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Nico Weinmann

FDP 10.03.2022 Sitzungen 17/32

Vielen Dank. – Leben und Arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt bedeutet Leben und Arbeiten auf engstem Raum, idealerweise im geschlossenen Raum. Auch in den Wohngruppen ist Abstandhalten in der Regel nicht möglich. Insoweit kann es in einer Pandemie nicht ausbleiben, dass die Infektionszahlen auch in Justizvollzugsanstalten massiv ansteigen mit der Folge, dass natürlich auch in den Justizvollzugsanstalten dieses Landes ein Notfalldienstplan herrscht. Umso interessanter ist, dass wir von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Justizvollzugsanstalten darauf angesprochen wurden, dass wohl Einlieferungen in die Justizvollzugsanstalten erfolgen, ohne dass vorher ein Test stattgefunden hat. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Werden künftige Gefängnisinsassen vor ihrer Überstellung in die Justizvollzugsanstalt auf eine Coronainfektion getestet? b) Auf welcher Rechtsgrundlage wird es der Polizei ermöglicht, solche Tests durchzuführen? Herzlichen Dank.

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