Anton Baron
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder einmal blamiert sich die Landesregierung und schiebt noch schnell eine Kopie in leicht veränderter Form nach, statt zum scheinoppositionellen Gesetzentwurf der SPD Änderungsanträge zu stellen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie merken es gar nicht mehr, gell?) Das wurde ja gerade eben auch von Herrn Haußmann erwähnt. Uns, der AfD-Fraktion, war wirklich wichtig, dass es keine hohen Hürden beim Wechsel von der Politik in die Wirtschaft geben darf. Bei diesem Gesetzentwurf hier ist der Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit sehr gering und verhältnismäßig. Dass aber ausgerechnet ein Ex-Minister von den Grünen Schlagzeilen in dieser Sache macht, hat uns dann doch sehr verwundert, da ja eigentlich die Grünen für ihre Studienabbrecher bekannt sind. Dass Minister Untersteller bei der MVV anheuerte, ist ihm eigentlich nicht zum Vorwurf zu machen; schließlich genießt er auch als Pensionär Berufsfreiheit. Aber der Landesregierung ist zum Vorwurf zu machen, dass dieser Vorgang erneut das Vertrauen der Bevölkerung in die Uneigennützigkeit der Politikerkaste erschüttert hat, (Beifall bei der AfD) ohne dass sich die Landesregierung – bis noch vor Kurzem – eindeutig dazu eingelassen hat, ob und wann sie denn nun die Lücke in der Vertrauenswürdigkeit einer Regierung schließen wird. Das ist nun geschehen, nachdem, wie die Fraktion GRÜ-NE es im Jahr 2020 auch selbst sagte, ein Gesetzentwurf vorlag, der damals zeitnah angekündigt wurde, also praktisch in der Schublade lag. Wir schreiben jetzt das Jahr 2022. Herr Hentschel, das dürfte doch sogar für diese lahme Regierung zeitnah genug sein. Die AfD-Fraktion steht dem SPD-Gesetzentwurf positiv gegenüber und empfiehlt dem Landtag, ihm mit unseren Änderungen zuzustimmen. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass die SPD mal wieder ganz schön scheinheilig tut, wenn andere betroffen sind: Im Jahr 2016 wechselte der Bundesratsminister Friedrich zu einer Unternehmensberatung. Brigitte Zypries, Barbara Hendricks, Sigmar Gabriel und vor allem und aktuell das Schwergewicht Gerhard Schröder auf Bundesebene sind prominente Beispiele für Seitenwechsler. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist den Beispielen des Bundes und einiger Länder nachgezeichnet und wiederholt deren Schwächen, wie auch der Regierungsentwurf, der dem hinterherhechelt. So lässt sich bemängeln, dass im Gesetzentwurf die Verpflichtungen in keiner Weise durch Sanktionen wie beispielsweise ein Ordnungsgeld bei einem Pflichtverstoß bewehrt sind. Jeder normale Beamte muss bei einem Verstoß gegen eine Untersagung einer Nebentätigkeit oder bei der Verletzung von Anzeigepflichten mit einem Disziplinarverfahren rechnen, das empfindliche Strafen bis hin zur Aberkennung der Altersbezüge nach sich ziehen kann. (Anton Baron) Daran sieht man mal wieder, dass einige gleicher sind als andere und dass die SPD mit zweierlei Maß misst – sie erhebt sich ja als Zuchtmeister über die Beamten, droht ihresgleichen, den Berufspolitikern, aber überhaupt keine Strafen an. So ein elitäres Denken zeugt von einer bedenklichen Kumpelhaftigkeit, wie sie in den Regierungskabinetten ja auch vorherrscht, nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ein Minister kann auf ein zeitlich befristetes Verbot, die Anzeigepflicht oder dergleichen pfeifen, und die öffentliche Empörung kann ihm auch egal sein – ich sage nur: Herr Scheuer –, (Zurufe) wenn er nicht mehr in der Politik tätig ist. (Abg. Nicolas Fink SPD: Sie waren doch bei der An- hörung dabei! – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Wir hatten ja gehofft, dass die Landesregierung möglicherweise als Erste von dieser landesherrlichen Dünkelhaftigkeit abweicht und in ihrem eigenen Gesetzesvorschlag entsprechende Sicherungen einbaut. Das war aber nicht der Fall. Auch Minister sollen nicht machen können, was sie wollen, wenn es um die Integrität der Regierung geht – im Übrigen auch hinsichtlich der Bindungswirkung der Gremienempfehlung. Die Landesregierung sollte nicht frei in der Entscheidung sein, ob sie jetzt der Gremienempfehlung nachkommt oder nicht, sondern das sollte ihr verbindlich vorgegeben werden. Schließlich ist nicht sie das neutrale Organ, sondern dies sollte das Gremium sein. Aufgrund dieser zwei Schwächen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Diesem dürfen Sie gern zustimmen. Alles in allem: Trotz der teilweisen Schwächen können wir der SPD aber die große Freude bereiten, ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Er hat einige Vorteile gegenüber dem Alibischnellentwurf der Regierung. Ob die Regierung nun aus lauter Dankbarkeit zustimmt, nachdem die SPD der Regierung vorhin wahrscheinlich zu einer Zweidrittelmehrheit verholfen hat, bleibt abzuwarten. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie haben ja keine Ahnung, wie sehr die SPD sich freut!) Sehr überrascht wären wir nach dieser neuen Brüderlichkeit sicherlich nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
