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Muhterem Aras

11.05.2022 Sitzungen 17/37

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Herr Strobl, Sie haben das Recht zu schweigen! – Gegenruf: Ja! – Heiterkeit) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst einmal einordnen, um was es im Kern in dieser Sache geht. (Abg. Thomas Blenke CDU: Gelächter bei der AfD! – Weitere Zurufe) Erstens geht es um eine Polizeibeamtin, für die ich als oberster Dienstherr eine Fürsorgepflicht habe. Diese Polizeibeamtin erhebt den Vorwurf, dass ein in der Hierarchie erheblich höher stehender Polizist sie sexuell belästigt habe. Zweitens – auch das will ich glasklar sagen –: Auch für den beschuldigten Polizisten gilt die Unschuldsvermutung. Wir haben also Sorge dafür zu tragen, dass diese Vorwürfe vollumfassend aufgeklärt werden und dass es, wenn sich diese Vorwürfe erhärten sollten, adäquate, scharfe Konsequenzen gibt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, war auch die Meinung des Innenausschusses. (Zuruf: Nach wie vor!) Für dieses besondere – für dieses besondere! – Verfahren galt von Anfang an die Maxime: maximale Aufklärung, maximale Transparenz. Gleichzeitig stand der völlig unberechtigte, aber allzeit von der Opposition befeuerte Vorwurf im Raum, hier sollte irgendetwas gemauschelt und unter den Teppich gekehrt werden; schließlich handelt es sich ja bei dem Beschuldigten um einen ranghohen Beamten des Innenministeriums. (Minister Thomas Strobl) In einer solchen Lage, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, kommt das Schreiben eines Anwalts des Beschuldigten auf meinen Schreibtisch, aus dem sinngemäß herausgelesen werden kann, es wäre das Allerbeste, man regle den Vorfall auf dem kurzen Dienstweg. Dazu sage ich Ihnen eines ganz klar: Das ist mit mir nicht so zu regeln. Das mache ich nicht. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Die Vorwürfe gegen den besagten hochrangigen Polizisten müssen in einem absolut untadeligen Verfahren aufgeklärt werden, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Durch Durch- stecherei! – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) im Interesse aller Beteiligten. Das sind wir der großartigen Polizei dieses Landes schuldig, das sind wir aber auch der Polizistin schuldig; das sind wir allen Beteiligten schuldig, um die es geht. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf: Sehr gut! – Zuruf von der AfD) Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten: Vielleicht ist es hilfreich, die Debatte einfach ein wenig zu versachlichen; denn es wird hier viel mit Begriffen und Begrifflichkeiten hantiert, die fragwürdig, bewusst irreführend oder auch einfach schlicht falsch sind. Die Fakten sind wie folgt: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in der vergangenen Woche ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gegen wen?) An dieser Stelle räume ich mit einer ersten Falschbezeichnung auf. Wer behauptet, die Staatsanwaltschaft würde mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mir oder sonst wem einen Rechtsbruch vorwerfen, der verdreht die Wahrheit, oder der hat unser Rechtssystem nicht verstanden. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben es ja schon eingeräumt!) Richtig ist: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu erheben ist. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt! – Abg. Udo Stein AfD: Dann sind Sie ein Prüffall! – Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Das prüft sie ergebnisoffen. Diese Prüfung ohne Ansehen der Person ist im Übrigen völlig in Ordnung; sie ist im Wortsinn legitim. Meine Damen und Herren, das ist der Rechtsstaat, für den ich arbeite und lebe und für den ich mich einsetze; das ist der Rechtsstaat, der sich von den Staaten, die nur behaupten, Rechtsstaat zu sein, unterscheidet. Deswegen ist das in Ordnung und absolut legitim. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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