Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstmals seit 2011 stehe ich hier, um mein Abstimmungsverhalten zu erläutern. Es ist einer der im Leben eines Abgeordneten eher seltenen Augenblicke, bewusst abweichend von der Fraktion abzustimmen. Warum habe ich dieser Änderung des Landtagswahlrechts nicht zugestimmt? Seien wir ehrlich: Beim Listenwahlrecht geht es schlicht und einfach um Macht. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Jetzt ist die Thematik von Macht und Politik, von Macht in der Politik nichts Verwerfliches, im Gegenteil. Politik und Macht sind untrennbar miteinander verbunden. Was uns aber allen klar sein muss: Die Machtzentren verschieben sich mit dem Listenwahlrecht. Sie verschieben sich weg von den Mitgliedern, weg von der Basis, weg von der Ortsebene, den Ortsund Kreisverbänden, hin zur Partei auf Landesebene. Das ist eine – ich betone – legitime Motivation von manchen. Aber da fehlt in den letzten Jahren manches Mal die Ehrlichkeit in den internen wie in den medialen Debatten. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Seit 2011 habe ich mich zu jedem Zeitpunkt für die Beibehaltung der positiven Konkurrenz der Kandidatinnen und Kandidaten zwischen den Wahlkreisen im Land eingesetzt. In diese Konkurrenz ging ich gern mit Engagement und mit Elan, nicht aber in eine negative Ellenbogenkonkurrenz im Zuge der Listenaufstellung; denn – das wissen wir – (Beifall bei der AfD und des Abg. Gernot Gruber SPD) lange vor der Listenaufstellung gibt es unzählige nicht öffentliche Gespräche in allen möglichen Kreisen, in denen Mann und Frau gegeneinander argumentieren. Negative Konkurrenz auf Landesebene zwischen schon amtierenden und potenziellen Abgeordneten anstelle positiver Konkurrenz zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen: Das bringt das Listenwahlrecht mit sich. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wer darf auf die aussichtsreichen Plätze? Wer hat einen großen Kreisverband? Zählt ein Amt als Staatssekretärin mehr als ein Amt im Fraktionsvorstand? Mit Verlaub, auch: Wer war angepasst? Denn nicht nur das Machtgefüge verändert sich; auch die Stromlinienförmigkeit nimmt an Bedeutung zu. (Beifall bei Abgeordneten der AfD sowie der Abg. Gernot Gruber SPD und Martin Hahn GRÜNE) Wer war geschmeidig genug, sich bei den wichtigen Vertreterinnen und Vertretern eines Flügels, falls er oder sie überhaupt einem Flügel angehört, keinen Unmut zuzuziehen? Wer eigenständige Meinungen vertritt, läuft eher Gefahr, sich einen guten Listenplatz zu verbauen. Das ist eine der Folgen, ob sie uns gefällt oder nicht gefällt. Es mag Zeiten geben, in denen wir Grünen nicht 58 von 70 Direktmandaten gewinnen. Wir Grünen haben aber den Anspruch, für lange Linien zu stehen, für Entscheidungen mit Blick auf Nachhaltigkeit und auch auf soziale Aspekte. Dem entspricht das bisherige Wahlrecht nach meiner Überzeugung mehr als das Listenwahlrecht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Vereinzelt Bei- fall, u. a. der Abg. Gernot Gruber SPD, Thomas Dörf- linger CDU und Martin Hahn GRÜNE) Denn die Folgen des Listenwahlrechts bedeuten – bei allem Respekt gegenüber den Argumenten für einen höheren Frauenanteil, für mehr Diversität bei uns im Landtag –: mehr Ellenbogen und mehr Gegeneinander, Landesliste statt Mitgliederentscheid, Frauenanteil eventuell nur minimal erhöht, ne- (Dr. Markus Rösler) gative Konkurrenz statt positiver Konkurrenz, Stromlinienförmigkeit statt Eigenständigkeit. Das sind mir zu viele Argumente gegen die Liste. Weil es auch um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ging, die ich ausdrücklich begrüße, habe ich nicht gegen das neue Wahlrecht gestimmt, sondern mich enthalten. Das aber bin ich mir selbst und meiner persönlichen Glaubwürdigkeit, gerade auch im eigenen Wahlkreis, schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der FDP/DVP und der AfD sowie des Abg. Gernot Gru- ber SPD)
