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Stephen Brauer

FDP 10.03.2022 Sitzungen 17/32

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Anpassung der Landeshaushaltsordnung ist in unserem Sinn. – Jetzt könnte ich aufhören; (Zurufe) aber ich will doch ganz kurz noch ein paar inhaltliche Dinge sagen. (Unruhe) iode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 Eine Zentralisierung der Daten im neuen SAP-System ist sachlogisch und bedarf nach der DS-GVO einer Rechtsgrundlage, welche durch diesen Gesetzentwurf geschaffen wird. Das Ganze ist Teil der schon mehrfach diskutierten Umstellung des Kassen- und Haushaltssystems auf SAP-basierte Anwendungen. Grund hierfür ist auch, dass das bisherige System nicht mehr vom Hersteller unterstützt wird – das heißt, es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als das zu tun. Die Umstellung dient u. a. der medienbruchfreien Verarbeitung sogenannter E-Rechnungen und schafft auch die Voraussetzung für die Doppik im Rechnungswesen der Landesverwaltung. Das begrüßen wir sehr. Wenn man die Investitionskosten von rund 2,3 Millionen € und die jährlichen Betriebskosten von ca. 700 000 € den Einsparungen von 1 Million € pro Jahr gegenüberstellt, erreicht man eine Amortisationsdauer von fast acht Jahren, und somit erhält man durch die Einführung eine sogenannte IT-Effizienzrendite – falls man im Plan bleibt. Die Umstellung spart Zeit und eliminiert Fehlerquellen. Solche Verbesserungen brauchen wir noch öfter im Land. Steuerung und Kontrolle von Prozessen, Einführung der Doppik sowie ein Vorgehen gegen total unterschiedliche Bearbeitungszeiten, z. B. bei der Finanzverwaltung, und insgesamt mehr Tempo bei der bislang noch schleppenden Digitalisierung sind die Baustellen, bei denen wir mindestens zehn Jahre im Hintertreffen sind. Ministerialdirektor Stefan Krebs hat als Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie in der letzten Sitzung des Finanzausschusses eindrücklich dargestellt, dass sich die Gewinnung qualifizierter Kräfte im IT-Bereich außerordentlich schwierig gestaltet. Grund hierfür ist neben starren Laufbahnvoraussetzungen mit Sicherheit auch die Besoldung. Mit der Möglichkeit einer höheren Eingruppierung im gehobenen Dienst wird jetzt auch die Basis dafür geschaffen, IT-Fachkräfte für den gehobenen Dienst zu gewinnen. Dieser Schritt ist überfällig. Dies kann aber nur der Einstieg in eine umfassende Reform der Besoldung und Beschäftigung im öffentlichen Dienst sein. Nicht nur die IT-Strukturen müssen geändert und modernisiert werden; nur mit gut bezahlten, qualifizierten und motivierten Angestellten und Beamten ist der öffentliche Dienst zukunftsfähig. Die Beschäftigten müssen eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung auch leben. Nicht eine Aufblähung der Verwaltung ist das Gebot der Stunde, sondern schlanke Strukturen, nach deren Einführung Leistungsverbesserungen, Einsparungen – so wie in diesem Fall – zu verzeichnen sind. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Armin Wald- büßer GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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