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Gabriele Rolland

SPD 16.12.2021 Sitzungen 17/23

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Übertragung von Mitteln und Stellen aus der Hochschulfinanzierungsvereinbarung II kommt jetzt in das erste Geltungsjahr. Das ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem ersten Hochschulfinanzierungsvertrag. Es ist gut so, dass das alles gleich umgesetzt wird. Vor allem ist es ein Vorteil für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die jetzt auch zum Zug kommen. Dem Vernehmen nach läuft alles gut. Die Vereinbarung wird wie geplant umgesetzt. Jetzt könnte man meinen, dass es nichts zu kritisieren gibt. Viel Geld und viele Stellen sind umgeschichtet worden. Im Laufe des kommenden Jahres werden wir aber merken, dass es nicht genug Geld und nicht genug Stellen gibt, um die Herausforderungen der Hochschulen tatsächlich erfüllen zu können, weil die Themen Digitalisierung, Datenschutz, Rechtssicherheit und die neuen Aufgaben nach dem Landeshochschulgesetz wie Antidiskriminierung, Nachhaltigkeit und Gleichstellung auch irgendwann bearbeitet werden müssen. (Beifall bei der SPD) (Gabriele Rolland) Hierfür mehr auszugeben wäre tatsächlich eine Investition in die Zukunft der Hochschulen und unseres Landes. Die Regierung hat anscheinend so viele Mittel zur Verfügung, dass die Regierungsfraktionen in letzter Minute den Eindruck erwecken konnten, jetzt alle Wünsche bedienen zu können und alle Herausforderungen mit Geld zuschütten zu können. Das wirkt aber, Kolleginnen und Kollegen, irgendwie beliebig. Ich möchte einmal ein Beispiel aufgreifen: Die Regierungsfraktionen haben einen Antrag zur Vorbereitung eines Dialogprozesses „Zukunftslabor Hochschulen in der digitalen Welt“ gestellt. Sie beginnen also im nächsten Jahr mit der Vorbereitung eines Dialogs darüber, was die Hochschulen in Zukunft für ihr Arbeiten in der digitalen Welt benötigen, das Ganze noch als Labor. Man weiß also noch nicht so genau, in welche Richtung das gehen soll. Ob eine breite Unterstützung dieses Prozesses notwendig wird, wird dann im Haushalt 2023/2024 entschieden. Auf unseren Antrag zur Digitalisierung haben Sie, Frau Ministerin, mit 40 Millionen € gekontert, die Sie im vergangenen Jahr an die Hochschulen gegeben haben, um deren Vorleistungen zu decken. Das ist genau die Lücke, die eine schnelle Umstellung auf die digitale Lehre während der Pandemie gerissen hat. Sie wollen also im nächsten Jahr einen Dialog starten, obwohl die Digitalisierung an den Hochschulen in vollem Gang ist. Sie müssten eigentlich nur zuhören und handeln, statt im Nachhinein die Löcher zu stopfen. (Beifall bei der SPD) Eine Frage drängt sich natürlich besonders auf, nämlich die Frage: Wie kann denn die digitale Lehre gestaltet werden? Es geht nicht nur darum, dass sie auf einem gleichen qualitativen Niveau wie die Präsenzlehre funktioniert, sondern auch darum, dass sie den Arbeitsbedingungen der Studentinnen und Studenten sowie der Lehrenden entspricht. Die Hochschulen brauchen keine Anbahnung eines Dialogs mehr. Sie sind zum Dialog bereit. Die Hochschulen drehen keine Däumchen. Sie sind an den Lösungen dran. Trotz all der Millionen der vergangenen Jahre für irgendeine Digitalisierung zeigt sich aktuell, dass sich nicht alles mit Geld regeln lässt. Die Frage, wie viel Online- und wie viel Präsenzlehre in Zeiten steigender Inzidenzen abgehalten werden soll und darf, beantworten Sie, Frau Ministerin, in einem Brief an die staatlichen Hochschulen mit einem Hinweis auf Verordnungsgeber und Hochschulleitung. Ich will positiv bemerken: Das hat den Hochschulleitungen den Rücken gestärkt. Das ist wichtig. Sie erwecken aber den Eindruck, die Abwägung zwischen Gefährdung durch Corona und Nutzen der Präsenzlehre könnte einfach von der Hochschulleitung oder dem Verordnungsgeber vorgenommen werden. Das entspricht jedoch nicht der Realität vor Ort. Denn in den Hochschulen sind es die Statusgruppen, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Dann kommen die unzulänglichen Rahmenbedingungen, die es gibt, auf den Tisch. Das kann bedeuten, dass eine Präsenzlehre, auch wenn sie vertretbar ist, nicht so gut ist wie eine Onlinelehre. ode – 23. Sitzung – Donnerstag, 16. Dezember 2021 Bei der digitalen Lehre stellt sich dann auch die Frage nach den Mitspracherechten der einzelnen Statusgruppen, die Frage nach Angeboten der Kinderbetreuung, aber auch die Frage nach dem Raumbedarf an den Hochschulen. Respekt gegenüber dem Bedürfnis der Hochschulangehörigen sieht ganz anders aus. Gut ist aber, Frau Ministerin, dass Sie inzwischen – heute – mitteilen ließen, dass die psychologischen Beratungsstellen an den Studierendenwerken unterstützt werden sollen. Die Regierungsfraktionen hätten eigentlich vor drei Wochen nur unserem Antrag beipflichten müssen. Ja, Corona hat Baustellen für die Zukunft an den Hochschulen geöffnet. Deswegen haben wir unseren Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren noch einmal eingebracht. Die Studiengebühren für die internationalen Studierenden und für das Zweitstudium gehören abgeschafft. Studiengebühren sind ungerecht, unsozial und unwirtschaftlich. Überall, wo es den Regierungsfraktionen und der Landesregierung das wert war, wurde tatsächlich Geld ausgegeben, aber wenn es um die Studierenden geht, verharren Sie auf den mickrigen 19,5 Millionen € Einnahmen, und das als einziges Land bundesweit. Damit machen Sie Baden-Württemberg ganz sicher nicht zu einem attraktiven Standort für Fachkräfte. (Beifall bei der SPD) Die SPD-Fraktion bleibt aber zuversichtlich. Kommen Sie gut ins neue Jahr. (Beifall bei der SPD)

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