Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Brink! „In der Krise beweist sich der Charakter“, so hat es Helmut Schmidt treffend formuliert. Ihr Tätigkeitsbericht, der uns vorliegt, bezieht sich auf das Krisenjahr 2020, ein Jahr, welches uns alle in Atem gehalten hat. Die Pandemie hat uns viel abverlangt und uns auch neue Wege beschreiten lassen. Ihnen und Ihrem Team ist es gelungen, auch unter schwierigen Umständen Daten zu schützen und dabei auch neue Wege zu beschreiten. Hierfür darf ich Ihnen den Dank der gesamten SPD-Fraktion ausrichten. (Beifall bei der SPD) Unser Dank gilt auch Ihren Anstrengungen, mit den großen US-Technologiekonzernen um praktikable Regelungen und für besseren Datenschutz zu kämpfen und zu ringen. Dass unser Bildungssystem digital nicht gut aufgestellt war und ist, liegt jedenfalls nicht am Datenschutz. Unser Bildungssystem muss digitaler werden, damit wir den Kindern die besten Startchancen an die Hand geben. Aber auch im Gesundheitsschutz scheitert nicht alles oder vieles am Datenschutz. Den besonderen Umständen der Pandemie ist es geschuldet, dass Ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr sicherlich nicht langweilig war. Ministerpräsident Kretschmann hat mehrfach davon gesprochen, dass der Datenschutz ein Hindernis sei. Die Corona-Warn-App sei sogar eine Krücke. Nichts davon ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen; de – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 (Beifall bei der SPD) dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die eigene Coronapolitik nicht immer erfolgreich war. Ich will an dieser Stelle meine Sympathie für die Corona-Warn-App ausdrücken und daran erinnern, dass der Einsatz der luca App nicht ganz unumstritten ist. Weil Ihnen jedoch immer bewusst war, dass bei der Pandemiebekämpfung pragmatische Lösungen notwendig sind, haben Sie sich der kritischen Haltung gegenüber der luca App nicht angeschlossen. Ich halte die Kontaktnachverfolgung für ein zentrales, wenn nicht d a s zentrale Element der Pandemiebekämpfung. Umso unverständlicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es doch, dass die Landesregierung auf dieses Instrument nun verzichtet. Dieser Fehler führt aber auch zu einem anderen Problem. Auf welcher Grundlage werden beispielsweise jeden Tag Daten von Gästen erhoben, wenn die Landesregierung aus der Kontaktnachverfolgung ausgestiegen ist? Wofür werden diese Daten erfasst und gespeichert? Unter der Überschrift „Batman war hier“ – Ihre Überschriften sind übrigens immer sehr treffend – finden wir auch die Schattenseite der Kontaktnachverfolgung. Ein Beispiel: Wir können dort nachlesen, wie ein Mitarbeiter eines gastronomischen Betriebs die Kontaktnachverfolgungsbogen dazu nutzte, weibliche Gäste zu stalken. Ich glaube, das zeigt deutlich, wie sensibel ebendiese persönlichen Daten sind. Ich bitte Sie, ich dränge Sie förmlich dazu: Kehren Sie zurück zur Kontaktnachverfolgung! So haben Sie dann auch die Möglichkeit, diese Daten rechtssicher zu erheben. (Beifall bei der SPD) Gerade weil es doch um sensible persönliche Daten geht, müssen wir besonders sorgsam sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Reihe der Verstöße, die im Bericht aufgeführt werden, könnte ich jetzt ebenfalls fortführen. Aber ich will lediglich daran erinnern: Der Datenschutz in Coronatestzentren ist ebenso ein Thema des Berichts wie der Datenabgleich der öffentlichen Gesundheitsämter. Dabei sensibel und umsichtig zu sein ist deshalb so wichtig, weil eben persönliche Gesundheitsdaten – Sie haben es angesprochen – in den falschen Händen verheerende Folgen für die Betroffenen haben können. Aber auch ein anderes aktuelles Thema lässt tief blicken. Das Steuersünder-Meldeportal muss hier aus der Sicht des Datenschutzes durchaus angesprochen werden. In der Sache nämlich, in der effektiven Verfolgung von Steuersündern, sind wir uns mit dem Finanzminister einig. Dass dabei offenbar die Grundlagen des Datenschutzes missachtet werden, halte ich jedoch für fatal. Insbesondere diejenigen, die zu Unrecht angeprangert werden, deren Daten auf ein Portal hochgeladen werden, haben ein umfassendes Auskunftsrecht und im Übrigen auch das Recht, dass diese Daten unverzüglich gelöscht werden. Dass es hier zu Missbräuchen kommen kann, liegt auf der Hand. Jedoch darf dies nicht zulasten von Unschuldigen gehen. Daher auch meine Frage an die Landesregierung: Wann und wie haben Sie den Landesdatenschutzbeauftragten bei der Er- (Jonas Weber) stellung des Steuersünder-Meldeportals eingebunden und seine Expertise hinzugezogen? Der Kollege von Eyb hat ja darauf verwiesen, dass das ein gutes Instrument wäre. Der handwerkliche Umgang dieser Landesregierung mit dem Datenschutz ist, finde ich, kein Ruhmesblatt. Aber immer dann, wenn der Staat in größerem Umfang mit persönlichen Daten von Menschen arbeitet, muss er handwerklich sauber arbeiten. Deshalb – ich komme zu Helmut Schmidt zurück – gilt eben: Regierungshandeln und Datenschutz müssen sich auch in der Krise beweisen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP)
