Dr. Rainer Balzer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das wenige Gute, das zu diesem Länderabkommen zu sagen ist, wurde mühelos von den Vorrednern gesagt. Das war das Thema Föderalismus – passend zum Geburtstag, ja. Aber das ceterum censeo unserer Landtagsfraktion lautet: Bildung ... ist ein Aliud und ... auf Zukunft ausgerichtet. Ein gebildeter Mensch soll mit seinem Jahrhundert leben, aber nicht sein „Geschöpf“ sein (Schiller), zwar „Sohn seiner Zeit“, aber nicht ... „Günstling“. Dem ist voll und ganz zuzustimmen. (Beifall bei der AfD) Folglich müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Warum? Dieser Gesetzentwurf atmet, wie vieles auf der Welt, lediglich den aktuellen Zeitgeist, ohne Geist zu besitzen, und er hat das Wesentliche nicht mehr im Blick. (Beifall bei der AfD) eriode – 36. Sitzung – Mittwoch, 4. Mai 2022 Das Hamburger Abkommen definierte Bestimmungen über die Dauer des Schuljahrs, die Schulpflicht und die Ferien. Es definierte das allgemeinbildende Schulwesen und stellte die Schularten – Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Fachoberschule – dar. Es traf Regelungen zur Fremdsprachenfolge, zur wechselseitigen Anerkennung von Abschlusszeugnissen, zur Bezeichnung von Noten usw. – alles sinnvolle Punkte, die man richtig einheitlich gemeinsam regeln soll; wichtig und gut. Bei diesen Punkten soll und muss es auch bleiben. Denn gemäß der Intention werden Vergleichbarkeit, Mobilität und Transparenz in der Ländervereinbarung vom 15. Oktober 2020 jetzt auf Kosten der Bildungsqualität verfolgt. Ich muss dies weiter begründen: Dieser Gesetzentwurf gibt logischerweise – das erwarten wir von Ihnen auch gar nicht anders – eine Absenkung des Bildungsniveaus vor. Auch und gerade deswegen führen Sie das schöne Wort von der Qualität ständig auf den Lippen. Es ist ja häufig so, dass man gern die Begriffe verwendet, deren Inhalt man nicht erfüllt. Die Hochschulen, die Universitäten und die Arbeitgeber können von Ihrer erfolgreichen Bemühung – „erfolgreiche Bemühung“, „er hat sich bemüht“; das hat er ja – um ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem ein Lied singen. Denn seit Jahren wird von Ihnen der Irrglaube gepflegt, Qualität habe etwas mit Quantität zu tun. Das ist, meine ich – und das meinen manche anderen auch –, ein Irrtum. „Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich unter den jungen Leuten, die die Universität beziehen, ständig eine nicht geringe Anzahl von solchen Subjekten befindet, die nicht allein in den beiden sogenannten gelehrten Sprachen, sondern auch in den ... Vorkenntnissen, die sie von der Schule mitbringen sollten, so unwissend sind, dass ihre Unwissenheit bald Mitleid und bald Widerwillen erregen muss“, klagte der Kanzler der Universität Halle gegenüber König Friedrich II. – Das ist also schon ein paar Tage her. Mit diesen Klageworten beschreiben aber auch heute Hochschullehrer und Uniprofessoren ihre Studienanfänger. Interessant, nicht wahr? Damals, in Preußen, begegnete man der sogenannten Studierwut mit klaren Vorgaben zur Fähigkeitsanforderung an die Studienanfänger; im Jahr 1788 wurde die Preußische Abiturverordnung beschlossen. Meine Damen und Herren, hoch entwickelte Gesellschaften können ihr hohes Niveau nur mit einem adäquaten, leistungsfähigen Bildungssystem erhalten. (Beifall bei der AfD) Ich weiß, dass Sie – das wundert uns auch nicht – dies vermutlich mehrheitlich nicht hören wollen, aber so ist es: Wir müssen die Schüler wieder zu hohen Leistungen bringen. (Beifall des Abg. Rüdiger Klos AfD) Aber die Landesregierung orientiert sich an dem schönen Wort „Mindeststandards“ – eine interessante Wortschöpfung – und will damit an der Weltspitze bleiben. Diese Mindeststandards und deren Ziel kommen nicht von ungefähr, sondern von einer verkorksten Ideologie einer sogenannten gerechten Welt. (Dr. Rainer Balzer) Deswegen ist – summa summarum – die Ländervereinbarung 2020 als Ersatz für das Hamburger Abkommen nicht nur ungeeignet, sondern auch schädlich und überflüssig, ein weiteres Dokument der maßlosen, kopflosen Regulierungs- und Zentralisierungswut dieser Regierung. Das Wesentliche zur Schule ist im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im baden-württembergischen Schulgesetz schon geregelt. Denken Sie an den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. § 1 des Schulgesetzes: Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit ... zu erziehen und ... zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ... Interessant ist besonders der Punkt Lehrkräfte: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ... dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen ... Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den ... Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Dagegen finden wir – was? – in der Ländervereinbarung unter Artikel 17: Lehrkräfte unterrichten, erziehen, betreuen und beraten die ... Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung. – Eine Selbstverständlichkeit. Sie treten aktiv ein für die Unverhandelbarkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der ihr zugrunde liegenden Werte, (Glocke des Präsidenten) insbesondere in politischen, ... weltanschaulichen Fragen.
