Manuel Hailfinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf heute vor einer Woche im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ausführlich miteinander beraten. Es gab aber aus unserer Sicht keinen wesentlichen weiteren Erkenntnisgewinn. Leider konnten viele offene Fragen, auch seitens der antragstellenden AfD-Fraktion, nicht beantwortet werden. Ich werde gleich noch darauf eingehen. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, die ich schon vor fünf Wochen getroffen habe: Es handelt sich einfach um einen verfrühten Sachantrag, der zu einem Zeitpunkt kommt, durch den Sie den Eindruck erwecken wollen, dass Sie auch mitgearbeitet haben. Aber tatsächlich tun Sie nichts, während andere die Arbeit machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Emil Sän- ze AfD: Da bin ich beruhigt! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die AfD-Fraktion, Herr Sänze, hat ja – – Man konnte es lesen; man wird vielleicht auch nie wieder etwas darüber lesen, weil es offenbar gar nicht so viele Leute interessiert hat, was Sie hier eingebracht haben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Nach Ihrer Klausurtagung konnte man lesen, dass das Ihr Leuchtturmprojekt ist, das Sie hier einbringen. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Ich muss ehrlich sagen: Sie haben mir jetzt in zwei Runden nicht erklärt, wo der eigentliche Leuchtturm mit Licht ist. riode – 33. Sitzung – Mittwoch, 23. März 2022 (Abg. Manuel Hagel CDU: Glühwürmchen! – Ge- genruf des Abg. Anton Baron AfD: Immerhin haben wir ein Leuchtturmprojekt! So inhaltslos wie die CDU wollen wir gar nicht erst werden!) Deswegen bin ich gespannt, ob ich heute hier noch zu hören bekomme, wo der Leuchtturm ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich darf jetzt einfach noch einmal zusammenfassen, worum es eigentlich konkret geht: Es geht um die Einführung einer Pflichtversicherung in der Gebäudeversicherung. Dadurch sollen Elementarschäden abgesichert werden. Das ist grundsätzlich kein schlechter Gedanke. Deswegen hat man, vor allem nach den Schadensereignissen des letzten Sommers, einen Arbeitsauftrag an die Justizministerkonferenz gegeben. Dort beschäftigt sich aktuell eine Arbeitsgruppe damit, zu klären, ob man zu einer anderen Einschätzung kommt, als es im Jahr 2017 der Fall war. 2017 kam die Justizministerkonferenz zu der Einschätzung, dass die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Jetzt geht es im Kern um eine Frage. Es ist hochinteressant – es ist gerade schon zitiert worden –, was die Begründung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion u. a. beinhaltet. Man muss sich das einfach noch mal durchlesen; es ist echt hochinteressant. Die AfD spricht von einer wachsenden Bedrohung durch den Klimawandel, während das Bundesumweltministerium in einem Bericht vom Oktober 2021 sagt, dass es im Moment eigentlich gar nicht möglich ist, aufgrund der Datenlage der Jahre 2017 bis 2021 statistisch fundiert zu sagen, (Zuruf: Aha!) ob es jetzt tatsächlich so starke Veränderungen gegeben hat oder nicht. Also, die AfD geht weiter als das Bundesumweltministerium. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erkenntnisgewinn. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) Aber wir alle wissen natürlich – das merkt auch jeder –: Die Zahl der Starkregenereignisse hat natürlich zugenommen. Deswegen ist es richtig, dass sich auch die AfD-Fraktion damit beschäftigt und wir gemeinsam – dann hoffentlich geschlossen – auch in der Frage des Klimawandels hier im Parlament zu Lösungen kommen. Aber, Herr Sänze, zwei Fragen sind für mich jetzt noch nicht geklärt. Zum einen schreiben Sie in der Begründung, die Schweiz mit ihrem öffentlich-rechtlichen System sei im Endeffekt ein Musterbeispiel für ein solches Gesetz, wie Sie es jetzt vorgelegt haben. Sie haben dabei aber offenbar vergessen, dass es in der Schweiz eine Deckelung auf 1 Milliarde Schweizer Franken gibt. Bei solchen Großschadensereignissen wie im letzten Jahr ist 1 Milliarde Schweizer Franken natürlich nichts. Das hätte in diesem Fall auch nicht zu einer Problemlösung geführt. Das führt zwar dazu, dass die Beiträge niedriger sind, wie Sie es ja anführen, aber das Problem löst es definitiv nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: So!) (Manuel Hailfinger) Und dann wissen wir natürlich: Elementarschäden können ja nicht nur durch den Klimawandel mit ausgelöst werden. Auch das ist ein Punkt, den man deutlich miteinander ansprechen muss. Es gibt Elementarschäden wie ein Erdbeben, die nicht vom Klimawandel ausgelöst werden. Auch darauf gehen Sie nicht ein. Ich persönlich glaube, dass es weiterhin so sein wird, dass wir verfassungsrechtlich genau hinschauen müssen, ob wir aus Gründen des Klimawandels eventuell sagen können: „Ja, wir wollen das mit einschließen.“ Aber für Erdbeben und so wird es schwierig, das Ganze verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Das alles fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Deswegen empfiehlt der Ausschuss und empfehlen auch wir, die CDU-Fraktion, die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Eine gute Rede! Wirk- lich gute Rede!)
