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Muhterem Aras

15.12.2021 Sitzungen 17/22

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1028. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) Wir kommen zunächst zu Buchstabe a: Einzelplan 02: Staatsministerium Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/1102 Berichterstattung: Abg. Sarah Schweizer Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 02 – Staatsministerium – eine Redezeit von insgesamt 15 Minuten je Fraktion festgelegt. Innerhalb der Redezeit – das gilt jetzt für die Beratungen aller Einzelpläne – sind sowohl die allgemeinen Ausführungen zu den Einzelplänen, zu den Kapiteln und Titeln zu machen als auch die Änderungs- und gegebenenfalls Entschließungsanträge zu begründen und zu beraten. Die Berichterstatterin wünscht das Wort nicht. Wir treten in die Allgemeine Aussprache ein. Hierzu erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz.

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