Martin Hahn
Herr Minister, vielen Dank für diese Antwort. Die Frage geht ja weiter. Es ist sozusagen die Frage von Multifunktionalität von Flächen überhaupt, die uns da praktisch brisant vor Augen geführt wird. Sie sprachen jetzt die Flächen an, die wir für Naturschutz bereitgestellt haben. Aber da müssen wir natürlich auch die Flächen ansprechen, die wir für Baugebiete und für andere Gebiete benötigen – also nachhaltiger Umgang mit unserer Ressource Boden –, denn die sind einfach besonders knapp. Diese Frage ist zentral. Da stellt sich für mich die Frage, die Sie im Prinzip angesprochen haben, die Frage der hybriden Landnutzung in verschiedensten Formen, die in Baden-Württemberg Tradition hat, die aber ihre Zukunft sucht, weil die Flächenknappheit es von uns verlangt. Herr Minister, welche Chancen sehen Sie in hybrider Landnutzung, wie Sie sie angesprochen haben? Wo sind Potenziale, die wir neu erschließen müssen? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Wir haben sicherlich große Potenziale im Bereich dessen, was Sie schon angesprochen haben, wenn wir Naturschutzkomponenten in die landwirtschaftliche Produktion hineinbringen. Das müssen wir allerdings dann verrechtlichen, das heißt, die müssen dann auch als solche anerkannt werden. Im Naturschutzausgleich generell, auch dann, wenn ein neues Wohnbaugebiet beispielsweise mit regenerativen Energien beheizt wird und man die Energie dadurch gewinnt, dass beispielsweise eine Biogasanlage Zulieferer ist, sehe ich das auch als Flächenkompensationsmöglichkeit an. Das Thema „Hybride Landwirtschaft“ endet da aber nicht. Wir diskutieren über 2-%-Ziele im Bereich der Windkraft und der Fotovoltaik; da stehe ich voll dahinter. Aber ich sage auch ganz klar: Wir können es uns eigentlich nicht leisten, produktive Ackerflächen mit Agrifotovoltaik zu überbauen. Die Erträge aus der Fotovoltaik waren bisher höher als die Weizenerträge. Das können wir uns auf keinen Fall mehr leisten. In den benachteiligten Gebieten, auf Hangflächen oder auf weniger guten Böden sieht es anders aus. Die bisherige betriebswirtschaftliche Rechnung hat durchaus Sinn gemacht. Man hätte theoretisch auch auf den Fildern eine Agrifotovoltaikanlage bauen können. Das hätte unter Umständen Ertrag oder jedenfalls ein Auskommen gesichert. Ich glaube, da müssen wir Barrieren einführen, damit uns diese hoch produktiven Böden am Ende nicht verloren gehen, sondern wir es hybrid machen, am besten in Form von Agrifotovoltaik. Wir haben 10 000 ha Obst- und Beerenobstbau in Baden-Württemberg. Der Obstbau und der Beerenobstbau sind prädestiniert dafür, mit Fotovoltaik überdacht zu werden, auch als Hagelschutz, als Schutz vor zu intensiver Sonnenstrahlung, als Schutz vor zu intensivem Regen und dergleichen mehr. periode – 31. Sitzung – Mittwoch, 9. März 2022 Wir müssen solche Systeme implementieren, wo wir Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang bringen. Da müssen wir auch investieren, damit wir wirklich vorankommen. Ich bin froh, dass der Landtag von Baden-Württemberg für dieses Haushaltsjahr entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt hat – hoffentlich stellt er auch für das nächste Haushaltsjahr entsprechende Mittel zur Verfügung –, um einmal einige Pilotanlagen zu erstellen, um es auch als Modell voranzubringen. Die Agrifotovoltaik ist mir allemal lieber als die Freiflächenfotovoltaik, bei der im Prinzip nicht vom Ackerbau genutzte Flächen mit Fotovoltaikanlagen überstellt werden.
