Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geplante Änderung des Gesetzes zur Ausführung der VwGO vermag weder aus klimapolitischen noch aus verwaltungsrechtlichen Gründen zu überzeugen. So hat bereits mein Kollege Frank Bonath im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs festgestellt, dass angesichts der geringen Windhöffigkeit in Baden-Württemberg (Vereinzelt Beifall bei der AfD) das Windrad aktuell nicht das richtige Mittel ist, um die gewünschte Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien zu erzielen. Unser Bestreben sollte vielmehr darauf ausgelegt sein, mit den zur Verfügung stehenden materiellen, finanziellen und personellen Ressourcen die erneuerbaren Energien zu fördern, die am jeweiligen Ort am effektivsten sind und am besten wirken. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) So bin ich überzeugt, dass ein weitreichendes Investment in die Windenergie in windhöffigen Bereichen – idealerweise offshore, aber an geeigneten Stellen auch onshore – einen bedeutsamen und wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, sicheren und bezahlbaren Energiewende leisten kann. Dort aber, wo eben weniger oder gar kein Wind weht, müssen wir unsere knappen Ressourcen in andere Bereiche lenken: Geothermie, Biogas, aber auch in die Entwicklung und den Ausbau von Speichermedien sowie in eine Wasserstoffinfrastruktur. Dass die Landesregierung nunmehr die begründeten Einwände der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegen entsprechende Windkraftanlagen beschneiden möchte, muss man fast schon als Akt der Hilflosigkeit bezeichnen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Augenscheinlich geht es der Landesregierung auch nicht darum, die Energiewende besser und effektiver in Gang zu bringen und umzusetzen, sondern darum, nach außen Entschlosperiode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 senheit bei dem Versuch zu signalisieren, die bisher verkorkste Energiewende in Baden-Württemberg in Fahrt zu bringen. Tatsächlich führt – so hat die Anhörung ergeben – die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zu keiner Beschleunigung der für die Errichtung und Inbetriebnahme von Windenergieanlagen maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. (Abg. Raimund Haser CDU: Das hat nur einer bei der Anhörung gesagt!) Denn – so führt es beispielsweise Verwaltungsrechtler Dr. Porsch aus – die in der Gesetzesbegründung genannte Verfahrensbeschleunigung entfaltet sich lediglich im Hauptsacheverfahren, hat also mangels Suspensiveffekt für die Errichtung und Inbetriebnahme keinen Beschleunigungseffekt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Im Ergebnis wird diese Änderung dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise zu Recht Verfahrensfehler oder auch materielle Hindernisse vorbringen, auf den Rechtsweg verwiesen werden (Zuruf von der AfD: Genau!) und aus Gründen der von den Verwaltungsgerichten dann in besonderem Umfang zu berücksichtigenden Waffengleichheit vor Gericht von Amts wegen noch intensiver und aufwendiger werden ermitteln müssen oder angesichts zu erwartender Infragestellung sämtlicher planerischer Vorgaben langwierige und kostspielige Gutachten werden einholen müssen. Dies kann sich am Ende als kontraproduktiv erweisen. Ob die in weiser Voraussicht zusätzlich geschaffenen Kapazitäten an den Verwaltungsgerichten ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Die Verfahrensdauer bis zur Errichtung und Inbetriebnahme wird im Übrigen nicht durch das Widerspruchsverfahren, sondern bei genehmigungspflichtigen größeren Anlagen durch die umfangreiche und strenge Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und gegebenenfalls die schärfere EU-Umweltverträglichkeitsprüfung geprägt. (Abg. Raimund Haser CDU: So ist es!) Das Widerspruchsverfahren spielt dabei, wie gesagt, nur eine untergeordnete Rolle. Der Wegfall wird mitunter auch dazu führen, dass die dem Widerspruchsverfahren immanente Selbstkontrolle der Verwaltung entfällt und sie mithin ihre eigenen Entscheidungen nicht mehr in der Form überprüft und möglicherweise im Sinne einer rechtlich korrekten Genehmigungsfähigkeit ändern wird. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Dennoch verkrampft sich die Landesregierung, an diesem wenig förderlichen Gesetzentwurf festzuhalten, statt pragmatische Ansätze aufzugreifen, wie beispielsweise einzelne Fristen zu überarbeiten und anzupassen. Wünschenswert wäre es zumindest, wenn die konkreten Auswirkungen nach spätestens drei Jahren einer Evaluation unterzogen würden, um zu ermitteln, wie sich die tatsächliche Verfahrenszeit entwickelt hat und welche Auswirkungen das Gesetz auch auf andere Bereiche hat. (Nico Weinmann) (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Seismograf wird dabei sicherlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit sein, die die vermeintliche Entlastung der Widerspruchsbehörden wird auffangen müssen. Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt festzuhalten, dass dieser Gesetzentwurf reine Symbolik darstellt und zielgerichtetes und entschlossenes Handeln im Sinne einer funktionierenden Energiewende vermissen lässt. Aber immerhin hier bleiben Sie sich treu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)
