Andreas Stoch
Keine Zwischenfragen, Frau Aras. – Ebendiese Pflichten hat der Innenminister durch sein Verhalten unstrittig verletzt. Er hat die Regeln zur Vertraulichkeit im Rahmen dieses Verfahrens verletzt, er hat aber auch die datenschutzrechtlichen Regeln verletzt – und nicht zuletzt auch in krasser Weise seine beamtenrechtlichen Fürsorgepflichten gegenüber sämtlichen Verfahrensbeteiligten. (Andreas Stoch) Dabei, Herr Ministerpräsident, ist es für die Rechtswidrigkeit des Handelns des Innenministers überhaupt nicht relevant, ob die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten wurde. Denn Strafbarkeit bedeutet ein besonderes Unwerturteil; Rechtsbruch kann weit unter der Schwelle der Strafbarkeit stattfinden. Und hier wurde Recht verletzt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Was würde Hannah Arendt da sagen?) Ich habe den Eindruck, Herr Ministerpräsident, dass Sie die Schwere der Rechtsverstöße Ihres Stellvertreters nicht begriffen haben. Wann ist bei Ihnen ein Rechtsbruch ein Rechtsbruch? Wenn er offenkundig ist, offenbar nicht. Wenn deswegen ein Ermittlungsverfahren gegen einen amtierenden Minister eingeleitet und durchgeführt wird, offenbar auch nicht. Sie kommen offensichtlich auch nicht ins Grübeln, wenn das Innenministerium durchsucht wird und anschließend die Beschlagnahme von Unterlagen verkündet wird. Braucht es erst eine Anklage? Braucht es erst eine rechtskräftige Verurteilung? Glauben Sie denn ernsthaft, dass Sie sich jeglicher Beurteilung dieses Verhaltens enthalten können, über Wochen und Monate, während dieses Verfahren läuft? Ist das Ihre Verantwortung als Spitze der Regierung im Hinblick auf die Achtung des Rechtsstaats? (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Ist das Ihr Verständnis davon, dass Sie der Einhaltung des Rechts verpflichtet sind? Ist Ihre Haltung ernsthaft, dass Rechtsverletzungen oder andere Pflichtverletzungen oder fehlerhaftes Handeln nur dann relevant sind, wenn sich Ihre Regierungsmitglieder strafbar gemacht haben? Ich habe ein anderes Rechtsverständnis. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Ich möchte die geschilderten, bereits feststehenden Fakten noch ergänzen: Der Innenminister hat nämlich, nachdem er das Schreiben herausgegeben hat, gegenüber der Öffentlichkeit verschleiert, dass das Anwaltsschreiben durch ihn selbst an einen einzelnen Journalisten durchgestochen wurde. In der Folge wurden vom Ministerium sogar aktiv die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert, indem die Zustimmungsermächtigung zur Strafverfolgung verweigert wurde – ein weiterer unfassbarer Vorgang, der neben der rechtlichen Bewertung natürlich auch einer politischen Bewertung bedarf. Ich fordere deswegen Sie, Herr Strobl, das Innenministerium, auf, diese Ermächtigung unverzüglich zu erteilen. Diese Ermächtigung darf nämlich nicht als materielles Prüfungsrecht des Innenministeriums missbraucht werden, insbesondere, wenn sich das Ermittlungsverfahren gegen Personen an der Ministeriumsspitze richtet. Dies käme nämlich einer völligen Aushöhlung dieser rechtlichen Regelung gleich, die willkürlich eingesetzt werden könnte, um jegliches rechtswidrige Verhalten an der Ministeriumsspitze straffrei zu stellen. Und dies wäre ein Bruch des Gewaltenteilungsprinzips. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Deswegen fordere ich auch Sie, Herr Ministerpräsident, auf – Sie nehmen sich ja gern ein Beispiel an Erwin Teufel –, den eriode – 37. Sitzung – Mittwoch, 11. Mai 2022 Innenminister anzuweisen, diese Ermächtigung umgehend zu erteilen. Sonst tragen Sie nämlich ebenfalls die Verantwortung dafür, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte ihre Arbeit nicht machen können. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Viele Menschen verstehen nicht, wie man hier nur zuschauen kann, wenn Recht gebrochen wird. Die Bediensteten der Polizei – Frau Goll hat es bereits erwähnt – – Wenn der Chef der Polizeigewerkschaft sagt, ein Polizeibeamter wäre, wenn er so etwas gemacht hätte, vom Dienst suspendiert worden, sollte Ihnen das tatsächlich zu denken geben. Denn das uneingeschränkte Vertrauen – so sagt er weiter – ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Polizei ihre Arbeit gut machen kann. Und das uneingeschränkte Vertrauen in die Handlungsweisen des Dienstherrn ist offensichtlich nicht mehr vorhanden. Aber wer in diesem Fall den Begriff der Unschuldsvermutung bemüht, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann wohl auch nicht begreifen, was hier vor sich geht. Wir haben einen Innenminister, der freimütig zugibt, dass ihm Rechtsvorschriften, die dem Interesse aller Verfahrensbeteiligten dienen, nicht so wichtig sind – Rechtsvorschriften, die im Hinblick auf ihren Schutzzweck auch im Disziplinarverfahren die betreffende Person davor schützen sollen, vor Abschluss des Verfahrens an den Pranger gestellt zu werden. Aber geradezu grotesk ist die Einlassung des Innenministers, der seit einer Woche erzählt, er habe durch sein Verhalten größtmögliche Transparenz herstellen wollen. Er scheint also noch immer nicht verstanden zu haben, dass sein Verhalten gegen geltendes Recht verstößt. Und er macht damit deutlich – keinerlei Schuldbewusstsein –, dass er in einem vergleichbaren Fall offensichtlich wieder den gleichen Rechtsverstoß begehen würde. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Und wenn Sie sich, wenn ein solches Verhalten zutage tritt und nicht mal eine Spur von Schuldbewusstsein vorhanden ist und wir dann die Entlassung dieses Ministers aus seinem Amt wegen offensichtlicher Ungeeignetheit fordern, dann dazu versteigen, dies als Oppositionsgetöse zu beschreiben, zeigt das viel von der Art und Weise, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Regierung kontrollieren. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Auch die Schutzbehauptung in der vom Innenminister erzählten Geschichte, er entscheide quasi selbst, welche Bestandteile der Akte des Disziplinarverfahrens der Geheimhaltung unterliegen, ist völlig abwegig. Damit wird jegliches Vertrauen in die rechtsstaatsgemäße Handlungsweise des Staates und seiner Institutionen ausgehöhlt. Deswegen hat dies z. B. der Anwaltsverband auch scharf kritisiert. Aber Ihnen, Herr Ministerpräsident, scheinen all diese abseitigen Einlassungen Ihres Innenministers zu genügen. Und so muss für uns und für die Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, als ob der Fortbestand der grün-schwarzen Koalition, das politische Überleben von Herrn Strobl eben doch wichtiger seien als ein Einschreiten und die Wahrung des Rechtsstaats. (Andreas Stoch) Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Beschäftigten des Innenministeriums sowie die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes muss wieder das volle Vertrauen in ihren obersten Dienstherrn bestehen. Deswegen müssen die Vorfälle restlos aufgeklärt werden – vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen bis hin zum Vorwurf der Behinderung der Staatsanwaltschaft. Die Zuständigkeit für das Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur der Polizei muss vom Innenministerium weg ins Staatsministerium übertragen werden. Und der Datenschutzbeauftragte muss diesen Vorgang unter datenschutzrechtlichen Aspekten prüfen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart muss auch die Ermächtigung zur Strafverfolgung hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung des Dienstgeheimnisses erhalten und die Möglichkeit haben, alle anderen Vorwürfe zu untersuchen. Es gilt, sehr viele Fragen zu beantworten. Eine ganz zentrale Frage stellt sich dabei an den Ministerpräsidenten und auch an die führende Regierungsfraktion, die Grünen. Ich darf dazu noch einmal einen unpassenden und, wie ich finde, frechen Satz von Thomas Strobl aufgreifen, der da lautete: Die Opposition muss sich entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Wir von der SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen schon mal nicht dort, wo Sie stehen, Herr Strobl. Wir stehen zu Vorschriften, die für alle gelten und an die sich jeder halten muss. Und wir stehen auf der Seite, auf der es Konsequenzen hat, wenn man Gesetze missachtet, (Zuruf von der CDU) auf der man solche Konsequenzen zieht, weil man einen moralischen Kompass nicht verloren hat. Nein, auf dieser Seite stehen Sie nicht. Uns interessiert etwas ganz anderes, Herr Ministerpräsident. Wir stehen auf der Seite von Recht und Gesetz. Wo stehen Sie? Herzlichen Dank. (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD – Beifall bei der FDP/DVP)
