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Muhterem Aras

06.04.2022 Sitzungen 17/34

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Wahlrecht ist das Bindeglied zwischen dem Volk als Souverän und seinen Repräsentantinnen und Repräsentanten, den Abgeordneten in den Parlamenten. Das Wahlrecht ist der Dreh- und Angelpunkt unserer repräsentativen Demokratie. Dementsprechend groß sind die Ansprüche an das Wahlrecht. Ungefähr genauso groß ist auch die Anzahl der Meinungen, die in Wahlrechtsfragen vertreten werden. Einer Aussage werden, glaube ich, alle zustimmen, die sich intensiv mit Wahlrechtsfragen beschäftigt haben: Das perfekte Wahlrecht, das gibt es schlichtweg nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Sie zweifeln Ihr eigenes Wahlrecht an, Herr Strobl!) Der vorliegende Gesetzentwurf von Grünen, CDU und SPD wird nun etwa dafür kritisiert – dazu möchte ich gern etwas sagen –, dass er zu einer Vergrößerung – gerade war sogar von einer Explosion die Rede – des Landtags führen könnte. (Abg. Anton Baron AfD: Das werden wir sehen!) (Minister Thomas Strobl) Dazu will ich in aller Sachlichkeit anmerken, dass eine Vergrößerung durch Stimmensplitting zwar nicht ausgeschlossen ist, dass es aber auch schon mit dem geltenden Wahlrecht zu Überhangmandaten kommen kann und diese nicht zwangsläufig durch die Wahlrechtsänderung anzunehmen sind. Es ist richtig, dass es nach dem künftigen Wahlrecht einen größeren Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate geben kann. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es bereits nach dem bestehenden Wahlrecht bei entsprechenden Konstellationen und Wahlergebnissen zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Abgeordneten in diesem Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate kommen kann. Insofern ist das, was Sie hier verbreiten, nur die halbe Wahrheit. Die Wahrheit ist eben – – (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Das erinnert mich an ein jüdisches Sprichwort: „Die halbe Wahrheit ist die gefährlichste Lüge.“ Manche machen das Verbreiten von Halbwahrheiten zu ihrem Markenzeichen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das ist jetzt aber schä- big! – Weitere Zurufe) Kein Wahlrecht kann allen Ansprüchen gleichermaßen gerecht werden und aus jedem Wahlkreis einen Abgeordneten im Parlament vorsehen (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht mal in Heilbronn!) und dennoch die Sitzverhältnisse im Landtag nach den Stimmenverhältnissen über das ganze Land hinweg bestimmen, dabei den Landtag nicht über Gebühr anwachsen lassen. Am besten soll dabei jeder Wahlkreis gerade noch die Größe eines Stadtkreises oder allenfalls einen Teil eines Landkreises ausmachen, jedenfalls nicht landkreisübergreifend sein. Und das Ganze soll auch noch für den Bürger leicht verständlich und nachvollziehbar sein – um nur einige der Anforderungen zu nennen, die an das Wahlrecht gestellt werden. Das ist nicht trivial. In Wahrheit ist das immer auch die Quadratur des Kreises. Ziel des Ringens um das Wahlrecht ist und muss sein – das ist es, was Demokratie oftmals bedeutet –, Kompromisse zu finden und eine gute Lösung zu erarbeiten – auch wenn man sich darüber im Klaren ist, dass es am Ende des Tages eine perfekte Lösung nicht gibt und auch nicht geben kann. Ich finde, die drei Fraktionen haben eine gute Lösung miteinander erarbeitet. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Wahlrechtsdebatten in unterschiedlichen Parlamenten, die ich im Laufe meines Lebens erlebt habe, halte ich das für eine sehr beachtliche Leistung. Wahlrechtsänderungen scheitern ja bekanntlich häufig daran, dass die Auseinandersetzungen mit dem Thema so kontrovers sind, dass ein Kompromiss innerhalb einer Legislaturperiode nicht gefunden werden kann. Dann geht es in der nächsten Legislaturperiode wieder von vorn los. (Abg. Anton Baron AfD: Man sieht beim Bundestag, wo das hinführt!) periode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 Es gibt in der Wahlrechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland keine Partei, die sich in diesen Fragen durchgängig und ausschließlich mit Ruhm bekleckert hat. Meine Erfahrung ist oft gewesen, dass – im ungünstigsten Fall – eine Legislaturperiode lang leidenschaftlich diskutiert wird, aber ein Teil des Parlaments nicht unglücklich ist, wenn am Ende die Gesetzentwürfe der Diskontinuität anheimfallen. Im glücklicheren Fall ist es dem Parlament gelungen, einen Kompromiss zu finden – aber in aller Regel fünf Minuten nach zwölf oder exakt um 12 Uhr, nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die nächste Wahl bereits angelaufen ist, also gerade noch vor Schluss. Das ist in diesem Fall anders. Ich möchte sagen: Ich habe Respekt davor, dass es partei- und fraktionsübergreifend gelungen ist, unterschiedliche Auffassungen zu bündeln und im ersten Fünftel einer Legislaturperiode – also nicht in den letzten fünf Minuten, sondern im ersten Fünftel einer Legislaturperiode – das Landtagswahlrecht zu reformieren. Das ist, jedenfalls was meine Kenntnisse angeht – ich habe mich mit Wahlrechtsfragen intensiv beschäftigt –, ziemlich einmalig. Ich finde, es verdient Respekt, dass diese komplexe Materie in dieser Legislaturperiode in einem knappen Jahr zu Papier gebracht wurde und heute endgültig abgestimmt werden kann, auch vor dem Hintergrund, dass dies die tiefgreifendste Reform des Landtagswahlrechts seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg ist und für wesentliche Teile des Wahlrechts einen echten Systemwechsel bedeutet – weg vom Einstimmenwahlrecht, hin zu einem Zweistimmenwahlrecht mit geschlossener Landesliste, und darüber hinaus noch die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Wie umfangreich die Änderungen sind, zeigt der nahezu 30 Seiten umfassende Gesetzentwurf. Die Änderungsanträge sind dabei noch gar nicht eingerechnet. Bei der hierfür anstehenden Arbeit hat die Landesregierung die Parlamentarier gern unterstützt. Ich sage aber klipp und klar dazu: Mit dem guten Ergebnis, der Kraft zur politischen Einigung hat die Landesregierung nichts zu tun. Das haben Sie, das haben die Parlamentarier unter sich geleistet. Trotz der tiefgreifenden und umfangreichen Änderungen und der Umsetzung im ersten Fünftel der Legislaturperiode stützt sich der Gesetzentwurf – auch das finde ich sehr respektabel – auf eine breite parlamentarische Mehrheit, die über die Regierungsfraktionen hinausgeht. Ich will der SPD-Fraktion einfach meinen Respekt zollen; das ist ein gutes Zeichen, dass man auch in der Opposition verantwortungsvoll und konstruktiv für unsere Demokratie arbeiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Damit wird im neuen Wahlrecht – und zwar nicht nur für diese Legislaturperiode, sondern hoffentlich über die Legislaturperiode hinaus – dauerhaft und nachhaltig eine besondere politische Legitimität vermittelt. Das halte ich unter Gesichtspunkten der Akzeptanz unserer Demokratie und unseres Wahlsystems, unseres parlamentarischen Systems für sehr wichtig. Deswegen ist diese Haltung aller Ehren wert. Dafür, dass dieses Meisterstück insgesamt in dieser Zeit gelungen ist, sage ich allen Beteiligten meinen Dank und erwei- (Minister Thomas Strobl) se meinen Respekt. Es ist in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen für unsere Demokratie – gerade in diesen Zeiten –, dass ein Parlament Handlungsfähigkeit, Entschiedenheit und, wenn es darauf ankommt, Konsequenz zum Kompromiss auch partei- und fraktionsübergreifend mit einer breiten Mehrheit zustande bringt. Dafür bringe ich namens der Landesregierung dem Landtag von Baden-Württemberg meinen Respekt und meinen Dank zum Ausdruck. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

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