Rudolf Hoogvliet
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Der Staatsvertrag wurde schon von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember des letzten Jahres unterzeichnet. Wie Sie sich vielleicht erinnern: Im Rahmen des Vorunterrichtungsverfahrens gab es keine Aussprache hier im Plenum; deswegen will ich heute den wesentlichen Inhalt des Staatsvertrags ansprechen. Sie wissen, dass bereits im Rahmen der Beratungen des Landtags zum Medienstaatsvertrag im Jahr 2020 das Thema Barrierefreiheit diskutiert worden ist. Denn der Medienstaatsvertrag setzte u. a. auf die Vorgaben der europäischen AVMD-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Die Länder waren sich damals aber einig, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist und es nicht bei einer bloßen Mindestumsetzung der Vorgaben bleiben sollte. Es wurde auch eine Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag über darüber hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit in Aussicht gestellt. Jetzt haben wir den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag, der in Landesrecht umgesetzt werden soll. Im Wesentlichen geht es bei dem jetzt vorliegenden Staatsvertragsvorhaben um zwei Bereiche – die sogenannte Paketlösung –: Im Medienstaatsvertrag werden zum einen die Regelungen zur Barrierefreiheit weiterentwickelt und ergänzt; zum anderen geht es aber auch um redaktionelle Anpassungen im Bereich des Jugendmedienschutzes; auch hierzu ist ja ein Staatsvertrag vorhanden. Zunächst aber zur beabsichtigten Stärkung der Barrierefreiheit. Dies ist für alle Betroffenen von sehr hohem Interesse. Es gab auch eine rege Beteiligung. Es geht hier um eine niedrigschwellige Teilhabe an der Mediengesellschaft. Besonders wichtig war den Betroffenenverbänden die Einführung der Aktionspläne zur Barrierefreiheit, die nun auch begrifflich ausdrücklich übernommen wurden. Die Aktionspläne sind von den Medienanbietern aufzustellen. Nach dem Gesetzentwurf müssen außerdem öffentliche Verlautbarungen, beispielsweise bei Naturkatastrophen, zukünftig barrierefrei gestaltet werden, und Barrierefreiheitsmaßnahmen müssen den Belangen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung tragen. Die Länder haben darüber hinaus den European Accessibility Act umzusetzen, eine europäische Richtlinie über die Bareriode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 rierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen – kurz EAA. Hier besteht die Besonderheit, dass der Bund den ganz überwiegenden Teil des EAA umsetzt und daneben die Länder in ihrem Kompetenzbereich für das Medienrecht tätig werden. Dabei geht es vor allem um Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, also Telemedien, die beispielsweise genutzt werden, um Fernsehprogramme auszuwählen und anzusehen, also etwa Benutzeroberflächen von Plattformen oder von Mediatheken. Für diese Dienste sieht die europäische Richtlinie bestimmte Anforderungen zugunsten der Barrierefreiheit vor, aber auch Ausnahmevorschriften, falls die Einhaltung zu großen Belastungen führen würde, etwa bei kleinen Unternehmen. Es geht natürlich auch immer eine erhebliche finanzielle Last mit solchen Anpassungen einher. Um eine einheitliche Umsetzung des EAA in Deutschland zu gewährleisten, haben sich die Länder bei ihren Entwürfen eng mit dem Bund abgestimmt. Mit den Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbunden werden dann zum anderen redaktionelle Anpassungen des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Das sind fast Formalia. Hier geht es um Klarstellungen und Konkretisierungen, z. B., weil die EU-Kommission einzelne Regelungen anders interpretiert als von den Ländern beabsichtigt, oder darum, etwaige Missverständnisse bei der Rechtsanwendung zu vermeiden. Es geht auch um rein redaktionelle Anpassungen an geändertes Bundesrecht und an europäisches Recht. Werte Kolleginnen und Kollegen, zum weiteren Zeitplan möchte ich noch Folgendes mitteilen: Die Regelungen zur Barrierefreiheit müssen bis zum 28. Juni dieses Jahres umgesetzt sein, weil der EAA eine entsprechende Umsetzungsfrist vorsieht. Ich freue mich, wenn wir die Diskussion im Ständigen Ausschuss noch vertiefen können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
