Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die letzte Sitzung vor Weihnachten nach einem erfolgreich abgeschlossenen Haushaltsaufstellungsverfahren. Daher halte ich mich kurz und gehe davon aus, dass dies im Sinne von uns allen ist. Zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes: Mit dem heutigen Abschluss der Beratung geben wir den Kommunen die Möglichkeit, für unbebaute Flächen im Innenbereich einen eigenen, höheren Hebesatz anzusetzen. Damit stärkt Grün-Schwarz die Kommunen. Das tun wir gern, denn Grün-Schwarz steht für starke Kommunen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Flächen im Ländle sind endlich, die Wohnungsnot ist groß, und ohne einen vielfältigen Instrumentenmix können wir dieser Herausforderung nicht erfolgreich begegnen. Deswegen hat die grün-schwarze Koalition die Möglichkeiten genutzt, für die Entstehung von mehr Wohnraum eine Grundsteuer C einzuführen. Wie bereits in der ersten Lesung erläutert, beruht diese Option auf Freiwilligkeit. Das ist wichtig – Stichwort SPD-Antrag. Die Kollegen von der SPD – ich habe gehört, sie sind im Moment beim Fotografieren – haben hier einen Änderungsantrag gestellt. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir nicht wollen, dass die Kommunen dies tun müssen, sondern weil wir als Kommunalos dafür stehen, dass die Kommunen dies tun dürfen, wenn sie wollen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Unabhängig davon widerspricht sich der Antrag im Text und in der Begründung bei der Frage, ob man jetzt Teilorte der Gemeinde innerhalb der Gemeinde oder die Gemeinde mit der Nachbargemeinde meint. Flächenverbrauch ist die Umwandlung unversiegelter Flächen in Straßen, in Häuser oder sonstige Gebäude. 2020 haben wir in Baden-Württemberg durchschnittlich 5,4 ha täglich an Fläche umgewandelt. Das ist nicht alles Versiegelung – jeder weiß das –, da sind auch unbebaute Teile von neuen Wohnund Gewerbegebieten mit dabei. Trotz alledem: Auf das Jahr hochgerechnet entsprechen diese 5,4 ha pro Tag noch immer etwa 2 000 ha pro Jahr oder 2 760 durchschnittlich großen Fußballfeldern – das, liebe Nicole Razavi, liebe Ministerin, ist so viel, wie wenn man die Gemarkung der Gemeinde Salach in einem Jahr zweieinhalb Mal komplett bebauen würde; das würden Sie sicherlich nicht so gut finden –, und dies, obwohl wir den Flächenverbrauch durchaus erfolgreich reduziert haben und an dem Ziel der Nettonull beim Flächenverbrauch festhalten. (Dr. Markus Rösler) Die innerörtliche Entwicklung trägt aber auch dazu bei, dass es weniger Druck auf die Ortsrandlagen gibt, in denen häufig die uns ebenfalls wichtigen Streuobstwiesen sind. Deshalb fasse ich zusammen und sage: Wir schlagen mit dieser Novelle gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Erstens: Wir stärken die Kommunen. Zweitens: Wir eröffnen bessere Möglichkeiten zur Entwicklung innerörtlicher Räume. Und drittens: Wir verringern den Druck auf die Streuobstbestände in Ortsrandlagen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich wünsche allen hier im Hohen Haus eine besinnliche, friedliche Weihnachtszeit und einen entspannten, fröhlichen Rutsch in ein neues Jahr, ein besonderes Jahr – hoffentlich ein weniger besonderes Jahr – 2022. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
