Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welchen Sinn hat diese Coronasonderzahlung? Welchen Zweck verfolgt sie? Die besonderen Belastungen durch Corona für Beamtinnen und Beamte, für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Auszubildende sollen kompensiert und honoriert werden. Wir alle wissen zum einen, dass alle Menschen durch die Pandemie belastet waren und es infolge der hohen Krankenstände teilweise auch noch sind. Wir wissen aber auch, dass es Bereiche gab, in denen die Belastung nahezu dauerhaft hoch und fast unerträglich war, dass es aber auch Beschäftigte gab, die bei ihrer Arbeit weniger von der Pandemie tangiert wurden. Gerecht bekommt man das kaum hin. Eine Frage der Gerechtigkeit ist es allerdings, die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 29. November letzten Jahres, die eine solche Coronasonderzahlung enthielt, auf die Beamtinnen und Beamte zu übertragen. Denn auch bei den Angestellten gab es stärker und weniger stark Belastete. Es geht um 1 300 €, die bereits ausgezahlt worden sind. Über diesen Betrag können manche Beschäftigte, gerade im Sozialministerium, angesichts ihrer Belastungen nur müde lächeln, während in anderen Behörden des Landes sogar selbstkritisch von Mitnahmeeffekten die Rede war. Dieser Vorwurf ist aber auch nicht ganz richtig. Denn eigentlich stünde den Beamtinnen und Beamten des Landes eine reguläre Erhöhung ihrer Besoldung zu. Diese erfolgt nun erst zum 1. Dezember 2022. Stattdessen nutzt das Land die Steuerfreiheit der vereinbarten Prämie zulasten von Bund und Kommunen, um die Besoldungsempfänger zu beruhigen. Dass die Versorgungsempfänger hierbei leer ausgehen, ist ein großer Kritikpunkt. Insbesondere bei Pensionären, die während der Engpässe in Schulen oder der Verwaltung ausgeholfen haben, setzt das Land ein ganz schlechtes Signal. Dass Schulleiterinnen und Schulleiter ihre kumulierten Boni versteuern müssen, ist ein weiterer Wermutstropfen, wobei man sich schon fragen kann, ob es zielführend war, den Schulleitungen einen Bonus in Höhe von 600 € bereits in der ersten Phase der Pandemie auszuzahlen. Manche sind sicher über sich hinausgewachsen, andere wurden eher vom Kollegium aufgefangen und angeleitet. Die „normalen“ Lehrerinnen und Lehrer erhielten diesen Bonus damals aber nicht. Wie bereits gesagt: Gerechtigkeit herzustellen ist schon unter normalen Umständen schwierig genug, in einer solchen Ausnahmesituation ist es nahezu unmöglich. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf bei aller Kritik natürlich zu. Der eigentliche Knackpunkt aber ist das Wesen von Einmalzahlungen, die eigentlich geleistet werden, um besondere Anforderungen im Dienst, besondere Belastungen auszugleichen. Wenn diese anstelle von normalen Besoldungserhöhungen geleistet werden, ergeben sich gefährliche Verzerrungseffekte. Wie bereits erwähnt, sind die Pensionäre von der Sonderzahlung ausgenommen. Darüber freuen sich diese natürlich nicht. Zum anderen ist die Einmalzahlung auch für die aktiven Beamtinnen und Beamten ein Minusgeschäft, weil dieser Teil der Besoldung nicht ruhegehaltsfähig ist. Eine reguläre Erhöhung der Besoldung, die erst Ende 2022 kommt, hätte sowohl (Stephen Brauer) den aktiven Beamtinnen und Beamten als auch den Pensionären mehr gebracht. Vor dem Hintergrund einer Rentenerhöhung in Höhe von 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten sowie einer durchschnittlichen Tariflohnsteigerung inklusive Sonderzahlung in Höhe von 2,5 % pro Jahr in der Wirtschaft mutet dieses Ergebnis geradezu kläglich an, vor allem wenn man bedenkt, dass die Laufzeit zwei Jahre beträgt, dass es also bis Ende 2023 keine Erhöhung geben wird. Wir erwarten ja in diesem Jahr noch die Umsetzung der beiden Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Wiederherstellung des Abstands der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung und zu den unzureichenden Familienzuschlägen im Kinderbereich. Kollege Wald hat es bereits angesprochen. Hier werden für Baden-Württemberg – gerichtlich erzwungen, muss man sagen – Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten kommen. Aber eines ist schon jetzt klar: Diese Landesregierung ist bei den eigenen Beamten ein Getriebener und kein Gestalter. Wenn dann auch noch der Ministerpräsident mit Vorschlägen zur Teilzeitbeschäftigung um die Ecke kommt, die, gelinde gesagt, eine Frechheit gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern darstellen, ist man sprachlos. Auf der einen Seite eine Coronaprämie wegen besonderer Belastungen auszuzahlen und auf der anderen Seite mehr Einsatz und eine Aufstockung des Deputats zu verlangen, das passt nicht zusammen. Aber auch hier wurde Herr Kretschmann ja wieder völlig falsch verstanden – (Heiterkeit des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) wie so oft. Statt der Politik des Gehörtwerdens haben wir jetzt also die Politik des Missverstandenwerdens. Wenn wir einmal in die Phase des Überhaupt-nicht-mehr-Verstandenwerdens eintreten, ist es Zeit, aufzuhören. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
