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Anton Baron

AfD 07.04.2022 Sitzungen 17/35

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Durch den Krieg in der Ukraine und durch die Diskussion über Energieembargos forcieren die Grünen wieder ihre energiepolitischen Luftschlösser. Insofern ist ein unschlagbarer neuer Grund für die Aufforstung des Windmühlenwalds bei gleichzeitiger Abholzung des Naturwalds gefunden. Russland ist hierzulande größter Erdgaslieferant, wovon man unbedingt abkommen möchte, bei gleichzeitiger Abschaltung der Kernkraftwerke und der Kohlekraftwerke, möglicherweise auch irgendwann der Gaskraftwerke, weil zu wenig Gas geliefert wird. Da ist guter Rat teuer. Was liegt näher, als die sagenhaft billige Windenergie noch mehr zu pushen als bisher? Windmühlen erinnern ja so schön an die gute alte Zeit, als die Untertanen noch zu Fuß gehen mussten, was sie nach dem Willen der Grünen wieder machen sollen. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Sie haben früher auch weniger geheizt und mehr gefroren. Genau das fordern ja inzwischen Spitzenpolitiker und Minister im Landtag wieder; natürlich nicht für sich selbst, sondern nur für die Untertanen – wie in den guten alten Zeiten. Dass die Windenergie höchst unzuverlässig ist, höchst leistungsschwach, dass die Physik eine zuverlässige Energieversorgung durch Wind naturgesetzlich ausschließt, stört dabei nur. riode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 Nicht nur Physik und Naturgesetze stören, sondern auch die Menschen stören: jene Menschen, die nicht Grün wählen, die neben Mühlenmonstern wohnen müssen und nicht wegziehen können, jene Menschen, die sich fragen, wozu die Grünen eigentlich mutiert sind – die sich einerseits an jeden Baum ketten, der für eine Energieerzeugung umgesägt werden soll, die ihnen nicht gefällt, andererseits aber Millionen Bäume für Windmühlenmonster mit extrem geringer Leistungsdichte umsägen; extrem volatile Stromerzeugung bei gleichzeitig nicht vorhandenen Stromspeichermöglichkeiten. Ja, jene Menschen stören. Und da sie nicht die Grünen wählen und auch nicht die Opportunisten der anderen Parteien, stören sie nicht nur, sondern sind für diese auch noch höchst lästig. So lästig, dass man ihnen mit diesem Gesetzentwurf die letzte Waffe aus der Hand schlägt, mit der sie sich bisher – mehr schlecht als recht – gegen ein übermächtiges Kartell von Dunkelflauteleugnern wehren konnten. (Beifall bei der AfD) Die Begründung zum Gesetzentwurf ist übrigens auch höchst widersprüchlich. Es wird die bislang lange Dauer von Widerspruchsverfahren beklagt, obwohl die Widerspruchsbehörden die Regierungspräsidien sind. Es wird die Verwaltungspraxis der Widerspruchsbehörden beklagt, vor der Widerspruchsentscheidung das Ergebnis der Eilentscheidung abzuwarten, obwohl – ich wiederhole es hier nochmals – die Widerspruchsbehörden die Regierungspräsidien sind. Habe ich da etwas verpasst, oder sind die Regierungspräsidien nicht Teile der Staatsverwaltung (Abg. Andreas Stoch SPD: Viel verpasst! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Auf jeden Fall! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Ich schätze Minimum 50 Jahre!) und den Ministerien nachgeordnet und weisungsgebunden? Sind die Regierungspräsidenten nicht erlesene, handverlesene Diener der Regierung, meist eingesetzte Politiker auf Versorgungsposten? Wo liegt dann das Problem? Auf ein Wort des Ministers könnten all diese Unarten der Widerspruchsbehörden sofort abgestellt werden. Die Widerspruchsentscheidung könnte ohne Rücksicht auf den Eilantrag ergehen und innerhalb weniger Wochen erfolgen. Ein Raubbau an Bürgerrechten könnte damit unterbleiben. Warum sprechen Sie kein Machtwort innerhalb der eigenen Hierarchie? Warum maßregeln, knebeln und knechten Sie die Menschen, die um ihre Gesundheit, die Natur und auch das Landschaftsbild besorgt sind? Die Antwort ist einfach: weil Ihnen diese Menschen egal sind und bei Ihnen die Ideologie auf Platz 1 steht. (Beifall bei der AfD) Das Gleiche kennen wir auch schon von den Coronaprotesten. Ein weiterer Widerspruch: Der Spaß kostet den Steuerzahler mindestens 600 000 € im Jahr. Sie begründen das mit dem personellen Mehrbedarf beim VGH, also der im Dezember 2020 eingeführten erstinstanzlichen Zuständigkeit für Windmühlenstreitigkeiten. Allerdings wurden dadurch doch die vorher (Anton Baron) zuständigen Verwaltungsgerichte im selben Maßstab entlastet. Hat diese Entlastung eigentlich damals zu personellen und finanziellen Einsparungen in derselben Höhe geführt? Ich vermute, wohl nicht. Warum werden die benötigten Richter nicht einfach von den Verwaltungsgerichten abgezogen? Viele würden sich sehr freuen, an den VGH berufen zu werden. Und warum sparen die Regierungspräsidien nicht die Stellen der Widerspruchssachbearbeiter ein und verwendet die Regierung diese Mittel nicht für die Richterbesoldung? Auch dies ist eine rein rhetorische Frage. Alles, was diese Regierung kann, ist, Stellen und Ämter vermehren und aufblähen und Bürgerrechte beschneiden und einschränken. Daher haben wir hierzu einen besseren Vorschlag: Wir lassen das Widerspruchsrecht so, wie es ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: AfD für Bürokratisierung?)

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