Andreas Stoch
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach viel künstlicher Empörung des Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz und nach unzähligen Nebelkerzen von Herrn Kollegen Hagel möchte ich doch wieder zum in Rede stehenden Sachverhalt zurückkehren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD) Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, leben in einem Rechtsstaat, einem Rechtsstaat, in dem insbesondere unabhängige Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür sorgen, dass geltendes Recht durchgesetzt wird und Rechtsverstöße geahndet werden – (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Recht, das für alle gleichermaßen und ohne Ausnahme, ohne Ansehen der Person gilt, egal, um wen es sich handelt, auch, wenn es sich um einen Minister handelt. Deswegen ist es gut und richtig, dass in diesen Tagen von der Staatsanwaltschaft gegen den Innenminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, von Menschen bzw. Institutionen, die aus Verantwortung für die Wahrung des Rechts handeln, aus Verantwortung für die Achtung dieses Rechtsstaats. Deswegen lautet die entscheidende Frage, über die wir heute diskutieren, ob Sie sich in der Landesregierung dieser Verantwortung bewusst sind. Damit meine ich insbesondere Sie, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Die Fakten in dieser Angelegenheit sind doch eigentlich sehr simpel. Dabei hilft auch, dass der Beschuldigte im Verfahren vollumfänglich geständig ist. Der Innenminister hat nämlich eingeräumt, im Rahmen eines laufenden Disziplinarverfahrens ein Anwaltsschreiben, das an das Innenministerium als zuständige Behörde gerichtet war, an einen Journalisten weitergegeben bzw. die Weitergabe veranlasst zu haben. Bereits durch dieses Verhalten hat der Innenminister Recht gebrochen. Um dies festzustellen, muss man auch kein Jurist sein. Denn im Rahmen eines solchen beamtenrechtlichen Verfahrens gelten im Hinblick auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller am Verfahren Beteiligten besondere Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten, und zwar sowohl bezüglich der internen Kommunikation als auch und ganz besonders nach außen.
