Nico Weinmann
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 36. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für dessen Vorlage wir ganz herzlich danken, belegt einmal mehr, dass Datenschutz, dass ein sensibler Umgang mit den eigenen personenbezogenen Informationen gerade in einer Zeit, in der Daten als das Öl von morgen gehandelt werden, von herausragender Bedeutung sind. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines steigenden Bewusstseins für den Schutz der Privatsphäre sehen wir trotz der vielen an uns herangetragenen Bedenken und kritischen Äußerungen im Datenschutz einen wichtigen Beitrag zum Grundrechtsschutz. Dass dieses Bild auch im dritten Jahr seit dem Wirksamwerden der DS-GVO in der Bevölkerung verhaftet ist, verdanken wir auch Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Brink, und Ihrem Team. Die vernünftige und pragmatische Linie, die Sie bei Ihrer Tätigkeit fahren, begrüßen wir dabei ausdrücklich. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Wenig überraschend spielte und spielt die Coronapandemie auch in Ihrem Tätigkeitsbericht eine große Rolle. So schildert der Bericht diverse Fallkonstellationen, etwa die Datennutzung im Verein oder die Verwendung von Gästelisten für andere Zwecke als die Kontaktnachverfolgung. Das bereits erwähnte Beispiel, dass eine Kundin nach einem Restaurantbesuch von einem Mitarbeiter aus privatem Anlass kontaktiert wurde, führt aber deutlich vor Augen, dass Daten wiederholt rechtswidrig verwendet wurden. Dass indes das Sozialministerium sich noch immer schwertut, die Frage zu beantworten – wie dies noch im Juni dieses Jahres auf eine Anfrage hin deutlich wurde –, wie mit den gewonnenen Daten bei den zahlreichen Schnelltestzentren umgegangen wird, zeigt, dass die gebotene Sensibilität an vielen Stellen eben noch nicht vorhanden ist. Die pragmatische Konsequenz haben wir am Beispiel des Umgangs mit den gravierenden Unsicherheiten wahrgenommen, die durch die europäische Rechtsprechung in Bezug auf die Datenverarbeitung in den USA – „Schrems II“ wurde erwähnt – im letzten Jahr entstanden sind. ode – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 US-amerikanische Programme und digitale Anwendungen sind aus Wirtschaft und Gesellschaft kaum wegzudenken. Insofern ist es wichtig und gut, dass die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz grundlegend einen Schwerpunkt auf die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen legt. Repressive Maßnahmen kommen dabei – wie wir finden, zu Recht – erst an zweiter Stelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vernünftige und pragmatische Agieren des Landesbeauftragten für den Datenschutz darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch der Datenschutz einer gewissen Dynamik unterliegt, die es notwendig macht, Umfang und Stoßrichtung der rechtlichen Grundlagen in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen und gegebenenfalls zu modifizieren – erfahrungsgemäß ein sehr, sehr dickes Brett. Aber dabei gilt für uns die Losung: Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen einander nicht widersprechen. Indes erscheint es in einer algorithmengetriebenen Welt, in der zwar alle möglichen Quellen offenstehen, aber jeder zuverlässig in seiner Blase informiert wird, nicht nachvollziehbar, dass gerade eine Information der Nutzer, wie welche Algorithmen funktionieren, unterbleibt. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz gerade in diesem Bereich elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz beispielsweise von KI-Anwendungen oder Algorithmen nicht blockieren. Dies sehen wir im Gesundheitswesen deutlich. Der Umgang mit heiklen Gesundheitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich gerade im Gesundheitsinteresse von uns allen erhalten und an der einen oder anderen Stelle verbessert werden. Datenschutz darf eben nicht als Hemmschuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden. In diesem Sinn darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Brink, und Ihrem Team die Unterstützung unserer Fraktion zusichern. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
