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Peter Seimer

GRÜNE 26.01.2022 Sitzungen 17/26

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, dass wir, wie schon letztes Mal im Rahmen der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs erwähnt, die Absicht eines Open-Data-Gesetzes befürworten. Ich erachte auch die wenigen Änderungen in Ihrem Änderungsantrag, der uns heute vorliegt, für richtig. Insgesamt komme ich aber noch immer zu demselben Schluss: dass Ihr Gesetzentwurf entweder gravierende handwerkliche Mängel beinhaltet oder aber diese Mängel von Ihnen politisch so gewollt sind. eriode – 26. Sitzung – Mittwoch, 26. Januar 2022 (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Weil Ihnen sonst nichts einfällt!) Das können Sie ja in Ihrem Beitrag nachher vielleicht noch mal näher ausführen. Was meine ich konkret? Mit der Annahme Ihres Gesetzentwurfs würde unsere Verwaltung – zumindest manche Behörde – nichts anderes mehr machen als Daten online bereitzustellen. Denn Sie wollen ausdrücklich keine Ausnahmen – sogenannte Härtefälle – mehr zulassen. Nicht einmal mehr über die Daten der kritischen Infrastruktur haben Sie sich Gedanken gemacht. Das wird aus der von Ihnen begehrten Streichung in § 3 Absatz 2 Satz 3 deutlich. Sie wollen auch keine entsprechenden Koordinatorinnen und Koordinatoren oder Datenbeauftragten in den jeweiligen Behörden oder anderswo einsetzen, der oder die zu technischen Verfahrensfragen Hilfestellung leisten oder auf juristische Spezialfragen fundiert reagieren können. Nein, bei Ihrem Vorschlag macht das im Zweifel einfach jede Behörde selbst und ist sich damit selbst überlassen. Jede Behörde muss sich selbst reinarbeiten und muss im Zweifel das Rad neu erfinden. Als ob das nicht genug wäre, können Sie sich auch nicht entscheiden, ob der Bürger, die Bürgerin nun einen Anspruch auf Open Data gegenüber einer Behörde hat – was man annehmen könnte, wenn man Ihren § 3 a Absatz 1 liest – oder eben nicht. Denn in Ihrer Gesetzesbegründung wiederum schreiben Sie – ich darf zitieren –: Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Daten wird durch dieses Gesetz nicht begründet. Auch hier wieder die Frage: Was gilt denn jetzt? Das Chaos ist also schon irgendwie vorprogrammiert. Des Weiteren machen Sie sich auch keine Gedanken darüber, wie sich dieses Open-Data-Gesetz, diese Initiative zu Open Data in die Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg einbettet. Welche Priorität dies gegenüber den vielen anderen Digitalisierungsvorhaben im Land Baden-Württemberg bei Ihnen einnimmt, bleibt auch weiterhin unklar. Wir, die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU, haben uns in unserem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir im Zuge der Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes die sachgerechte und proaktive Veröffentlichung von Daten vorsehen werden. Das ist eben genau der Unterschied unseres Gesetzentwurfs, der in dieser Legislaturperiode noch eingebracht wird, (Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP: Da sind wir mal gespannt!) dass wir Antworten auf diese Problemstellungen geben werden und unser Gesetzentwurf dementsprechend unter dem Duktus „Ordentlich und durchdacht statt schnell und chaotisch“ in den Landtag eingebracht wird. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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