Nicolas Fink
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Präsident Benz, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Denkschrift des Rechnungshofs mit über 200 Seiten und einem bemerkenswerten Inhalt ist für uns Grund, herzlich Dank zu sagen. Lieber Herr Präsident Benz, Ihrem Senat, Ihrem gesamten Haus und allen Verantwortlichen danken wir im Namen der SPD-Fraktion sehr herzlich für das, was Sie leisten. Das Land Baden-Württemberg und wir alle können uns glücklich schätzen, dass wir unter Ihrer Führung eine Behörde haben, die die kleinsten Ungenauigkeiten bemerkt und dieser Landesregierung auf die Finger schaut. Für den finanzpolitischen Sprecher einer Oppositionsfraktion ist die Denkschrift ehrlicherweise auch immer eine kleine Festschrift. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Tobias Wald CDU: Das ist der einzige Vorteil in der Opposition!) Auch der Vortrag von Ihnen, Herr Benz, würde bei uns durchaus unter die Rubrik Festvortrag fallen. Ich finde es eigentlich sehr schade, dass wir es erst am zweiten Plenartag gegen 17:30 Uhr miteinander besprechen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Ihr Beitrag und der Beitrag des Rechnungshofs hätten es verdient, an prominenter Stelle platziert zu sein, sehr geehrter Herr Präsident Benz. (Beifall bei der SPD und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP) Sie zeigen, wo Handlungsbedarf besteht. Und das Schöne an der heutigen Aussprache ist, dass ich die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen und die Vertreter der Landesregierung nicht mit eigenen Ansätzen und mit eigenen Argumenten überzeugen muss, sondern dass ich auf Sie und den Rechnungshof verweisen kann. Ich gehe davon aus, dass nicht jedes Mitglied des Landtags die Denkschrift so intensiv durchgearbeitet hat wie der Kollege Hockenberger. (Abg. Tobias Wald CDU: Wir schon!) eriode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 Deshalb erlaube ich mir, Ihnen eine Art Serviceleistung zu liefern und Ihnen ein paar wenige Punkte aus der Denkschrift zu präsentieren in der Hoffnung, dass Sie sehen, wie spannend diese Denkschrift ist, und Sie sich mit dieser Denkschrift, aber auch mit den kommenden Denkschriften, vielleicht intensiv befassen möchten. Wir arbeiten uns gemeinsam von hinten nach vorn durch und starten auf Seite 167. Wir fangen hier mit einer Kleinigkeit an. Hier geht es in Ihrem Beitrag Nummer 17 um Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung. Hier zeigt der Rechnungshof, dass er nah am Leben aller Menschen im Land ist. In der Anmerkung steht, dass mit einer einfachen technischen Anpassung und umfangreicherer Nutzung der Möglichkeiten des Portals „Mein ELSTER“ die steuerliche Angabe von Unterhaltsleistungen sehr leicht zu vereinfachen ist. Das ist vielleicht kein Thema für eine breite Masse, aber für einzelne Betroffene ausgesprochen wichtig. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Herr Präsident Benz, uns, der SPD, ist wichtig, dass Sie mit Ihren Beiträgen alle Menschen im Blick behalten, und das ist ein Beispiel dafür. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Kommen wir zum Beitrag Nummer 10 auf Seite 119: Polizeigebühren kostendeckend kalkulieren und vollständig erheben. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Dass aber der Rechnungshof die Landesregierung hierauf in seinem Beitrag erst so ausdrücklich hinweisen muss, ist bemerkenswert. Stellen Sie sich vor, die Preise steigen in diesem Fall bis zu 12,5 %, aber Sie stellen weiterhin dieselben Kosten in Rechnung. Früher oder später wäre jede Kauffrau pleite, oder der Geschäftsführer würde bereits der Insolvenzverschleppung verdächtigt werden. Nicht so beim Land. Hier wurden seit 2015 keine Anpassungen zur kostendeckenden Erhebung der Polizeikosten unternommen. Die Ansätze sind veraltet und müssen dringend aktualisiert werden. Dass es für diese Selbstverständlichkeit einen Bericht des Rechnungshofs braucht, steht auf einem anderen Blatt. Auf meinem steht ein ausdrücklicher Dank an den Rechnungshof, der diese Dinge aufgreift. (Beifall bei der SPD) Sehr geehrter Herr Präsident Benz, ich hatte schon vermutet, dass Sie das Thema Digitalisierung ansprechen. Deshalb wird es Sie auch nicht verwundern, dass ich auf die Seite 94 etwas genauer eingehen möchte. Auf der Seite 94 geht es um „digital@bw“, die Digitalisierungsstrategie des Landes. Der Beitrag beginnt mit folgendem Satz – ich zitiere –: Die 2017 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie digital@bw war ein sinnvoller Schritt, um Bedeutung und Inhalte der Digitalisierungspolitik des Landes sichtbarer zu machen. Man ist voller Erwartung, wenn man diesen Satz liest. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Vorfreude!) Man ahnt nicht, dass dahinter eigentlich die folgende Botschaft steht: Die Landesregierung hatte sich stets bemüht. (Nicolas Fink) Konkret wurden in den beiden Programmen „digital@bw“ und „digital@bw II“ 428 Millionen € zur Verfügung gestellt. War bei „digital@bw“ noch das Ziel, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen zu fördern, so wurde der Schwerpunkt in „digital@bw II“ hin zur Verwaltungsdigitalisierung verschoben. Darunter lässt sich ja vieles fassen. Der Rechnungshof sagt uns aber auch, was nicht darunter zu fassen ist, aber von der Landesregierung so gemacht wurde. Konkret schreibt der Rechnungshof – Zitat –: Allerdings sollten solche Sondermittel nicht dazu dienen, den Basisbedarf für die Verwaltungs-IT zu decken. Dieser Grundsatz war in den Förderkriterien ... formuliert, wurde aber schon bei der Projektauswahl 2018/2019 nicht konsequent beachtet, etwa bei der Ausstattung von Büroarbeitsplätzen der Finanzämter mit einem zweiten Bildschirm. An der strategischen Ausrichtung der Digitalisierungsstrategie lässt der Rechnungshof – das haben wir vorhin ja auch gemerkt – kein gutes Haar. Der Rechnungshof schreibt dazu – ich zitiere erneut –: Diese Ziele kommunizieren zwar die politische Absicht der Landesregierung, die Digitalisierung voranzubringen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen lassen sich daraus aber nicht ableiten. Das Zitat geht weiter: ... sie – die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung – enthält keine konkreten Ziele, an denen die Entscheidung über die Verwendung mehrerer Hundert Millionen Euro hätte ausgerichtet werden können. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Schade, dass keiner da ist!) Kurz: Das Land nennt zusätzliche Bildschirme im Finanzamt Digitalisierungsstrategie. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Schlag ins Gesicht dieser Landesregierung. Wenn Sie uns das nicht glauben, dann glauben Sie es bitte dem Rechnungshof. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Sie können sich vorstellen, ich könnte mit solchen Beispielen stundenlang weitermachen und hätte große Freude daran. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein, nicht stun- denlang! So schlimm ist es nicht! – Gegenruf des
