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Dr. Albrecht Schütte

CDU 06.04.2022 Sitzungen 17/34

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem grundlosen Angriff auf Befehl von Präsident Putin auf die Ukraine zerstören die russischen Soldaten wahllos Gebäude, darunter auch Universitäten. Spätestens nach den Massakern, die in den letzten Tagen bekannt geworden sind, ist klar, warum Hunderttausende Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Es sollte auch der letzten Person klar geworden sein, warum gewisse Statements im Januar falsch waren. Ich begrüße die Aussage des Kollegen Joukov. Ich möchte aber hinzufügen, dass es nicht an der CDU lag – zumindest nicht in erster Linie –, dass wir die Ukraine bis zum 24. Februar ein Stück weit im Stich gelassen haben und dass es andere Länder, einmal mehr die Amerikaner und Briten, waren, die dafür gesorgt haben, dass sich die Ukraine jetzt verteidigen kann. Das ist die peinliche Wahrheit. Die Männer bleiben zurück und verteidigen ihr Heimatland. Ich muss sagen, dass diese Bereitschaft, mit dem eigenen Leben Frieden, Freiheit und Demokratie zu verteidigen, bewundernswert ist und für viele von uns ein Vorbild sein kann und sogar sein muss. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) (Dr. Albrecht Schütte) Die Frauen und Kinder, die fliehen, hoffen aktuell natürlich auf die Möglichkeit, zurückkehren zu können. Aber möglich ist das einstweilen nicht. Sie müssen sich zunächst fernab von der Heimat in einem Land mit für sie unbekannten Abläufen, einer fremden Sprache und fast immer ohne Hab und Gut zurechtfinden. Die Flüchtlinge sind zu bewundern. Sie orientieren sich neu. Viele müssen sich um ihre Kinder und deren neue Beschulung kümmern, sie müssen den Alltag regeln, und einige sind bereits dabei, Arbeit zu suchen. Es ist ebenso bewundernswert, dass es in einer solchen Situation – – Beschreiben wir einmal die Situation: Sie sind in einem fremden Land. Vater, Mann, Bruder stehen zu Hause und kämpfen. Sie erhalten hin und wieder eine Rückmeldung. Sie haben immer Angst um diese Menschen. Sie können die Sprache nicht sprechen. Sie müssen sich zurechtfinden. Sie müssen zunächst einmal eine Unterkunft finden. Und trotzdem gibt es Menschen, die in dieser Situation bereit sind, ein Studium aufzunehmen oder es fortzusetzen. Einfach ist das nicht – auch dann nicht, wenn man im Bologna-Prozess ist –, Vorlesungen in der richtigen Sprache zu finden, den Weg durch ein Studiencurriculum zu finden, sich an einer neuen Uni zurechtzufinden, Scheine nachzuweisen, die vielleicht fehlen – wenn man überhaupt Scheine auf die Flucht mitgenommen hat. An all diesen Stellen sind diese Menschen dabei, zu sagen: „Ja, wir wollen studieren.“ Dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir diese Menschen nicht mit Studiengebühren belasten. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) Indem wir in § 5 des Landeshochschulgebührengesetzes zusätzlich zum Aufenthaltsstatus, den es bereits für Asylbewerber, andere Flüchtlinge usw. gibt, auch den Aufenthaltsstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes einführen, müssen die Flüchtlinge aus der Ukraine nicht erst einen anderen Flüchtlingsstatus bekommen, um keine Studiengebühren zu bezahlen, sondern dies erfolgt automatisch. Da die Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union, auf deren Grundlage dies alles basiert, auf maximal – mit Verlängerung – drei Jahre beschränkt ist, beschränken wir die Änderung im Landeshochschulgebührengesetz auch auf drei Jahre. Ich möchte es hier sagen: Dass wir noch einen weiteren Massenzustrom von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern haben könnten – – Bewahre uns Gott, dass das nicht passiert. Ich glaube, dann sind die Gebühren an Hochschulen unser geringstes Problem. Es ist deshalb ein Gebot der Menschlichkeit, die Situation für die Flüchtlinge aus der Ukraine zu erleichtern, sie auf das Niveau anderer Flüchtlinge zu bringen; es ist aber natürlich auch eine Entscheidung für unser eigenes Land. Denn das sind motivierte Leute – ich habe es eben beschrieben –, denen wir die Möglichkeit geben, hier einen Teil ihrer wissenschaftlichen Ausbildung zu machen, die entweder – in wenigen Fällen – hier bleiben oder die auch im anderen Fall ihr Leben lang die Beziehung zu Baden-Württemberg haben. Deshalb wollen wir, dass diese Leute, sofern sie nach Deutschland kommen und eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 ein Studium aufnehmen, das in Baden-Württemberg tun. Das ermöglichen wir mit der heutigen Gesetzesänderung. Ich möchte eines sagen: In dieser Situation, wie es eine Partei hier tut, die Abschaffung sämtlicher Studiengebühren für Ausländer zu fordern, das reiht sich ein in die Peinlichkeit, die bei dieser Partei auf Bundesebene leider Tag für Tag passiert. Wie kann man, wenn es darum geht, Menschen zu helfen – Frauen und Kindern, die aus einem Kriegsland hierher flüchten –, etwas dranhängen, womit denen die Gebühren erlassen werden, die es von ihrem Staat bezahlt bekommen oder die aus Oberschichten in gewissen Ländern stammen? Ich möchte das nicht genauer ausführen. Deshalb werden wir jede Änderung, die vorgeschlagen wird, entsprechend in den Ausschüssen und morgen ablehnen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Nese Erikli GRÜNE) Wir, die CDU-Fraktion, freuen uns, dass wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner dieses Gesetz einbringen können, dass wir damit Menschen in Not unterstützen und letztendlich auch unseren eigenen Wissenschaftsstandort stärken. Wir freuen uns über jede Zustimmung aller hier im Haus. Wir sind natürlich der Landesregierung dankbar, dass sie den Studierenden aus der Ukraine, die schon hier sind und die Studiengebühren zahlen müssen, 1,4 Millionen € zur Verfügung stellt, um ihnen Stipendien zu geben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: So ein Schwachsinn!) Um das zu erklären: Wenn jemand aus der Ukraine stammt, in Deutschland gewohnt hat, hier zur Schule gegangen ist und hier studiert, zahlt er oder sie hier keine Studiengebühren – ganz normal: Bildungsinländer. Wenn jemand aus der Ukraine kommt, der dort gewohnt hat und hier im letzten Jahr ein Studium begonnen hat, dann zahlt er aktuell Studiengebühren – diese Leute bekommen ein Stipendium. All diejenigen, die jetzt geflohen sind, müssen keine Studiengebühren zahlen. Genau darum geht es, dass diejenigen, die in einer Notlage sind, so gestellt werden wie Bildungsinländer. Deshalb danken wir der Landesregierung, dass sie diese Mittel zur Verfügung stellt und einen Nothilfefonds auflegt. Ich bin mir sicher: Es wird eine sehr, sehr schwierige Zeit. Es wird eine große Herausforderung für unser ganzes Land. Aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir denen, die hierher flüchten, helfen müssen und dass Bildung und Forschung der beste Weg sind, um ihnen zu helfen, aber auch die Zukunft für unser eigenes Land zu sichern. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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