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Alena Trauschel

FDP 10.03.2022 Sitzungen 17/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als wir vor vier Jahren das hundertjährige Bestehen des Frauenwahlrechts in Deutschland feiern durften, war das für einige der Anlass, sich zufrieden auf die Schulter zu klopfen (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) und sich zu gratulieren, wie fortschrittlich, aufgeklärt und kultiviert Deutschland ja schon lange sei. Insbesondere konservative und rechtsextreme Kreise stellten sodann auch einen Gegensatz zwischen dem angeblich so fortschrittlichen Deutschland und anderen, angeblich rückständigeren Kulturen her. Gerade im Kontext der Flüchtlingskrise haben wir oft gehört, dass die deutsche Kultur durch Reformation und Aufklärung per se anderen überlegen sei. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wer hat das gesagt?) Doch ich muss Sie enttäuschen: Mit der Einführung des Frauenwahlrechts war die Geschichte des Sexismus in Deutschland leider nicht vorbei. Und ja, nicht einmal die Geschichte der juristischen Diskriminierung von Frauen war am Ende. (Alena Trauschel) Angeführt von der großen Liberalen Marie-Elisabeth Lüders kämpften Frauen in den 1920er-Jahren dafür, überhaupt Berufe wie Richterin, Anwältin oder Staatsanwältin ausüben zu dürfen. (Abg. Anton Baron AfD: Cannstatter Kreis der FDP! – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Die Barbarei des Nationalsozialismus beraubte die Frauen sodann wieder vieler Rechte, selbst das passive Wahlrecht wurde de facto ausgehebelt. (Zuruf von der AfD) Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen, dass wenigstens in der Bundesrepublik mit Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz regelt, alles gut geworden sei. Weit gefehlt! In den 1950er-Jahren galt in der Bundesrepublik noch das Letztentscheidungsrecht des Mannes. Das heißt, dass in einer Ehe der Mann in allen Eheangelegenheiten entscheiden durfte, dass der Mann auch allein über das Vermögen seiner Frau verfügen durfte und ein Arbeitsverhältnis seiner Frau fristlos kündigen durfte. Der Grundgesetzgeber hatte für die Neuregelung dieser Frage eine Übergangsfrist beschlossen. Als diese abgelaufen war, wollte die Unionsfraktion das Letztentscheidungsrecht wieder einführen (Abg. Manuel Hagel CDU: Sprechen Sie auch mal über morgen?) mit dem zynischen Argument: Das alleinige Entscheidungsrecht des Mannes, einschließlich über das Vermögen der Frau, sei mehr Pflicht als Privileg. Meine Damen und Herren, dass derart mittelalterliche Vorstellungen noch in der Bundesrepublik, (Abg. Manuel Hagel CDU: Sprechen Sie eigentlich nur von gestern?) im Bundestag von einer demokratischen Partei geäußert wurden, ist einfach nur traurig. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Vor zig Jahren! Alles von gestern!) Es dauerte dann noch bis 1977, (Abg. Manuel Hagel CDU: Sprechen Sie auch mal über jetzt oder morgen?) bis verheiratete Frauen selbst entscheiden durften, ob sie arbeiten gehen. Bis dahin war die Hausfrauenehe als Norm gesetzlich festgeschrieben. Auch die nicht einvernehmliche Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe wurde erst dann erlaubt. Das klingt vielleicht nach „ewig her“, aber bei dieser Abstimmung war Dr. Wolfgang Schäuble bereits im Bundestag. Er stimmte wie auch seine Unionsfraktion dagegen. (Abg. Isabell Huber CDU: Die Zeiten ändern sich!) Es ist also erst 45 Jahre her, dass eine aufstiegsorientierte Karriere für Frauen wirklich realistisch wurde. iode – 32. Sitzung – Donnerstag, 10. März 2022 (Unruhe – Zurufe: Pst!)

Alle Reden von Alena Trauschel Protokoll ↗