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Andreas Stoch

SPD 23.03.2022 Sitzungen 17/33

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Entgegen anderslautenden Gerüchten: Die Pandemie ist nicht vorbei. Die Kritik, die der Ministerpräsident in den vergangenen Tagen am Infektionsschutzgesetz des Bundes geäußert hat, ist jenseits der Frage, ob er jemals mit irgendetwas zufrieden sein wird, was aus Berlin kommt, für mich – das wird Sie vielleicht überraschen – durchaus nachvollziehbar. (Zuruf) Wir erleben nämlich im Moment ein Rekordniveau bei den Infektionszahlen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Übrigens: Es ist nicht nur die Omikron-Variante. Auch Delta – das ergibt sich aus den Sequenzierungen – ist noch da. Stand gestern liegen fast 250 Menschen auf den Intensivstationen. Noch immer sterben in Deutschland viele Menschen am Virus. Deswegen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sollten wir dieses Thema auch weiterhin nicht auf die leichte Schulter nehmen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Es gibt auch keinen Grund zur Annahme, dass sich diese Welle bis Anfang April dramatisch abschwächt. Grund gibt es eher zur Annahme, dass das Infektionsgeschehen ohne die meisten Schutzmaßnahmen noch einmal stark in die Höhe schnellen wird. Wir können an unserem Nachbarland Österreich sehen: Dort beging man vor wenigen Wochen einen Freedom Day. Inzwischen ist dort die Maskenpflicht wieder eingeführt worden. (Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei! Schauen Sie in die skandinavischen Länder!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen gilt für uns: Wir hier im Land Baden-Württemberg müssen im Rahriode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 men der Möglichkeiten, die wir haben, handeln. Und, Herr Ministerpräsident, Sie behaupten, nicht handeln zu können. Ich sage Ihnen: Wenn wir wollen, können wir handeln. (Beifall bei der SPD) Ich erinnere Sie daran: Wir haben während der Bekämpfung der Pandemie immer vom Ende her argumentiert, von der Frage der Überlastung der Intensivstationen und der Angst, nicht mehr alle Menschen gesundheitlich gut versorgen zu können. Das war unser Tatbestand, von dem wir unsere Maßnahmen abgeleitet haben. Wir haben aber auch – das war vor allem zum Zeitpunkt, als die Omikron-Variante aufkam – zunehmend über ein weiteres Argument gesprochen, nämlich das Aufrechterhalten kritischer Infrastruktur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir – was vom Kollegen der CDU vorhin auch gesagt wurde – aus den meisten Krankenhäusern in Baden-Württemberg hören, dass kein Normalbetrieb mehr möglich ist, (Abg. Joachim Steyer AfD: Weil sie in Quarantäne sind!) weil ein erheblicher Teil des Personals krankheitsbedingt ausfällt, weil die Behandlung der an Corona erkrankten Patienten einen erheblichen Mehraufwand für die Krankenhäuser bedeutet, dann ist die Voraussetzung im Bundesgesetz gegeben, dass wir sagen können: Wir haben eine hohe Zahl von Neuinfektionen – die ist nach wie vor gegeben –, und wir haben eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in Baden-Württemberg. Deswegen gilt: Wir können das Land Baden-Württemberg zum Hotspot erklären, um nicht alle Maßnahmen streichen zu müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Joachim Steyer AfD: So ein Schwachsinn! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es geht nicht darum, hier Panik zu schüren. (Lachen bei der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es geht darum, dass wir die rational richtigen Maßnahmen treffen, die jetzt notwendig sind, damit uns das Pandemiegeschehen nicht durch die Decke geht. Und, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Infektionsschutzgesetz des Bundes sind die Instrumente angelegt. Ich habe Ihnen gerade zitiert, unter welchen Bedingungen die Erklärung zu einem Hotspot möglich ist. Und zur Frage, ob eine Gebietskörperschaft nur eine Stadt oder ein Landkreis oder auch ein ganzes Land sein soll, sage ich Ihnen: Wenn Sie eine juristische Prüfung vornehmen, stellen Sie fest, dass auch ein Bundesland eine Gebietskörperschaft ist. Deswegen sprechen die objektiven Gegebenheiten dafür: Wenn wir nach dem 2. April nicht eine Verschärfung der Situation erleben wollen, insbesondere was das Personal an unseren Kliniken angeht, wenn wir nicht dafür sorgen wollen, dass die Zahl der Infizierten, die gleichzeitig erkranken und damit in Isolation oder Quarantäne gehen – – Wenn wir das alles verhindern wollen, müssen wir heute – das ist das letzte Treffen des Parlaments vor dem 2. April – die richtigen Entscheidun- (Andreas Stoch) gen treffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die einzige Entscheidung ist dann, zu sagen: Baden-Württemberg braucht diese Maßnahmen; Baden-Württemberg wird deswegen aus den objektiv bestehenden Gründen zum Hotspot erklärt. (Beifall bei der SPD – Abg. Joachim Steyer AfD: Das ist nicht zu glauben! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD meldet sich.) Natürlich setzen wir darauf, dass auch diese Welle irgendwann abebbt. Aber nach Aussagen aller Epidemiologen und Virologen, mit denen wir in den letzten Wochen gesprochen haben, war klar: In einer aufwachsenden Welle oder in einer Welle, die im Moment noch im Bereich ihres – hoffentlich – Höhepunkts ist und dann wieder abfällt, kann ich jetzt nicht Schutzmaßnahmen wegnehmen, weil ich damit einen kontraproduktiven Effekt erzielen werde. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE meldet sich.) Deswegen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hätte ich mir gewünscht, dass wir im Infektionsschutzgesetz des Bundes bei den Basismaßnahmen zumindest die Maskenpflicht auch zukünftig in Innenräumen haben könnten. Das haben wir nicht. Deswegen brauchen wir den Hotspot. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Stimmen Sie bitte dem Entschließungsantrag meiner Fraktion zu. (Glocke des Präsidenten) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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