Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Landtag und bei der Regierung ausreichend Gehör finden. Sie, liebe Frau Böhlen, zeigen sich dabei nach unserer Überzeugung sehr engagiert, was durchaus unseren Dank erweckt und auch Anerkennung findet. Deswegen ist es auch für uns nachvollziehbar, dass Sie versuchen, Ihr Amt weiter auszubauen und neue Aufgaben zu übernehmen. Allerdings kann Ihr durchaus löbliches Engagement nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Amt der Bürgerbeauftragten (Nico Weinmann) nach unserer Überzeugung eigentlich nicht notwendig ist. Denn angesichts von Doppelstrukturen werden prozentual nur ganz wenige Einzelfälle bearbeitet. Eine regelmäßige Erhöhung der Zahl der Stellen, die erforderlich wären, wenn das Amt in Ihrem Sinn allumfassend verstanden würde, ist aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Denn tatsächlich haben wir neben den zuvor genannten Strukturen, die Kollege Dr. Weirauch angesprochen hat, bereits 154 Bürgerbeauftragte, nämlich die Abgeordneten selbst, die – sofern ich mir hier ein Votum erlauben darf – durchaus einen guten und bürgernahen Job leisten. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. An- ton Baron AfD) – Herr Kollege Baron, wenn ich Sie gerade so reden höre, dann formuliere ich es so: die einen überwiegend guten Job leisten können. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Allein bei mir im Büro sind über 60 Anfragen oder Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, die allesamt bearbeitet wurden und – soweit ich dies aus der Rückkopplung vernommen habe – auch befriedigend einer Lösung zugeführt wurden. Das zeigt, dass hier von den Abgeordneten durchaus ein prima Job geleistet wird – ich weiß ja, dass dies auch bei anderen Kolleginnen und Kollegen entsprechend stattfindet. Schließlich können sich die Bürgerinnen und Bürger auch jederzeit an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Eine besondere Stellung käme der Bürgerbeauftragten als Polizeibeauftragte zu. Insbesondere – das ist unsere Überzeugung – innerhalb der Polizei braucht es dringend eine unabhängige Beschwerdestelle, wie nicht zuletzt der Vorfall um den Inspekteur der Polizei deutlich vor Augen geführt hat. Doch die Zahlen zeigen – das ist angesprochen worden –: Lediglich 3 % der Anliegen an die Bürgerbeauftragte im Jahr 2020 waren mit Polizeibezug; im Jahr 2021 waren es 7 %. Dies zeigt leider, dass gerade vonseiten der Polizei die Bürgerbeauftragte in der Vergangenheit eben nicht als die vertrauensvolle Ansprechstelle wahrgenommen wurde. Hier, sehr geehrte Frau Böhlen, gilt es, zum einen über die Rhetorik, aber zum anderen natürlich auch über verlässliche Kärrnerarbeit das Vertrauen der Polizei zu gewinnen. Dafür, aber auch für die weitere Arbeit wünsche ich Ihnen, auch im Namen der FDP/DVP-Fraktion, alles Gute und viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
