Petra Olschowski
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den Regierungsfraktionen dafür, dass sie die Initiative für eine kurzfristige Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes ergriffen haben. In den letzten Wochen sind bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer auch in Baden-Württemberg angekommen, und – wir haben es heute mehrfach gehört – in den nächsten Wochen und Monaten ist mit weiteren zu rechnen. Es kommen Menschen, die ihr Leben gerettet haben, die aber viele Lebenschancen zurücklassen mussten. Mit der Invasion ab dem 24. Februar 2022 wurden sie aus ihrem Alltag und oft eben auch aus ihrer Bildungsbiografie gerissen. Sie kommen aus einer Gesellschaft, in der jede und jeder hatte frei wählen können, welche Karrieren und Bildungswege sie oder er eingeschlagen hat. Diese Lebenswelt wurde jäh zerstört, auch für diejenigen, die in der Ukraine studiert haben oder unmittelbar davor standen, ein Studium aufzunehmen. Den Ukrainerinnen und Ukrainern soll ihrem Ausbildungsstand und ihrem Ausbildungsinteresse entsprechend ein Platz an Hochschulen in Baden-Württemberg angeboten werden, an denen sie willkommen sind, an denen sie sich weiterentwickeln können und an denen sie an die Bildungsbiografie in ihrer Heimat anknüpfen können, auch mit der Idee, dass sie hoffentlich eines Tages – bald – zurückkehren können. periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben ihr Zuhause, ihre Heimat nicht freiwillig verlassen; das ist uns allen klar. Sie waren oder sind in diesem Moment auf der Flucht vor Tod und Zerstörung. Aus humanitären Gründen ist eine Erweiterung der Ausnahmeregelung zu den internationalen Studiengebühren mehr als angemessen. Sie ist geboten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie fügt sich in das System der Ausnahmen von den Studiengebühren ein, die eben auch aus humanitären Gründen gewährt werden, auch für Personen, die nicht mit einem Aufenthaltstitel, sondern mit einer Duldung an einer Hochschule studieren. Der Landtag selbst hat im Jahr 2017 mehrheitlich die Einführung internationaler Studiengebühren beschlossen: für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/2018 von außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums kommend ein Studium in Baden-Württemberg aufgenommen haben. Seither werden internationale Studierende in grundständigen Bachelor- und Masterstudiengängen mit 1 500 € pro Semester – natürlich nicht kostendeckend – an den Kosten für ihre hochschulische Berufsausbildung beteiligt. Dadurch wurden und werden Kürzungen im Wissenschaftsbudget des Landes verringert. Von den internationalen Studiengebühren sind diejenigen ausgenommen, die Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind, etwa bestimmte Hochschulzugangsberechtigungen in Deutschland erworben haben. Ausnahmen regelt zudem § 5 des Landeshochschulgebührengesetzes aus unionsrechtlichen, sozialen oder humanitären Gründen. Diese Regelung war dem BAföG nachgebildet. Wer berechtigt ist, eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beziehen, soll keine Studiengebühren zahlen müssen. Der bis jetzt nie einschlägige Titel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes ist im BAföG aber nicht enthalten. Deswegen müssen wir jetzt reagieren. Diese Orientierung ist auch der Grund dafür, dass § 24 des Aufenthaltsgesetzes bisher nicht im Landeshochschulgebührengesetz stand. Dieser Titel spielte bisher schlicht keine Rolle. Das schließt eine Berücksichtigung aber nicht aus. Nun, angesichts des Krieges in Europa, hat dieser Aufenthaltstitel Eingang in die Praxis des Aufenthaltsrechts gefunden. Deshalb müssen wir jetzt schnell reagieren. Denn der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 einen Beschluss gefasst, mit dem ein Massenzustrom von Vertriebenen festgestellt wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes gewährt, zunächst für zwölf Monate. Dieser Zeitraum verlängert sich, wenn er nicht beendet wird, zwei Mal um je sechs Monate, maximal um ein Jahr. Bei Fortbestehen der Gründe kann der Rat der Europäischen Union mit qualifizierten Mehrheiten auch einmal um ein Jahr verlängern. So kommen Sie zu der Dreijahresregelung, die sich an § 24 orientiert. Insoweit – das ist mir wichtig – ist dieser Gesetzesvorschlag keine „Lex Ukrajina“, wie man sagen könnte, sondern eine konsequente Ergänzung der aus humanitären Gründen zu gewährenden Ausnahme von der Gebührenpflicht. (Staatssekretärin Petra Olschowski) § 24 des Aufenthaltsgesetzes gilt nicht nur für Ukrainerinnen und Ukrainer sowie in der Ukraine zum dauernden Aufenthalt berechtigte Personen; die Regelung gilt auch für Personen aus Drittstaaten, die sich nicht nur vorübergehend in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Das heißt, die Regelung knüpft an den Aufenthaltstitel an, nicht an die Staatsangehörigkeit. Wir haben bis jetzt Befreiungstatbestände. Liebe Frau Rolland, Sie wissen ja: Gerade das Beispiel Somalia mit einer hohen Schutzquote gehört auch dazu. Gleichzeitig ist für uns klar, dass die Maßnahmen der Ergänzung von § 5 des Landeshochschulgebührengesetzes in dieser schwierigen Situation nicht allein stehen können. Ukrainerinnen und Ukrainer, die ihr Studium hier bereits aufgenommen haben – wir haben es schon gehört – und keinen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes haben, bedürfen ebenfalls der Unterstützung, wie auch neue Studierende aus der Ukraine weiterer Unterstützung über den bloßen Verzicht auf Studiengebühren hinaus bedürfen. Wir sind an diesen Hilfsmaßnahmen dran. Der Herr Ministerpräsident hat das ja heute Morgen in seiner Regierungserklärung gesagt. Das gilt auch für die Frage, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hier betroffen sind, lieber Herr Dr. Kern. Auch das ist ein Thema, das wir uns gerade anschauen. Die Ergänzung des Landeshochschulgebührengesetzes, um die es heute geht, liegt eben in der Zuständigkeit der parlamentarischen Gesetzgebung, also des Parlaments. Ich unterstütze den wohl abgewogenen Vorschlag der Fraktionen mit Nachdruck und bitte alle Mitglieder des Landtags, dem Entwurf zuzustimmen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
