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Dr. Ute Leidig

07.04.2022 Sitzungen 17/35

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Stein, zu Ihren Fragen, die ich aufgrund des Sachzusammenhangs ebenfalls gemeinsam beantworte: Der Landesregierung liegen keine statistisch gesicherten Daten darüber vor, wie viele Menschen in Baden-Württemberg seit Beginn der Impfungen im Nachgang einer Coronaschutzimpfung arbeitsunfähig geschrieben wurden. Gleiches gilt für die Frage, wie viele Arbeitsunfähigkeitstage in Baden-Württemberg insgesamt im Nachgang einer Coronaschutzimpfung entstanden sind. Ganz grundsätzlich hat uns die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mitgeteilt, dass sie hier nicht helfen kann, weil die KVBW im Rahmen der quartalsweise eingereichten Honorarabrechnungen keinerlei Informationen über die Zahl der bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten und deren Dauer erhält. In einem zweiten Schritt wurden auch bei den Krankenkassen Zahlen zu eingegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem ICD-Code U12.9 angefragt. Das bedeutet „Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“. Auch den Krankenkassen liegen dazu keine Daten vor.

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