Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Grundsteuer haben wir – das ist bekannt – hier in Baden-Württemberg von der Ausnahmeklausel des Bundesgesetzes Gebrauch gemacht und haben unser eigenes Grundsteuermodell entwickelt und verabschiedet. Das von uns gewählte Bodenwertmodell unterstützt unsere wohnungs- und unsere umweltpolitischen Ziele. Es wirkt bodenpreisdämpfend und fördert den Grundsatz der Innen- vor der Außenentwicklung. Es forciert zudem durch die Grundsteuer C als unser eigenes Element, das wir da eingebaut haben, die Mobilisierung baureifer Grundstücke dort, wo die Gemeinden sich in eigener Entscheidung – das war uns immer sehr wichtig: Freiwilligkeitsprinzip – für eine Grundsteuer C entscheiden. Für die Kommunen in unserem Land stellt diese Grundsteuer eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dar, die außerdem konjunkturunabhängig ist. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und vor allem der wirtschaftlichen Unsicherheiten ist es besonders wichtig, dass wir, das Land, hier Rechtssicherheit und Planungssicherheit herstellen. Das Finanzministerium – Frau Dr. Splett als Finanzstaatssekretärin ist ja hier – hat in seiner Pressemitteilung vom 30. März dieses Jahres angekündigt, die Umsetzung der Grundsteuerreform werde jetzt konkreter. Ab dem 1. Juli sollen die Eigentümerinnen und die Eigentümer im Land – ich vermute, das betrifft auch die Mehrzahl der hier im Saal anwesenden Personen – inklusive der Menschen, die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind, eine sogenannte Feststellungserklärung einreichen. Ich nehme diese aktuelle Ankündigung des Finanzministeriums, die noch keine Woche alt ist, zum Anlass, die folgende Frage an die Landesregierung zu richten: Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Grundsteuerreform? Natürlich interessieren uns da Fristen und Daten dazu, wie das weiter umgesetzt werden soll. Vielen Dank.
