Anton Baron
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das politische System in Baden-Württemberg befindet sich am heutigen Tag eher am Scheideweg, Herr Hildenbrand. Die Kartellfraktionen sind dabei, ein Wahlsystem abzuschaffen, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat. Wir werden deswegen, weil es den Vorstellungen der Gründungsväter Deutschlands und Baden-Württembergs von einer repräsentativen Demokratie am nächsten kommt – – Wir wollen dem Souverän, dem Volk, die Entscheidung, wen es in den Landtag schickt, so weit wie möglich anvertrauen. „So weit wie möglich“ heißt: eine Stimme für einen Kandidaten, den der Wähler lokal in seinem Wahlkreis kennen und wählen kann – oder auch nicht wählen kann, wenn er ungeeignet ist; wir haben das ja im Wahlkreis Heilbronn gesehen. Der Vorteil für den Souverän und Wähler ist allerdings der Nachteil für den Gewählten. Dieser kann nicht sicher sein, wiedergewählt zu werden. Dazu muss er sich schon anstrengen und im Wahlkreis Leistung zeigen. Das macht auch jeder Abgeordnete, der dieses Mandat verdient, und das ist auch seine ureigene Mission. Schließlich soll er seine Wähler und deren Interessen unmittelbar vertreten. Da kam ja für die Kartellfraktionen das neue Wahlrecht wie gerufen. Der vorliegende Gesetzentwurf entkoppelt nämlich die Frage, wer ein warmes Plätzchen hier im Landtag erhält, fast völlig vom Wählerwillen. Sind Sie eigentlich nicht zusammengezuckt, als die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf in der Luft zerrissen haben? Ich zitiere aus Zeitmangel nur ganz wenige Passagen: „Der Gesetzentwurf ist untaug- (Anton Baron) lich“, „Positive Aspekte werden abgeschafft“, „Verschlechterung in sich selbst“, „Das Problem der Größenordnung des Landtags wird in keiner Weise aufgegriffen“, „mehr als 200 Sitze realistisch möglich“, „herausragender Zug ist Machtverlagerung von den Wahlkreisen zu den Parteizentralen“, „sehr starke Reduktion der Mitwirkungsmöglichkeiten der Wähler“ usw. usf. Ihnen ist der Wähler schlicht egal. Sie alle tragen das Gesetz mit – leider auch die FDP/DVP. Trotz Ihres zaghaften Alibiantrags zur Verringerung der Zahl der Wahlkreise um – ungenügende – zehn tragen Sie dieses Gesetz ja auch mit. Herr Rülke ist sicher auch einer, der auf der nächsten Liste ganz oben stehen wird. Dafür wird er selbst schon sorgen. Ich bin aber froh, dass es hier auch einzelne verantwortungsbewusste Abgeordnete wie Herrn Gruber gibt, die klar Stellung bezogen haben mit den wahren Worten, es erfolge eine Machtverschiebung von den Wählern hin zu den Landesvorständen und Landesparteitagen. (Beifall bei der AfD) Er hat hiermit völlig recht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dieses Wahlgesetz ist eine politische Schande und eine Heuchelei obendrein. Denn wie so oft wird in diesem Haus das Hohelied der Demokratie gesungen; wenn es hingegen um die Eigeninteressen, Ihre Besitzstände, Ihre Eitelkeit geht, dann kann es schon mal ein bisschen weniger Demokratie sein. Herr Hildenbrand, wem geben Sie eigentlich die Schuld, wenn – angenommen – der nächste Landtag infolge des Stimmensplittings aus erwartbaren 200 oder mehr Abgeordneten besteht und Baumaßnahmen im Haus des Landtags selbst oder in den Häusern der Abgeordneten für 100 oder mehr Millionen € anstehen? Da können Sie ja nicht mit der Begründung kommen: Wir haben es ja nicht geahnt; wir wussten es nicht. Nicht einmal auf eine Senkung der Zahl der Wahlkreise konnten Sie sich einigen. Das hätte ja erneut zur Folge gehabt, dass eine geringere Zahl Ihrer Parteifreunde vom Landtag lebenslang staatlich alimentiert worden wären. Das darf auf gar keinen Fall sein. Sie verkaufen Ihre Wähler für dumm; Sie greifen Ihren Wählern in die Steuertasche; Sie führen Ihre eigenen Wähler hinters Licht. Und als ob das nicht genug wäre, vergreifen Sie sich auch noch an der Landesverfassung, indem Sie den Alterspräsidenten abschaffen. Das ist nicht nur schäbig und eine „Lex AfD“, sondern Sie lassen jeglichen Respekt vor dem Alter und der Lebenserfahrung vermissen. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Blenke CDU: Das haben Sie überhaupt nicht verstanden!) Da wird uns wirklich angst und bange, was die Kartellfraktionen in der Zukunft noch alles mit dieser Landesverfassung aus niedersten Beweggründen des eigenen Machterhalts anstellen könnten. eriode – 34. Sitzung – Mittwoch, 6. April 2022 In seiner Stellungnahme geht auch der Anwaltsverband auf die Widersprüche bei der Absenkung des Wahlalters ein. Ich zitiere: Festzuhalten bleibt, dass ein unüberbrückbarer Wertungswiderspruch besteht, wenn Jugendlichen einerseits mit Absenkung des Wahlalters die geistige Reife bescheinigt wird, mit der Wahlentscheidung Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen, ihnen andererseits aber diese Reife abgesprochen wird, wenn es um höchstpersönliche Entscheidungen geht ... – wie z. B. auch Verträge abzuschließen usw. Die Absenkung des Wahlalters ist unserer Auffassung nach reine Willkür und zugleich durchschaubar. Sie alle missbrauchen die Jugendlichen in unserem Land für den billigen Stimmenfang. (Beifall bei der AfD) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieser Gesetzentwurf den Landtag enorm aufblähen wird, den Wählereinfluss reduziert, die Macht der Parteien stärkt und die Politikverdrossenheit befeuert. Herr Binder, Sie kamen ja mit dem Argument der Klarheit, was diese Wahlrechtsänderung betrifft. Alle Sachverständigen haben am Zweistimmenwahlrecht klar kritisiert, dass kein Wähler da draußen das versteht. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist eine politische Schande. Wir werden diesen aus vollster Überzeugung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)
