Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz macht die Koalition aus Grünen und CDU den Grundstückseigentümern, aber auch den Mietern im Land zwei Geschenke, die eher für Verdruss unter dem Weihnachtsbaum sorgen werden als für Dankeslieder. Das eine Geschenk ist die Konkretisierung der Wertermittlung für die neue Grundsteuer ab 2025. Alles, was Sie hier tun, ist die Umsetzung des bereits richterlich erarbeiteten Anspruchs der Grundstückseigentümer auf Vorlage einer abweichenden Grundstücksbewertung. Die typisierende Bewertung durch die Gutachterausschüsse kann angezweifelt werden, allerdings nur bei einer mindestens 30-prozentigen Abweichung nach unten. So schränken Sie dieses Recht gleich wieder massiv ein und senden somit das Signal, den Widerspruch doch besser gleich sein zu lassen. Dies ist insbesondere deshalb eine Frechheit, weil die Grundstückseigentümer dieses Gutachten aus eigener Tasche zahlen müssen. Zu allem Überfluss muss man dann das Gutachten alle sieben Jahre zum neuen Hauptfeststellungszeitpunkt wiederholen, obwohl sich vielleicht am Grund der Wertminderung seit Jahrzehnten gar nichts geändert hat und auch in Zukunft nichts ändern wird. So machen Sie die Durchsetzung des Rechts des Bürgers auf faire Besteuerung zum Rechenbeispiel. Jeder wird sich überlegen: Kostet mich der Gutachter mehr, als ich in sieben Jahren bei der Grundsteuer spare? Das ist Wildweststeuerrecht, liebe Koalitionäre, und hat mit fairer und transparenter Besteuerung gar nichts mehr zu tun. (Beifall bei der FDP/DVP) Das andere Geschenk ist noch vergifteter, weil es seine Wirksamkeit eventuell schon früher entfalten wird: die Grundsteuer C. Das C steht für CDU. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Was?) Denn die hat doch in der Debatte zur Einführung der neuen Grundsteuer vor einem Jahr noch groß getönt, dass diese mit ihr ja niemals käme. Man hat den Christdemokraten draußen im Land naiverweise auch noch geglaubt – Tempi passati. (Abg. Tobias Wald CDU: Freiwilligkeit!) Aber als der Ministerpräsident nach der Landtagswahl die CDU noch einmal erhört hat, machte man vor ihm den Kotau, und all die Treueschwüre zu Haus & Grund und den Immobilienbesitzern waren vergessen. Die CDU sank in Entzücken dahin und hatte für die nun Verlassenen nur noch den Satz übrig, das hätten sich die Kommunen ja so gewünscht. Ich bin mir sicher, die Kommunen würden sich freuen, wenn die Koalition in der Gemeinsamen Finanzkommission auch einmal ihre Wünsche so erfüllen würde. Doch da bleibt der Wunschzettel oft unerfüllt. iode – 25. Sitzung – Mittwoch, 22. Dezember 2021 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt doch gar nicht!) Was bekommen wir nun? Eine Strafsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke, für welche die Kommunen einen höheren Hebesatz ansetzen können als mit der Grundsteuer B. Im Gegensatz zur sonstigen neuen Grundsteuer gilt das nun ab Verkündung und nicht erst ab dem 1. Januar 2025 – so zumindest haben wir Sie im Ausschuss verstanden. Bitte erläutern Sie das hier mal genau. Wir warten mindestens so gespannt darauf wie Herr Palmer in Tübingen – allerdings natürlich aus ganz anderen Motiven. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) Eine Obergrenze für die Grundsteuer legen Sie im Gesetz nicht fest. Das kann man als Zuwachs kommunaler Selbstverwaltung ansehen, die auch wir für wichtig halten. Aber realistisch betrachtet ist es vor allem ein Zuwachs an Arbeit für Kommunen, Gerichte und Anwälte aufgrund von Widerspruchsverfahren und Klagen, (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) bis sich hier ein vertretbarer Maßstab herausgebildet hat. Den eigentlichen Zweck, Grundstückseigentümer zum Investieren zu bewegen, wird dieses Instrument in jedem Fall nicht erfüllen. Es gibt häufig andere gute Gründe, warum diese Grundstücke nicht bebaut werden – u. a. weil man nicht genug Geld hat, um die exorbitant gestiegenen Baupreise bezahlen zu können, die u. a. Sie mit Ihrer Politik zu vertreten haben. Schöne Weihnachten habe ich Ihnen schon gewünscht. Da ich heute zweimal spreche, nutze ich jetzt die Gelegenheit, Ihnen auch noch ein glückliches, zufriedenes (Heiterkeit) und gesundes Jahr 2022 zu wünschen. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war der beste Teil des Beitrags!)
