Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Wirkung zum 19. März geändert. Das war erforderlich, weil, wie Sie wissen, die bisher geltenden Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz bis zum 19. März befristet waren. Mit dem Auslaufen der Rechtsgrundlage auf Bundesebene ging eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes einher, die die Länder aktuell vor Herausforderungen stellt. Was hat sich geändert? Zunächst einmal konnte die Landesregierung von einer Übergangsregelung Gebrauch machen. Die aktuelle Corona-Verordnung gilt damit bis zum 2. April. Ich werde gleich erläutern, welche Maßnahmen damit verbunden sind. Doch zunächst will ich kurz auf die Frage eingehen, wie es danach aussieht. Der Bundesgesetzgeber hat die möglichen Schutzmaßnahmen deutlich eingeschränkt. Grundsätzlich können Masken- und Testpflichten nur noch in sehr wenigen Bereichen angeordnet werden, z. B. in Krankenhäusern. Weitere Maßnahmen sollen möglich sein, wenn der Landtag – also Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete – darüber beschließt. Was im Detail unter den Voraussetzungen zu verstehen ist, die einen solchen Beschluss ermöglichen, darüber bestehen zumindest unterschiedliche Auffassungen. Diese von der Bundesregierung produzierten Unsicherheiten kommen tatsächlich zu einer Unzeit. Wir haben Rekordinzidenzwerte in Baden-Württemberg, auf einem hohen Niveau, die starken Anstiege haben sich allerdings verflacht. Im Landkreis Sigmaringen herrscht eine Sieben-Tage-Inzidenz von – Stand gestern – 3 181, und für ganz Baden-Württemberg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei – Stand gestern – 1 926. Dank der Impfung – da kann man wirklich sagen: d a n k der Impfung – erkranken zum Glück deutlich weniger Menschen schwer an Covid-19 als zu Beginn der Pandemie. Die schweren Krankheitsfälle enden auch deutlich seltener auf Intensivstationen. Das ist eine sehr große Erleichterung und riode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Aber es kann eben noch keine vollständige Entwarnung gegeben werden. Noch immer sind vulnerable Gruppen gefährdet, noch immer bereitet uns die Gefahr von Long Covid und Post Covid Sorgen. Bei einem derartigen Infektionsgeschehen erkranken aktuell natürlich auch viele Menschen, die in kritischen Bereichen arbeiten, so auch Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte. Das führt durchaus zu Belastungsproben in den Kliniken, die ja schon seit zwei Jahren am Limit arbeiten. Und es sterben nach wie vor Erkrankte. 33 Personen waren es laut Tagesbericht des Landesgesundheitsamts in Baden-Württemberg am gestrigen Dienstag. Angesichts dieser Infektionslage war es geboten, die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April so weit wie möglich zu erhalten. Das haben wir auch getan. Die Landesregierung hat von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Möglichkeiten des geänderten Infektionsschutzgesetzes so weit wie möglich genutzt. Die meisten Schutzmaßnahmen der Warnstufe wurden bis zum Ablauf der Maßnahmen am 2. April tatsächlich aufrechterhalten. Weggefallen sind Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. Es bleiben 3G-Regeln im Bereich der Gastronomie oder Veranstaltungen sowie Hygienevorgaben bestehen. Es bleibt vor allem bei der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Das ist nun einmal die wichtigste Waffe im Kampf gegen die Ausbreitung von Infektionen, die wir haben und die wir so weit wie möglich nutzen. Wir haben uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass es den Ländern ermöglicht wird, diese wenig einschneidenden und hocheffektiven Basisschutzmaßnahmen auch nach dem 2. April anzuordnen, sofern die Infektionslage dies noch erfordern sollte. Leider sind die Hürden für einfache Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sehr hoch. Die Voraussetzungen für die sogenannte Hotspot-Regelung sind handwerklich und inhaltlich kaum nutzbar. Sie setzt voraus, dass eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vorliegt. Alternativ müssten besonders hohe Infektionszahlen mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser einhergehen. Nur unter diesen Voraussetzungen könnten die in der Übergangsregelung geltenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Es ist bedauerlich, dass die in Berlin ungelösten Konflikte von den beteiligten Bundesministern weiterhin in der Öffentlichkeit ausgetragen werden. Da gibt es deutliche Differenzen zwischen den Ministerien der Gesundheit und der Justiz. Es könnte als Hü und Hott bezeichnet werden. Es ist bedauerlich, dass diese ungelösten Konflikte auf Bundesebene in den Landtag hineingetragen werden. Die einen versuchen, zu verführen, die anderen drohen mit Klage. (Abg. Sascha Binder SPD: Was „verführen“?) Bis zum 2. April haben wir Übergangsregelungen mit ausreichenden Maßnahmen. Maßnahmen, die ab dem 2. April ge- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) gebenenfalls nötig sein werden und rechtlich möglich sind, werden wir konstruktiv, gründlich und verantwortungsbewusst prüfen. Für uns ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg tatsächlich das, was im Vordergrund steht. Es gilt, in den nächsten Wochen umsichtig und überlegt zu agieren. An uns alle und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land appelliere ich daher: Bleiben Sie auch aktuell vorsichtig. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
