Land setzen um. Das tun wir heute und in den nächsten Wochen. Die Bürgerinnen und Bürger werden ihre Meldedaten künftig digital abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen können. Das bedeutet etwa, dass sie ihre Meldebescheinigung – wie es Herr Staatssekretär Klenk auch beschrieben hat – herunterladen können und dafür nicht mehr extra aufs Amt müssen. Kurz gesagt: Behördengänge werden künftig schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand erledigt werden können, wie es der Kollege Lede Abal ausgeführt hat. Damit ist diese Änderung in Verbindung mit der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ein wichtiger Schritt hin zur Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Auch aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich eine breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Insbesondere den Gemeindetag möchte ich hier hervorheben; er trägt die Änderungen mit. Das ist aus meiner Sicht ganz entscheidend. Denn die Leistung der vielen Tausend Beschäftigten in den Kommunen in unserem Land ist maßgeblich entscheidend für die Umsetzung einer digitalen Verwaltung und damit letzten Endes auch für den Erfolg der Digitalisierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Dafür möchte ich an dieser Stelle allen kommunalen Vertretern und vor allem den Beschäftigten vor Ort ganz herzlich danken und ihnen auch meinen größten Respekt aussprechen. Denn wir alle wissen: Die Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern auf den Ämtern, gerade in diesem Bereich, ist nicht immer die einfachste. Wir hier im Land wollen diese Arbeit (Isabell Huber) vereinfachen, um eine effektivere Arbeit vor Ort zu gewährleisten. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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