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Muhterem Aras

06.04.2022 Sitzungen 17/34

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, darf ich auf Artikel 64 Absatz 2 der Landesverfassung hinweisen. Danach kann die Verfassung vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, dies beschließt. Es müssen also mindestens 103 Abgeordnete anwesend sein und dann mindestens 78 Abgeordnete für die Verfassungsänderung stimmen. Diese qualifizierte Mehrheit muss erst bei der Schlussabstimmung gegeben sein. Diese wird nach § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung in namentlicher Abstimmung stattfinden. Für die Abstimmung in der Zweiten Beratung, deren Beschluss die Grundlage für die Dritte Beratung bildet, und für die Abstimmung in der Dritten Beratung genügt die einfache Mehrheit. Nach diesen Hinweisen treten wir nun bei der Zweiten Beratung in die A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1281 ein. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/2202. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Artikeln 1 und 2 zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung. Die Fraktion der FDP/DVP hat beantragt, die Nummern 1 und 2 getrennt zur Abstimmung zu stellen. Ich lasse zunächst abstimmen über die Nummer 1. Da geht es um den Artikel 26. Wer Nummer 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Nummer 1 – – (Lachen bei der AfD) – Moment. – Artikel 1 Nummer 1. Es ist nur die getrennte Abstimmung. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Alles klar!) Also: Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Nummer 1 ist mehrheitlich zugestimmt. eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Nummer 2. Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau! Exakt!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nummer 2 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass wir die Nummern 3 bis 5 – sie sind neu gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 17/2022 – gemeinsam zur Abstimmung stellen. – Sie sind damit einverstanden. Wer den Nummern 3 neu bis 5 neu zustimmt – wir sind noch immer bei Artikel 1 –, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Nummern 3 neu bis 5 neu ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landtagswahlgesetzes in der Fassung von Abschnitt II der Beschlussempfehlung. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/ DVP vor. Ich schlage vor, diese Anträge vorab zur Abstimmung zu stellen und danach über Artikel 2 insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/2317-1, der Änderungen bezüglich einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 fordert. Die Fraktion der FDP/DVP hat über diesen Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich gehe davon aus, dass das die erforderliche Zustimmung von fünf Abgeordneten Ihrer Fraktion hat. – Das ist der Fall. Um Zeit zu sparen, wiederhole ich nicht den Hinweis auf den Ablauf der namentlichen Abstimmung. Sie wissen ja, wo die Stimmkarten sind. Frau Abg. Bogner-Unden und Herrn Abg. Cuny bitte ich um Unterstützung. – Vielen Dank. Damit treten wir in die Abstimmung ein. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der oder die seine oder ihre Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung. Ich unterbreche die Sitzung, bis das Ergebnis vorliegt, weil wir mitten in der Abstimmung sind. Anders geht es nicht. (Unterbrechung der Sitzung: 17:18 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 17:25 Uhr)

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