Dr. Ute Leidig
Solange die Unterlagen nicht vollständig eingereicht sind, beginnt auch die Bearbeitung im jeweiligen Regierungspräsidium nicht. Das ist das eine. Das andere ist: Wenn Dinge fehlen und ergänzt werden müssen, so sind es häufig die Sprachkenntnisse. Dabei ist das Problem, dass die Sprachkenntnisse, wenn ein B2-Niveau vorgeschrieben ist, was bei den meisten pflegerischen Berufen tatsächlich auch der Fall ist, nicht über einen kurzen Zeitraum hinweg erworben werden, sondern dass es etwas länger dauert, bis das Sprachniveau tatsächlich vorhanden ist. Dies als grundsätzliche Aussage. Da Sie in Ihrer Frage auch darauf anspielten, dass es einen bundesweiten Vergleich gibt: Uns liegen dazu keine bzw. nur vereinzelt Vergleichsdaten vor. Wir wissen nicht, ob es in anderen Bundesländern kürzer oder länger dauert. Bei uns ist keinerlei Erkenntnis zur Dauer in anderen Ländern vorhanden, deshalb kann ich dazu keine Aussage treffen. Ganz grundsätzlich brauchen wir auf der einen Seite die Leute; insofern verstehe ich auch den Wunsch, dass es schnell gehen soll. Auf der anderen Seite handelt es sich um Berufe im medizinischen Kontext, und das sind nun einmal Berufe, in denen wir einen gewissen Qualitätsstandard haben, den wir beibehalten sollten, auch in Bezug auf die Sprachkenntnisse. Dies ist einfach wichtig, weil die Arbeit der Menschen letztendlich am Menschen stattfindet und es dabei im schlimmsten Fall zu fatalen Missverständnissen kommen könnte, wenn ein notwendiges Sprachverständnis nicht vorhanden ist. Deshalb halten wir grundsätzlich die Anerkennungsverfahren gerade auch im medizinischen und pflegerischen Bereich für wirklich wichtig, sehen aber durchaus auch die Punkte, an denen es hängt. Wir versuchen, durch Beratung im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens auch schon dazu beizutragen, dass dann wirklich die Unterlagen da sind, dass viele Dinge schon geklärt iode – 38. Sitzung – Donnerstag, 12. Mai 2022 sind und dass das Verfahren, das in der Regel im Schnitt in drei Monaten abgearbeitet werden kann – so die Auskunft des Regierungspräsidiums –, tatsächlich auch so vollzogen wird. Jetzt sprechen Sie von einer notwendigen Umstellung von Anpassungslehrgängen hin zu Kenntnisprüfungsverfahren. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass grundsätzlich die Antragstellenden selbst wählen können, ob sie einen Anpassungslehrgang oder die Kenntnisprüfung absolvieren wollen. Insofern ist uns auch zu der Notwendigkeit, von der Sie hier sprechen, nichts bekannt. Zu der zweiten Frage, die Sie eingereicht haben, wie wir angesichts des Fachkräftemangels das langwierige Anerkennungsverfahren beurteilen: Ich habe Ihnen ja jetzt gerade schon ausführlich erläutert, dass ein Qualitätsmaß für uns wichtig ist, aber dass wir dennoch auch durch verschiedene vorgeschaltete Maßnahmen versuchen, das Verfahren so kurz wie möglich zu halten. In Bezug auf den Enzkreis: Sie haben die Frage relativ spät eingereicht. Deswegen konnten wir jetzt nicht die nötigen Informationen einholen. Wir sind nicht über jeden Kreis im Detail informiert. Aber ganz prinzipiell könnte es so sein, dass da Faktoren zusammentreffen, die möglicherweise bestimmte Engpässe erzeugen, dass sich in der neuen Ausbildung in Psychiatrie und Pädiatrie mögliche Engpässe ergeben. Wenn das gerade auch im Anerkennungsverfahren die Felder sind, in denen nachgearbeitet werden muss, dann könnte es zu einem Ausfall kommen. Inwiefern das genau die spezifische Situation im Enzkreis ist, kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten. Aber das wurde mir als Hypothese zumindest genannt und könnte ja auch zutreffen.
