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Guido Wolf

CDU 09.03.2022 Sitzungen 17/31

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, gerade die aktuelle Zeit zeigt die Notwendigkeit, über aktuelles Weltgeschehen objektiv informiert zu werden. Ich unterstelle, dass Sie alle dafür zumindest ab und an auf unser vielfältiges mediales Angebot in Baden-Württemberg und Deutschland zurückgreifen. Hierbei dürfte insbesondere die Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen in all ihren Ausgestaltungen eine nicht unwesentliche Informationsquelle darstellen. Schnell ist einem jeden von uns – Kollegin Kern hat darauf hingewiesen – bewusst, sich so über die furchtbaren Zustände in der Ukraine, aber auch über andere aktuelle Themen wie das Pandemiegeschehen oder – um auf angenehmere Themen zu kommen – die Ergebnisse der Olympischen Spiele informieren zu können. Auch wenn man sich hierüber oft nicht ernsthaft Gedanken macht: Eine freie und eine unabhängige Berichterstattung der Medien in Deutschland ist für unser aller Leben fundamental und nicht wegzudenken. (Beifall bei der CDU) Aus gegebenem Anlass will ich durchaus auf die propagandistische Berichterstattung in Russland verweisen. Es ist eine politisch manipulierte Berichterstattung, um Menschen bewusst in die Irre zu führen, kriegerische Handlungen zu verharmlosen und Kriegsverbrechen zu verniedlichen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Europäische Kommission am 1. März die Verbreitung von Nachrichten über die russischen Sender „Russia Today“ und „Sputnik“ untersagt hat. Wo Medienfreiheit mit Füßen getreten wird, muss sanktioniert werden, und zwar konsequent und sofort. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Zurück zum Medienstaatsvertrag: Jeder Bürger braucht freien Zugang zu den Medien. Die Medienlandschaft hinkt auch heute noch einer barrierefreien Ausgestaltung hinterher. Sicherlich gibt es vereinzelt Angebote für hör- oder sehgeschädigte Mitmenschen, aber diese sind bei Weitem noch nicht flächendeckend und umfassend. Gerade in der momentanen Lage jedoch wird deutlich, welche Macht Medien haben können und welche fatalen Folgen von fehlender oder fehlerhafter Information ausgehen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns in Baden-Württemberg und in Deutschland für eine freie und vielfältige Medienlandschaft einsetzen, die von jedermann wahrgenommen werden kann. Um dies zu erreichen – der Staatssekretär hat es uns dargelegt –, haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer auf eine Anpassung des Medienstaatsvertrags (Guido Wolf) verständigt. Dieser setzt zum Teil europarechtliche Regelungen um und führt damit die weitgehende Barrierefreiheit in der Medienlandschaft ein. Aber damit nicht genug: Die Regierungschefinnen und -chefs haben sich darauf verständigt, sogar schärfere Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen, als sie europarechtlich vorgesehen sind, also noch einen Schritt weiter zu gehen. Durch die Änderungen sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur Medienlandschaft haben, um ihre Meinungsfreiheit bestmöglich ausüben zu können und auch am medialen Diskurs teilzuhaben. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wird klargestellt, dass die Angebote der Medien dem Abbau von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht entgegenstehen dürfen. Daneben werden weitreichende Pflichten zu einer Barrierefreiheit eingeführt. So müssen Anbieter audiovisueller Formate künftig verpflichtend einen barrierefreien Zugang zu ihren Darbietungen schaffen, solange dies verhältnismäßig ist. Entscheidend bei der Herstellung der Barrierefreiheit ist, dass auf die unterschiedlichen Belange, wie sie sich aufgrund der verschiedenen Behinderungen ergeben, Rücksicht genommen wird. Neben diesen besprochenen und dargestellten Neuerungen werden auch Ordnungswidrigkeitstatbestände in Bezug auf die Barrierefreiheit angepasst und redaktionelle Anpassungen und Korrekturen vorgenommen. Zur Umsetzung dieser sinnvollen Regelungen des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge ist die Zustimmung des Landtags notwendig. Wir werden im Ständigen Ausschuss Gelegenheit haben, darüber nochmals zu diskutieren und uns intensiv damit zu befassen. Im Anschluss daran darf ich Sie schon heute um Ihre Zustimmung bitten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Ministers Manfred Lucha)

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