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Dr. Ute Leidig

07.04.2022 Sitzungen 17/35

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abg. Stein! Die Fragen sind recht komplex, weil sie auch bestimmte Einschränkungen beinhalten. Deswegen muss ich zum Verständnis doch etwas ausholen. Die Gründe für einen Ärztemangel sind vielfältig. Deshalb braucht es auch ein vielfältiges Bündel an Gegenmaßnahmen. Gemeinsam mit der originär zuständigen ärztlichen Selbstverwaltung arbeiten Bund, Land und Kommunen daran, die Versorgungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die örtliche Infrastruktur an den Bedürfnissen der nächsten Ärztegeneration auszurichten. Die Maßnahmen des Landes wie etwa das Förderprogramm „Landärzte“, die Landarztquote, der Kabinettsausschuss „Ländlicher Raum“, die Strategie für Digitalisierung, Medizin und Pflege in Baden-Württemberg haben bereits dazu beigetragen, dass die hausärztliche Tätigkeit wieder an Attraktivität gewonnen hat. So hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen, die sich für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin entscheiden, in den vergangenen Jahren verdreifacht. Dennoch wird auch das nicht ausreichen, um die frei werdenden Hausarztsitze nachzubesetzen. Die Zahl der neu Einsteigenden ist nicht höher als die derjenigen, die aus Altersgründen ausscheiden. Sie wissen ja, dass wir die Zahl der Studienplätze grundsätzlich erhöht haben, nämlich um 150 Studienplätze im Jahr, davon eine Quote von 75 Plätzen speziell für Landärzte. Bis die sich tatsächlich in den Praxen vor Ort niederschlägt, wird es noch mindestens vier Jahre, eher bis zu zehn Jahre dauern. Aber das ist sicherlich eine sehr wichtige Maßnahme, um voranzukommen und wieder mehr Ärzte dafür zu gewinnen, sich im landärztlichen Kontext niederzulassen. Trotz aller Anreize und Programme zur Unterstützung der Aufnahme einer hausärztlichen Tätigkeit in geöffneten Planungsbereichen – es gibt Planungsbereiche, in denen das nicht zugelassen ist: wenn 110 % erreicht sind; dies geht nur, wenn die Versorgungsquote darunter liegt – ist das eine persönliche riode – 35. Sitzung – Donnerstag, 7. April 2022 Entscheidung der einzelnen Ärztin und des einzelnen Arztes. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Steuerungsmechanismen, die wir in der Hand haben, doch eingeschränkt sind, weil es letzten Endes ja auch eine Berufsfreiheit gibt. Dennoch wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Anstrengungen weiter vorantreiben, um zur Auflösung sowie zur Vermeidung von Problemen der ambulanten medizinischen Versorgung beizutragen. Ganz grundsätzlich: Neben dem von Ihnen ausgeschlossenen Ansatz in dieser Frage ist es ja auch so, dass finanzielle Anreize bestehen, nämlich bis zu 30 000 € bei Niederlassung im Fördergebiet „Landärzte“. Prinzipiell wird auch in der Durchführung von kommunalen Gesundheitskonferenzen, die wir bezuschussen, ein sehr guter Ansatz gesehen, um zu Regelungen und Lösungswegen zu kommen, die in den jeweiligen Gebieten dazu führen, dass es zu einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kommt. Vielleicht kurz noch zum Hintergrund des Hausärztemangels; dieser hat in den letzten Jahren doch deutlich zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass viele aufhören, ein anderer Grund, dass viele der neu einsteigenden Ärztinnen und Ärzte anders arbeiten wollen als ihre älteren Kolleginnen und Kollegen. Es gibt einen Trend hin zu Anstellung, Teamarbeit und Teilzeitarbeit. Vor allem die Teilzeitarbeit führt letzten Endes dazu, dass eigentlich zwar genügend Ärzte vorhanden sind, dass aber angesichts der Arbeitszeit, die sie einbringen, dann eben doch eine Unterversorgung zwar noch nicht vorhanden ist, aber in bestimmten Bereichen möglicherweise entstehen könnte. Das greift nun letzten Endes auch in die freie Berufsausübung ein und ist deswegen schwer zu regulieren. Aber wir haben, wie gesagt, schon gegengesteuert, indem wir die Zahl der Studienplätze deutlich erhöht haben: um 150. Sie müssen ja auch bedenken, dass ein Studienplatz in der Medizin etwa 240 000 € kostet und deswegen schon auch ein Kostenfaktor ist. Mit 150 multipliziert sind das rund 40 Millionen € im Jahr. Zu Ihrer Frage b, inwiefern wir Digital Health vor dem Hintergrund, dass manchmal keine gute Internetverbindung vorhanden ist und dass ältere Patientinnen und Patienten mit der Handhabung der Digitalisierung ihre Schwierigkeiten haben, als einen Lösungsansatz sehen: Das sind gleich mehrere Fragestellungen in einer. Zum einen: Wie können wir die Digitalisierungskompetenz älterer Menschen verbessern? Das ist ja ein Lösungsansatz; denn eine Möglichkeit zur Versorgung liegt gerade darin, das digitale medizinische Angebot tatsächlich auszubauen. Das haben wir in den letzten Jahren auch schon getan, und das wird in den entsprechenden Modellprojekten wirklich gut angenommen, führt zu guten Ergebnissen. Was tun wir jetzt, um die digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren zu steigern? Da ist zum einen das Projekt „gesundaltern@bw“ der Landesanstalt für Kommunikation. Das Projekt umfasst einen informellen Teil mit Informationsveranstaltungen und Workshops, die den Aufbau von Multiplikatorennetzwerken und die Ausrichtung von Bürgerwerk- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) stätten und Stakeholder-Konferenzen umfassen. Dies läuft noch bis Mitte des Jahres 2022 und soll dann verstetigt werden. Ferner besteht ein Projekt zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz bei Patientinnen und Patienten, bei Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg, das bei der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg angesiedelt ist und im Rahmen des „Forums Gesundheitsstandort“ gefördert wird. Das qualifiziert Bürgerinnen und Bürger über Online- und Offlineformate darin, digitale Gesundheitsangebote kompetent zu nutzen. Darüber hinaus sollen auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet werden. Ganz grundsätzlich haben wir auch im Pflegebereich verschiedene Projekte durchgeführt – auch mit Erfolg –, die die digitale Kompetenz sowohl der Personen, die in der Pflege tätig sind, als auch der Pflegenden selbst erhöhen und z. B. im Umgang mit Tablets usw. schulen; auch hier haben wir relativ gute Ergebnisse vorzuweisen. Auch zum Breitbandausbau, der jetzt eher in den Bereich von Herrn Minister Strobl fällt, möchte ich gern etwas sagen, weil Sie ja auch schon in Ihrer Frage angemerkt haben, dass in manchen ländlich geprägten Gebieten keine gute Internetverbindung besteht. Für den Breitbandausbau ist das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zuständig. In den Jahren 2016 bis 2021 hat das Land mehr als 2 630 Breitbandprojekte in Landkreisen, Städten und Gemeinden unterstützt. (Minister Thomas Strobl: Inzwischen sind es mehr als 3 000! 3 300!) – Genau. Also, es wächst an. – Aber das ist natürlich noch lange nicht abgeschlossen, sondern gerade in diesem Bereich sind wir daran, sodass in diesem Zeitraum über 1,16 Milliarden € in den Ausbau geflossen sind. Zusätzlich flossen Bundesmittel in Höhe von 1,51 Milliarden € für über 810 Ausbauprojekte nach Baden-Württemberg. Um den Breitbandausbau in Baden-Württemberg weiter zu beschleunigen, arbeitet die Landesregierung mit zwei unterschiedlichen Programmen: zum einen mit der reinen Landesförderung und zum anderen über eine Mitfinanzierung des vom Bund aufgelegten Förderprogramms. Insgesamt ist also zwar nach wie vor eine gewisse Problematik vorhanden, aber wir sind eben tatsächlich an der Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger, und zwar auch der älteren, dran, um auch eine Passung der Menschen an das Angebot, beispielsweise bezüglich Telemedizin, zu erreichen. Wir versuchen, die Wege, die es für die Nutzung der neuen Angebote braucht, herzustellen.

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