Dr. Patrick Rapp
Mancher kann es nicht anders. – Momentan beschäftigen uns die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs, über die vorhin auch schon geredet wurde, und dennoch bleibt der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Es ist daher eine sehr wichtige Aufgabe der kommenden Jahre und wahrscheinlich auch Jahrzehnte, diesen Klimawandel und seine Folgen zu begrenzen und auch entsprechend absehbare Auswirkungen zu minimieren. (Zuruf von der AfD) Jetzt kommt die AfD mit einem Gesetzentwurf, in welchem sie sich der Frage der finanziellen Absicherung vor Schäden durch derartige Unwetter widmet. Zum einen ist – das wurde hier schon mehrfach festgestellt – anscheinend jetzt auch bei der AfD die Problematik des Klimawandels und dessen Folgen bewusst geworden und dort angekommen. Auf der anderen Seite haben Sie, die AfD, jetzt etwas gemacht, was Sie oft gemacht haben: Sie bringen eine tolle Verpackung, deren Inhalt jedoch nicht der Form entspricht. Manche Punkte will ich trotzdem nochmals vertiefen, auch wenn viele Vorredner hier nicht darauf eingegangen sind, auch aufgrund der ausführlichen Ausschussberatung, aber es gibt ein paar Punkte, die wir uns, glaube ich, noch einmal vor Augen führen müssen. So einfach will ich es nicht abtun. eriode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 Herr Sänze, Sie haben über die Schweiz geredet. Sie vergleichen ein komplett anderes Rechtssystem mit dem der Europäischen Union – das kann man machen, muss man nicht –, und Sie verschweigen dabei, dass in der Schweiz die von Ihnen angeführten Versicherungen tatsächlich die Eingriffsmöglichkeit auf die sogenannten Häuslebauer haben, bis hin zur Bauplanung. Ich weiß nicht, ob eine AfD das in Baden-Württemberg oder in Deutschland so mittragen würde. Dann reden Sie von den Fehleinschätzungen der Parlamente, der Regierung, der Versicherungswirtschaft. Auch das kann man machen. Klar ist: Wir haben – das wird auch in Zukunft so sein – extreme Hochwasserereignisse – Sie nennen Braunsbach, Sie nennen das Ahrtal –, die bei uns mittlerweile in größerer Regelmäßigkeit auftreten. Damit liegt natürlich auf der Hand, dass es mehr Schäden an Gebäuden, aber auch an der Infrastruktur geben wird. Jetzt die Frage: Wie kann man darauf reagieren? Dazu will ich drei Ebenen ansprechen. Am Wichtigsten und Nachhaltigsten – das hat Kollege Hailfinger bereits erwähnt – ist natürlich die Frage: Wie können wir die Ursachen dieses Klimawandels bekämpfen? Ich denke – da sind wir uns auch mit der Fraktion GRÜNE einig –, hier müssen wir ansetzen. Alles andere ist zunächst einmal das Aufkleben von Pflastern auf offene Wunden. Es geht darum, diese Wunden in Zukunft zu verhindern. (Abg. Anton Baron AfD: Wie wollen Sie es begren- zen?) Das heißt, wir werden uns mit Blick auf Prävention viel stärker bemühen müssen. Das passiert; das geht aber auch rein pragmatisch bis hin zu der Fragestellung: Wie bewerten wir Hochwasserrisiken, Überschwemmungsrisiken bei der Ausweisung von Baugebieten, von Gewerbegebieten? Das wird übrigens auch schon gemacht. Wir müssen aber auch darüber nachdenken – darauf zielt ja auch der Antrag –, finanzielle Absicherungen zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen. Dazu muss man auch sagen: Momentan sind bereits die allermeisten Gebäude in Baden-Württemberg mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert. Damit stechen wir tatsächlich im Bundesdurchschnitt heraus. In Baden-Württemberg sind über 90 % der Gebäude elementarschadenversichert. Wenn Sie jetzt fordern, wir müssten extra wegen der verbleibenden 10 % ein Gesetz machen, dann tun Sie das, was Sie an anderer Stelle massiv kritisieren: Sie denken von den Rändern her. Das hätte ich von einer AfD jedoch anders erwartet. Es ist aber auch klar, dass bundesweit die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden nicht zu einem so hohen Anteil versichert sind und dass natürlich auch in besonders gefährdeten Gebieten die Versicherungen teurer sind und daher vielleicht auch für den einen oder anderen Eigentümer oder die eine oder andere Eigentümerin unattraktiv sind. Das heißt, es besteht durchaus Anlass, über mögliche alternative Versicherungslösungen nachzudenken. Allerdings ist keiner dieser Punkte in der von Ihnen vorgelegten Form eines Gesetzentwurfs zu Ende gedacht bzw. vertieft berücksichtigt. Warum? Sie fordern eine Monopollösung, und da haben wir schon den ersten Mangel. Die Kernidee dieses Gesetzentwurfs (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) ist eine Monopollösung, ein Versicherungsmonopol für Elementarschäden in Baden-Württemberg. Das ist – das sieht man, wenn man auf die EU-Regularien blickt; auch das haben alle Redner schon angesprochen – tatsächlich ein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben. (Zuruf von der AfD: Das stimmt überhaupt nicht!) Auch die Idee, dies im Rahmen eines Landesgesetzes auf Baden-Württemberg zu fokussieren, ist nach geltendem Rechtsrahmen momentan überhaupt nicht umsetzbar. Aber auch inhaltlich, meine Damen und Herren, ist diese Monopollösung ein Irrweg. Denn auch staatliche Monopole – das konnte man sich schon in der Vergangenheit ansehen – sind im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Angeboten wenig effizient, bieten weniger Anreize, haben weniger Kundenorientierung und sind auch, was das Kostenbewusstsein angeht, mit Sicherheit mit gewissen Optimierungspotenzialen behaftet. Wer das infrage stellt (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) und das entsprechende Alter hat, möge mal an die Zeiten zurückdenken, als die Bundespost noch existiert hat, und sich erinnern, wie es damals mit Telefonen, Telefongebühren, usw. war. Das wurde alles staatlicherseits angeboten; es gab keinen Wettbewerb und somit auch keinerlei entsprechende Elemente, was die Kosten angeht. Um auf diesen Punkt noch einmal einzugehen: Sie sollten angesichts der gestiegenen Schadensrisiken durch den Klimawandel doch zumindest den Ansatz eines Versuchs unternehmen, darzulegen, warum – ohne die entsprechenden Zuschüsse durch den Landeshaushalt – die Prämien einer neu aufgebauten staatlichen Versicherungsanstalt günstiger sein sollten als das, was im deutschen, im europäischen Wettbewerb möglich ist. Auch da kommt von Ihnen herzlich wenig bis gar nichts. Wenn Ihr Geschäftsmodell darin besteht, dass Versicherungsnehmer und Gebäudeeigentümer verdeckt – oder vielleicht auch offen – über den Landeshaushalt subventioniert werden sollen, dann würden wir uns auch dagegen stellen. Denn das, was Sie damit fordern, ist eine staatliche Umverteilung für die Versicherungswirtschaft, mit der wir nicht umgehen wollen. Dann ist die Frage: Wie kann man in einem derartigen Modell, wie Sie es vorgelegt haben, bei der Höhe der Prämien auch die tatsächlichen individuellen Risiken angemessen berücksichtigen? Auch da bleiben Sie sehr vage; das heißt, auch hier haben Sie erhebliches Optimierungspotenzial in Ihrem Gesetzentwurf. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung – dies zum Abschluss – ist eine Insellösung, die für Baden-Württemberg aufgrund des Anteils von über 90 % versicherter Gebäude auf keinen Bedarf trifft, da es auch keine hohe Dringlichkeit gibt. Dies wäre eine staatliche Zwangslösung – wobei Sie sich an anderer Stelle ja immer wieder gegen solche staatlichen Zwangslösungen wehren. Klar ist auch – das habe ich schon gesagt –: Es besteht, bedingt durch die aufgrund der hohen Anteile in Baden-Württemberg niedrigeren Anteile in anderen Ländern, nicht zwinriode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 gend ein Interesse, eine Umverteilungswirtschaft aufzubauen. (Glocke des Präsidenten)
