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Muhterem Aras

15.12.2021 Sitzungen 17/22

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Gentges. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die Latte liegt tief! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Jetzt kommt die Magie!) Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon die Beratung im Finanzausschuss hat ein wichtiges Signal gesetzt; dieses wird durch die heutige Plenardebatte noch einmal verstärkt. Wir stehen in großer Einigkeit hinter unserem Rechtsstaat. Wir sind uns einig, dass die badenwürttembergische Justiz hervorragende Arbeit leistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz geben unserem Rechtsstaat sein Gesicht. Wir sind uns sicher einig, dass ih- (Ministerin Marion Gentges) nen allen für ihr großes Engagement und hohes fachliches Können unser besonderer Dank gebührt, den ich von dieser Stelle aus von ganzem Herzen ausspreche. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Wir sind uns einig, dass die Justiz personell und sachlich so ausgestattet sein muss, dass sie den Herausforderungen, die sich stellen, gerecht werden kann. Wenn unsere Justiz weiterhin in der Lage ist, auch angesichts immer neuer Herausforderungen zügig Verfahren zu führen, zeitnah Urteile zu fällen und Gefangene sicher zu inhaftieren, wird unser Rechtsstaat auch in Zukunft stark und wehrhaft bleiben. Dafür schaffen wir heute die Voraussetzungen. Wir setzen gemeinsam ein klares Signal für unseren Rechtsstaat und bekennen uns zu einer starken dritten Gewalt im Land. Damit stärken wir die Grundlagen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz, in den Rechtsstaat und damit in wesentliche Grundfesten unserer Gesellschaft. Wir setzen ein Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fachrichtungen der Justiz und des Vollzugs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst einen Überblick über die Eckdaten des Haushalts 2022 für das Ministerium der Justiz und für Migration geben. Der Haushaltsentwurf sieht über 450 neue Stellen vor. Mit 290 echten Neustellen und dem Wegfall von 166,5 k.w.-Vermerken, also der Entfristung bislang befristeter Stellen, stärken wir die Justiz nicht nur punktuell, sondern in der ganzen Fläche des Landes. Dabei haben wir nicht allein den höheren Dienst, sondern alle Dienste im Blick. Außerdem ist die Verlängerung von 581 k.w.-Vermerken, also die Verlängerung von Stellenbefristungen, vorgesehen. 138,5 Stellenhebungen in allen Diensten sind zudem ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und steigern die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber. Mit zusätzlichen Sachmitteln in Höhe von rund 23 Millionen € ermöglichen wir wichtige Investitionen in die Digitalisierung der Justiz, in die Sicherheit und in einen modernen Strafvollzug. Mit der getroffenen Vorsorge in der Rücklage für Haushaltsrisiken sind wir auch im Bereich Migration für die aktuellen und kommenden Herausforderungen, die sich nur schwer prognostizieren lassen, gewappnet. Lassen Sie mich auf die drei wesentlichen Handlungsfelder näher eingehen: die Gerichte und Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und den Migrationsbereich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst bitte ich Sie, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Blick zu nehmen. Diese sehen sich großen Herausforderungen gegenüber. Die Zivilgerichte, allen voran das Landgericht und das Oberlandesgericht in Stuttgart, sind durch die sogenannten Dieselverfahren stark belastet. Die Verwaltungsgerichte sind noch immer mit Asylverfahren belastet – inzwischen auch der Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz, bei dem auch die Klagen gegen die Corona-Verordnungen des Landes oft in Eilverfahren zu entscheiden sind. Die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte führen eine zunehmende Zahl von Verfahren in den Bereichen Hasskrimiiode – 22. Sitzung – Mittwoch, 15. Dezember 2021 nalität und Rechtsextremismus, Kinderpornografie und Wirtschaftskriminalität. Ab dem 1. Februar des kommenden Jahres müssen wir insbesondere in den Bereichen Hasskriminalität und Kinderpornografie mit zusätzlichen Verfahren rechnen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Plattformbetreiber zur Meldung entsprechender Straftaten verpflichtet. Diesen Herausforderungen begegnen wir mit zusätzlichem Personal bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mit 40 befristeten Neustellen und der Verlängerung von 14 k.w.-Vermerken tragen wir den Dieselverfahren Rechnung. Mit der Verlängerung von 51 k.w.-Vermerken begegnen wir der weiter angespannten Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und versetzen die Gerichte in die Lage, Verfahrensbestände weiter abzubauen. 67 Neustellen und die Aufhebung von 31,5 k.w.-Vermerken dienen der Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Um weitere Häuser des Jugendrechts einzurichten, sind drei Neustellen und die Aufhebung von drei k.w.-Vermerken vorgesehen, und mit acht Neustellen soll an weiteren vier Standorten das beschleunigte Strafverfahren etabliert werden. Auch in die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen und werden wir weiter investieren. Mit 20 Neustellen wollen wir den Justizwachtmeisterdienst stärken, und wir investieren über 3 Millionen €, um die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister durch private Sicherheitsdienstleister zu unterstützen sowie die bauliche und technische Sicherheit in den Justizgebäuden weiter auszubauen. Eine leistungsfähige und zeitgemäß arbeitende Justiz braucht auch eine moderne Technik. Deshalb sieht der Haushaltsentwurf über 11 Millionen € strukturell für die digitale Justiz vor. Damit werden wir die elektronische Verfahrensakte weiter ausbauen und ab Januar in die Pilotierung der elektronischen Strafakte einsteigen. Damit werden wir auch der Rolle Baden-Württembergs im Länderverbund – z. B. bei der Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens – gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Schwerpunkt des Justizhaushalts bildet der Justizvollzug. Diese Investitionen hinter den Gefängnismauern sind – viele Kolleginnen und Kollegen haben es angesprochen – absolut notwendig: Investitionen in zusätzliche Haftplätze, in die Infrastruktur der Gefängnisse, in einen modernen Strafvollzug. In Ravensburg, in Schwäbisch Hall und in Heimsheim errichten wir derzeit rund 450 neue Haftplätze. Um diese Haftplätze zu betreiben, wird das notwendige Personal in einem Bereich benötigt, der ohnehin über eine nur geringe Personaldichte verfügt. Der Haushaltsentwurf sieht 97,5 Neustellen im Justizvollzug vor, um dem Personalbedarf infolge der Schaffung zusätzlicher Haftplätze zu begegnen. Dazu kommt die Aufhebung von 130 k.w.-Vermerken zur allgemeinen Stärkung des Justizvollzugs. Außerdem sollen 38 Neustellen geschaffen werden, um in die Umsetzung des Medizinkonzepts einzusteigen und insbesondere Verbesserungen im Bereich der Suchtbehandlung zu erreichen. 90 Stellenhebungen in den verschiedensten Diensten des Justizvollzugs setzen ein wichtiges Signal. 2,9 Millionen € sind für die Ausstattung neuer Haftplätze vorgesehen. 4,5 Millionen € struktureller Sachmittel sollen für (Ministerin Marion Gentges) die Betreuung und Verpflegung von Gefangenen, die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sowie die Sicherheitstechnik für den zeitgemäßen und sicheren Vollzugsbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Maßnahmen gelingt uns auch im Haushalt 2022 ein wichtiger weiterer Schritt zur Stärkung des Justizvollzugs in vielen Bereichen. Wir erreichen aber – das wurde ausgeführt – noch nicht das Ziel. Angesichts des unverändert größer werdenden Haftplatzbedarfs und des nicht nur damit einhergehenden zusätzlichen Personalbedarfs werden wir auch in den kommenden Jahren weiter in den Justizvollzug investieren müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf den Migrationsbereich zu sprechen kommen und einen Punkt gezielt herausgreifen. Ich sehe das Land, aber auch die Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden vor großen Herausforderungen. (Abg. Anton Baron AfD: Ich auch!) Die Situation in der Erstaufnahme, für die das Land in der Vollziehung von Bundesrecht zuständig ist, ist nicht einfach. Das hat zwei Gründe, die zusammenwirken: deutlich gestiegene Zugangszahlen und die Coronapandemie. Während in der ersten Jahreshälfte deutlich weniger als 1 000 Menschen monatlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angekommen sind, waren es im Oktober rund 2 900 und im November etwa 2 500 Personen. Die anhaltend angespannte politische Situation in den Herkunftsländern und auch die dynamische Lage beispielsweise in Belarus lassen eine spürbare Reduzierung der aktuellen Migrationsbewegungen nach Europa und nach Deutschland nicht erwarten. Gleichzeitig ist es unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes nicht möglich, die Kapazitäten in der Erstaufnahme voll auszulasten. Vor diesem Hintergrund sind die Erstaufnahmeeinrichtungen an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Wir benötigen zusätzliche Unterbringungsplätze. Die bestehenden Mittel und die langfristigen Planungen für den Kapazitätsausbau sind allesamt mit Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen verbunden und helfen uns deshalb so kurzfristig nicht. Wir müssen also zeitnah zusätzliche Plätze in der Erstaufnahme schaffen und Vorsorge treffen. Ich bin froh, dass wir hier mit der Rücklage für Haushaltsrisiken ein geeignetes Instrument haben, diese noch nicht im Einzelnen bezifferbaren Bedarfe im Haushalt 2022 finanzieren zu können. Für das Bekenntnis, diese Rücklage auch zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen, die im Bereich der Migration zu erfüllen sind, bin ich dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den regen Gedankenaustausch in den zurückliegenden Monaten möchte ich mich nochmals ausdrücklich bedanken. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen meines Hauses auch an dieser Stelle für ihre hervorragende Arbeit. Ich bedanke mich bei Herrn Kollegen Dr. Bayaz und seinem Team im Finanzministerium für die konstruktive Zusammenarbeit, danke für ihre Offenheit gegenüber den vorgetragenen Argumenten und danke für das Verständnis für die notwendigen Bedarfe in den Bereichen Justiz und Migration. Und de – 22. Sitzung – Mittwoch, 15. Dezember 2021 ich bedanke mich bei den Regierungsfraktionen für die tatkräftige Unterstützung. Besonders freue ich mich darüber, dass ich bereits bei der Beratung des Einzelplans 05 im Finanzausschuss fraktionsübergreifend große Zustimmung erfahren durfte. Dafür danke ich auch den Kolleginnen und Kollegen der Opposition ganz ausdrücklich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich lade Sie ein: Lassen Sie uns heute dem Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz und für Migration – gemeinsam zustimmen und damit ein starkes Signal setzen, damit unser Rechtsstaat stark bleibt und unsere Justiz sein Aushängeschild ist, damit wir unsere Aufgaben in der Migration erfüllen können. Zeigen wir gemeinsam, dass wir uns nicht nur mit Worten zu einem starken und wehrhaften Rechtsstaat bekennen, sondern mit Taten, mit einem starken Haushalt für eine starke Justiz. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)

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