Frank Bonath
Herr Staatssekretär Dr. Bau mann, vielen Dank für diese deutliche Klarstellung. Ich wür de gern noch einmal nachfragen und mich vergewissern, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen oder auf welcher Grund lage Sie sagen können, dass die Verbraucherrechte auf jeden Fall erhalten bleiben. Denn bei diesem Anerkenntnisurteil aus dem Jahr 2013 hat der Unternehmer zurückgezogen; deshalb gab es ja auch kein Urteil des BGH, sondern ein Anerkennt nisurteil. Die zweite Frage, damit es konkret wird: Wenn mein Dach jetzt 60 % geeignete Dachfläche aufweist und ich es so aus baue, dass ich über 10 kWp komme, dann werde ich steuer rechtlich zum Unternehmer. Ich muss das Ganze ertragsteu erlich erfassen, darf die Anlage auch abschreiben. Das ist al les wunderbar; aber erhalte ich dann auch die Verbraucher rechte? Bleiben diese erhalten, auch wenn ich eine Anlage baue, die größer ist als 10 kWp? Damit werde ich steuerrecht eriode – 27. Sitzung – Mittwoch, 2. Februar 2022 lich eindeutig zum Unternehmer und muss das auch ertrag steuerlich in meiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Vereinfachung, die Sie nennen, betrifft ja nur Anlagen un ter 10 kWp. Je nach verfügbarer Dachfläche komme ich rela tiv schnell über 10 kWp.
