Udo Stein
Danke schön. – Sie sprachen sich gerade dafür aus, die Verfahren zu beschleunigen. Aber ist es in der Vergangenheit nicht oft so gewesen, dass Naturschutzgutachten und Gutachten über Lebensräume von Tieren eine gewisse Zeit gebraucht haben, damit man klar feststellen konnte, wo beispielsweise ein Rotmilan sein Nest gebaut hat oder welche Tiere in der Umgebung leben? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Wir sprechen heute – ich hatte versucht, dies deutlich zu machen – über Beiträge, die die Justiz im – ich sage einmal so – rechtsförmlichen Verfahren leisten kann bzw. die wir leisten können. Ich werde dazu kommen, dass es natürlich auch andere Bereiche gibt, dass es weitere Schritte zu gehen gibt, dass es auch andere Aspekte gibt, die die Verfahrensdauer begründen. Aber lassen Sie mich zum Widerspruchsverfahren zurückkommen. Das Widerspruchsverfahren wird in konkret diesen Verfahren oft funktionslos, weil die Genehmigungen aufgrund von Drittbetroffenheit regelmäßig vorgreiflich von den Gerichten im einstweiligen Rechtsschutz überprüft werden. In dieser Situation bietet das Widerspruchsverfahren gerade keinen Mehrwert, sondern bindet unnötig Ressourcen und verzögert das Verfahren. Es kann deshalb nach meiner Überzeugung an dieser Stelle entfallen. Der zweite Schritt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine personelle Stärkung des Verwaltungsgerichtshofs, der erstinstanzlich für Streitigkeiten zuständig ist, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m betreffen. Im Haushalt 2022 – Kollegin Evers hat es bereits ausgeführt – haben wir dafür bereits 3,5 Stellen zur Errichtung eines zusätzlichen Senats geschaffen. Das ermöglicht zum einen die Einrichtung eines Infrastruktursenats und damit über Spezialisierung eine Steigerung der Effizienz. Zum anderen führen zusätzliche Richterstellen zu einer Entlastung des Gerichts, was ebenfalls zu kürzeren Verfahrenslaufzeiten führt. (Glocke des Präsidenten)
