Sarah Schweizer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir erneut den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Landesfischereigesetzes. Dabei geht es zum einen um das Nachtangelverbot, aber zum anderen um die Frage, ob das Land überhaupt noch zeitliche Beschränkungen zum Nachtangeln und zum Angeln insgesamt machen darf, was z. B. im Bereich Bodensee zwingend erforderlich ist. Auf Letzteres zielt nämlich der Antrag der AfD. Verändert hat sich seit der letzten Debatte im Plenum nur eines: Die erwartete Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Aufhebung des Nachtangelverbots liegt nun vor. iode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022 (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Damit ist nun auch klar, dass das Gericht die Ermächtigungsgrundlage im Landesfischereigesetz überhaupt nicht infrage stellt. Damit geht der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD bereits aus diesem Grund ins Leere und ist abzulehnen. Das Gericht weist aber auf einige wichtige Aspekte hin, auf die ich nachfolgend gern näher eingehen möchte. Besonders betont wird die Rolle der Anglerinnen und Angler für den Gewässerschutz und für die Hege und Pflege unserer Fischbestände bei Tag und bei Nacht. Das ist vor allem deshalb eine gute Nachricht, weil mehr und mehr junge Menschen, mehr und mehr Frauen auch zur Angelrute greifen und Interesse an unseren Gewässern und ihren Bewohnern zeigen. Das möchten wir seitens der CDU auch weiter unterstützen. (Beifall bei der CDU) Denn Angeln schafft Verantwortung, schafft Wertschätzung und Bewusstsein für unsere Natur und Umwelt, für unsere Gewässer, für unsere Tierwelt und für den Stellenwert regionaler Lebensmittel – (Beifall bei der CDU) und das alles bestenfalls schon in jungen Jahren. Aber zentral für die heutige Diskussion ist, dass das Gericht nachvollziehbar darlegt, dass das Nachtangelverbot in der Landesfischereiverordnung nicht dem Schutz der Fischerei dient und aus diesem Grund aufzuheben war. Warum? Weil die Fische keine Nachtruhe benötigen, (Abg. Anton Baron AfD: Ha! Das ist eine neue Er- kenntnis!) weil ein waidgerechtes Angeln mit der heutigen Technik auch bei Nacht völlig problemlos möglich ist und weil ein Nachtangelverbot auch keinen hinreichenden Schutz vor der Fischwilderei bietet, weil dessen Einhaltung nämlich niemand kontrolliert. Diese Argumentation ist aus unserer Sicht völlig richtig. Genauso sieht das im Übrigen auch unser Fischereiminister. Nun herrscht Klarheit, und das Ministerium hat auch schon längst alle notwendigen Schritte eingeleitet. (Zuruf von der AfD: Nur nicht der Koalitionspartner!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ministerium hat schnell auf die Urteilsbegründung reagiert. Die angepasste Verordnung liegt bereits vor, und das Nachtangelverbot ist schon jetzt für nicht anwendbar erklärt worden. Auch wenn ich persönlich als Rechtsanwältin es bedaure, dass wir hier wieder durch ein gerichtliches Urteil korrigiert werden mussten, (Zuruf von der AfD: Ah! – Abg. Bernd Gögel AfD: Das kennen wir doch schon!) schießt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über das eigentliche Ziel hinaus und ist längst obsolet. (Sarah Schweizer) Zum Schluss bleibt mir nur noch eines zu sagen: Viel Anglerglück wünsche ich Ihnen allen bei Tag und bei Nacht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
