Catherine Kern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hoogvliet, vielen Dank für die Einführung. Bevor ich mich der Barrierefreiheit und damit dem Medienstaatsvertrag zuwende, möchte ich mich bei allen Medienschaffenden bedanken, die in der Ukraine unter gefährlichen Bedingungen für eine neutrale Berichterstattung arbeiten. Mein Dank gilt ebenso den Menschen, die dasselbe in Russland tun – trotz Zensur und politischer Verfolgung. Sie verdienen unser aller Anerkennung und Unterstützung. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) In einer Demokratie ist es unerlässlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbstständig und umfassend informieren können. Nur wer Zugang zu den Informationen über das politische Geschehen hat, kann sich eine eigene Meinung bil- (Catherine Kern) den. Auf diese Weise entsteht ein fruchtbarer Diskurs, der die Demokratie mit Leben erfüllt. Uns allen ist klar, dass es dafür einerseits qualitativer und vielfältiger Medien bedarf; andererseits müssen Menschen auch in die Lage versetzt sein, Angebote zu nutzen. Das muss für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Auch Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkten Zugang zu Informations- und Unterhaltungsangeboten haben. Die Behinderung darf kein Hindernis darstellen. So ermöglichen wir ihnen wirksame gesellschaftliche und politische Teilhabe. Bereits im Jahr 2008 haben sich die Vereinten Nationen auf eine Behindertenrechtskonvention geeinigt, die den Bedarf klar zum Ausdruck bringt: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Inklusion in allen Lebensbereichen. Die Staaten sind in der Verantwortung, hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch in der Medienpolitik müssen wir diesen Maßgaben gerecht werden. Ich freue mich deshalb, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen großen Schritt machen. Schon im Jahr 2020 gab es im neuen Medienstaatsvertrag Verbesserungen, die auf europäisches Recht zurückgingen. Aber mit diesem Mindeststandard haben sich die Länder nicht zufriedengegeben. Ich begrüße es sehr, dass wir noch darüber hinaus einen ambitionierten Reformprozess gestartet haben. Ich bin sehr froh, dass dabei die Verbände für Menschen mit Behinderungen mit ihren Anliegen umfassend einbezogen wurden. Eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzes definiert klar, wie ein barrierefreies Medienangebot beschaffen sein muss. Das ist die Grundlage, um die Anbieter in die Pflicht zu nehmen und die Verbraucherrechte zu stärken. Gerade das Internet und die modernen Medienplattformen bieten neue Möglichkeiten, um Barrierefreiheit umzusetzen und unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das Gesetz sagt nun: Kein Medienangebot darf dem Abbau von Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderungen entgegenstehen. Das setzt neue Maßstäbe. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Thomas Blenke CDU) Klar ist aber auch: Nicht jedes Angebot kann sofort barrierefrei gestaltet werden. Die Anliegen der Medienanbieter müssen berücksichtigt werden. Eine zentrale Forderung der Verbände für Menschen mit Behinderungen war es aber, dass eine Pflicht für regelmäßige Aktionspläne und Berichte zur Umsetzung der Barrierefreiheit geschaffen wird. Das ist im vorliegenden Entwurf verankert und sorgt für mehr Verbindlichkeit, Transparenz und Bewusstsein bei den Anbietern. Es ist gut, dass das Gesetz Informationspflichten festlegt. Anbieter müssen dokumentieren, worin die Barrierefreiheit eines Angebots besteht und was man wissen muss, um es nutzen zu können. Um die neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit wirksam überwachen zu können, bedarf es einer starken Aufsicht. Ich begrüße, dass für diese bundesweit einheitliche Aufgabe das gemeinsame Gremium der Landesmedienanstalten bestimmt wurde: die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Insgesamt haben wir es also mit einem sehr guten Vorhaben zu tun, auch wenn die medienpolitische Inklusion für Menperiode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 schen mit Behinderungen damit noch nicht vollendet ist. Den engen Dialog mit Betroffenen sollten wir auch bei weiteren Gesetzesänderungen beibehalten. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Ministers Manfred Lucha)
