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Georg Heitlinger

FDP 11.05.2022 Sitzungen 17/37

Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Im Jahr 2015 wurde das Landesjagdrecht geändert. Seitdem dürfen Füchse meiner Kenntnis nach erst ab August geschossen werden. Das bedingt vielfach Probleme. Sie haben selbst gesagt, dass die Eier wohl von den Füchsen geklaut werden. Wäre es nicht eine Überlegung, das Landesjagdrecht wieder dahin gehend zu ändern, wie es vorher war, dass man die Füchse früher schießen darf? Ich denke, hier gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Niedergang der Population und der Änderung des Jagdrechts, weil die Füchse eine längere Schonzeit haben. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Die Bejagung der Füchse findet sich in der Durchführungsverordnung, nicht im Gesetz. Natürlich werden wir für die Auerwildgebiete die Durchführungsverordnung ändern müssen. Das steht außer Frage; das habe ich vorhin aber auch erwähnt. Wenn wir die Bejagung ändern, werden wir bestimmte Dinge erlauben müssen, die dort bisher verboten waren oder die man eingeschränkt hat. Das wird kommen müssen; das ist die Konsequenz des Maßnahmenplans Auerhuhn. Das ist ja logisch, sonst würden wir den Maßnahmenplan nicht machen.

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