Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Der Güterverkehr ist die tragende Säule unseres alltäglichen Lebens. Er garantiert uns allen die Versorgungssicherheit und verknüpft die Wirtschaft mit ihren Absatzmärkten. Dahinter stecken hochkomplexe, facettenreiche Prozesse, zahlreiche Akteure verschiedenster Ebenen und ein stetiger Anpassungsdruck an den Fortschritt. Von 2010 bis 2030 wurde ein enormes Wachstum von 38 % prognostiziert. Der Güterverkehr ist daher auch bezüglich des Klimaschutzes ein besonders relevanter Bereich und bietet ein erhebliches Potenzial, allerdings in beide Richtungen. Einerseits steht das Ziel, bis 2030 ein Drittel der Güter klimaneutral zu transportieren. Andererseits wird der bisherige technische Fortschritt durch das Wachstum bezüglich des CO -Ausstoßes gebremst. Sie, Herr Minister, und die damals Beteiligten haben 2017, also vor knapp fünf Jahren, den Handlungsbedarf folgerichtig erkannt und sind in die Vorbereitungen für ein umfassendes Güterverkehrskonzept eingestiegen. Das Ergebnis ist bemerkenswert. Im Gegensatz zu früheren Konzepten, die sich hauptsächlich mit Infrastruktur beschäftigten, hat die Hochschule Heilbronn mit kompetenten Partnern zwei Jahre lang eine umfassende Systembetrachtung durchgeführt, diese in den Zusammenhang mit prognostizierten Entwicklungen und ökologischen sowie sozialen Aspekten gesetzt und daraus wertvolle Handlungsempfehlungen abgeleitet. Deswegen möchte ich an dem Konzept und den daraus hergeleiteten Handlungsempfehlungen auch gar nicht mäkeln; das haben absolute Fachleute erarbeitet. Aber – Sie haben es sicher schon erwartet; jetzt kommt das Aber – dieses wertvolle Güterverkehrskonzept ist kein Zeugnis der guten Arbeit des Verkehrsministeriums. Es ist das Ergebnis einer hervorragenden Arbeit der zuvor genannten Erstellerinnen und Ersteller und ein gewaltiger Auftrag an die beteiligten Akteure, allen voran an die Landesregierung und das Verkehrsministerium. Daher habe ich den Antrag, um den es jetzt eigentlich geht, mit Spannung gelesen. Dieser bezieht sich ja nicht auf die Empfehlungen des Güterverkehrskonzepts an sich, sondern (Jan-Peter Röderer) konkret auf den Sachstand bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Güterverkehrskonzept – wie auch in der Begründung steht. Immerhin ist von der Konzeptveröffentlichung bis zur Antragstellung schon ein Jahr vergangen und mittlerweile noch einmal ein halbes Jahr. Aber schon die Art der Fragestellung – wenn man diese liest – lässt wenig Konkretes zum tatsächlichen Umsetzungsstand des Konzepts erwarten. Es wird fast ausschließlich nach Einschätzungen, nach Bewertungen verschiedener Themen gefragt: ob die Landesregierung Maßnahmen als sinnvoll erachte, welche Bedeutung sie diesen beimesse, welche Ziele die ihren seien und was auf europäischer oder auf Bundesebene novelliert werden müsste. Jetzt könnte man sagen: Das Land ist für vieles nicht zuständig, sondern kann oft nur Anreize schaffen, Impulsgeber sein oder Initiativen in den Bundesrat einbringen. Aber was ist denn mit den konkreten Handlungsempfehlungen, die in der Zuständigkeit des Landes liegen? Was ist außer dem Einsetzen von zwei Kümmerern und den Planungen für weitere KV-Terminals denn schon umgesetzt worden bzw. in Umsetzung? Da möchte ich die Gelegenheit nutzen und hier Fragen stellen. Herr Minister, vielleicht können Sie in diesem Rahmen gleich noch darauf eingehen. Das meine ich gar nicht provokant oder herausfordernd, sondern tatsächlich ernst, weil es mich interessiert – und sicherlich auch viele Beteiligte. Wie ist denn beispielsweise der Stand bezüglich der Einbringung einer Bundesratsinitiative zur digitalen automatischen Kupplung – die Ampelkoalition möchte dieses Thema jetzt auch voranbringen – oder bei dem Wettbewerb mit Modellkommunen zur Citylogistik? Sie schreiben dazu, erste Umsetzungspläne befänden sich derzeit „in Abstimmung“. Gibt es schon Positives aus der Mobilitätszentrale zu berichten, die seit Januar 2021 arbeitet? Oder: Wurden die Erfahrungen der anderen Bundesländer aus ihren Modellversuchen zum Kombibus bereits ausgewertet? Wie ist denn der Stand bezüglich einer Geschäftsstelle bei der Nahverkehrsgesellschaft zur organisatorischen und konzeptionellen Steuerung? Diese Infos müssen doch kommen, wenn der Sachstand bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen abgefragt wird. Falls – wie gesagt: falls – es zu all diesen Punkten jedoch seit der Stellungnahme zum Antrag keine neuen Erkenntnisse und keinen Fortschritt gibt, dann muss ich leider sagen, Herr Verkehrsminister: Das ist deutlich zu wenig, zumal viele Maßnahmen, z. B. die schwierige Problematik der Gleisanschlüsse, schon vor der Erstellung des Güterverkehrskonzepts so glasklar waren, dass man mit der Umsetzung hätte starten können oder zumindest die Weichen so hätte stellen können, dass man direkt nach der Veröffentlichung in die Umsetzung hätte gehen können. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Haben wir aller- dings, Herr Kollege!) Wenn nach eineinhalb Jahren fast alle Handlungsempfehlungen noch im Projekt- oder Ideenstatus sind, dann wird es höchste Zeit, denn sonst ist das vorhin genannte Ziel in weiter Ferne und der technische Fortschritt bleibt durch fehlende Verlagerung des Verkehrsaufkommens bezüglich des CO - Ausstoßes auch weiterhin relativ wirkungslos. iode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 Schon jetzt vielen Dank für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten. (Beifall bei der SPD)
