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Frank Bonath

FDP 02.02.2022 Sitzungen 17/27

Herr Staatssekretär Dr. Bau­ mann, vielen Dank für diese deutliche Klarstellung. Ich wür­ de gern noch einmal nachfragen und mich vergewissern, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen oder auf welcher Grund­ lage Sie sagen können, dass die Verbraucherrechte auf jeden Fall erhalten bleiben. Denn bei diesem Anerkenntnisurteil aus dem Jahr 2013 hat der Unternehmer zurückgezogen; deshalb gab es ja auch kein Urteil des BGH, sondern ein Anerkennt­ nisurteil. Die zweite Frage, damit es konkret wird: Wenn mein Dach jetzt 60 % geeignete Dachfläche aufweist und ich es so aus­ baue, dass ich über 10 kWp komme, dann werde ich steuer­ rechtlich zum Unternehmer. Ich muss das Ganze ertragsteu­ erlich erfassen, darf die Anlage auch abschreiben. Das ist al­ les wunderbar; aber erhalte ich dann auch die Verbraucher­ rechte? Bleiben diese erhalten, auch wenn ich eine Anlage baue, die größer ist als 10 kWp? Damit werde ich steuerrecht­ eriode – 27. Sitzung – Mittwoch, 2. Februar 2022 lich eindeutig zum Unternehmer und muss das auch ertrag­ steuerlich in meiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Vereinfachung, die Sie nennen, betrifft ja nur Anlagen un­ ter 10 kWp. Je nach verfügbarer Dachfläche komme ich rela­ tiv schnell über 10 kWp.

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