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Muhterem Aras

07.04.2022 Sitzungen 17/35

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 35. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Knopf, Herr Abg. Pix sowie Frau Abg. Sperling. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper und Herr Staatssekretär Hoogvliet sowie ab Tagesordnungspunkt 2 Herr Ministerpräsident Kretschmann. Außerdem entschuldigt sind Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Bauer und Herr Minister Hermann. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, haben wir noch nach § 50 Satz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung bezüglich des Tagesordnungspunkts 4 über eine Fristverkürzung zu beschließen. Heute soll bereits die Zweite Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes stattfinden, nachdem gestern die Erste Beratung durchgeführt worden ist. Sind Sie mit dieser Fristverkürzung einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/ DVP – Entlassung des Ministers für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha MdL – Drucksache 17/2328 Meine Damen und Herren, ein solcher Antrag bedarf nach § 56 unserer Geschäftsordnung der Unterstützung durch ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder durch zwei Fraktionen. Nachdem der vorliegende Antrag Drucksache 17/2328 von zwei Fraktionen – der SPD und der FDP/DVP – eingebracht wurde, sind die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit dieses Antrags erfüllt. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die Fraktionen der SPD und der FDP/DVP teilen sich die fünf Minuten für die Begründung hälftig auf. Nun treten wir in die Aussprache ein. Ich erteile das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

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