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Muhterem Aras

10.11.2021 Sitzungen 17/18

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lage am Schweinemarkt in Baden-Württemberg ist, wie der Kollege Burger zu Recht festgestellt hat, in der Tat dramatisch. Ich will das an einem Beispiel erläutern. Anlässlich einer Besprechung überraschte mich gestern der Landrat des Hohenlohekreises mit der Aussage, dass es in diesem Landkreis erstmals in dessen Geschichte mehr Menschen als Schweine gibt. Das ist in der Tat bedeutsam, weil der Hohenlohekreis wie der gesamte Nordostbogen Baden-Württembergs – über den Ostalbkreis, den Landkreis Heidenheim, den Alb-Donau-Kreis bis eigentlich zum Landkreis Biberach, Richtung Oberschwaben – in der Vergangenheit die zentrale Schweineregion und damit auch d i e Wertschöpfungsregion in der Landwirtschaft war. Dies verdeutlicht ein Stück weit die Dramatik. Wir erleben in der Tat einen deutlichen Rückgang der Schweinehaltung in Baden-Württemberg, einen Rückgang, der stärker ist als in anderen Regionen Deutschlands, auch in den Regionen, in denen die Schweinehaltung gewerblich betrieben wird. Bei uns sind es Landwirte, die Schweine halten. In Niedersachsen, (Minister Peter Hauk) Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt hingegen sind es Gewerbe, die Stall an Stall halten. Dort haben wir es mit gewerblicher Schweinehaltung zu tun. Dort haben wir es auch mit massiven Umweltproblemen und mit massiven Stickstoffproblemen im Grundwasser zu tun. Mit all dem haben wir es bei uns ausdrücklich nicht zu tun. Dort, wo in unserem Land intensiv Schweinehaltung und intensiv Landwirtschaft betrieben wird, sind die Grundwasserverhältnisse in aller Regel in Ordnung. Das zeichnet Baden-Württemberg in Deutschland mit weitem Abstand aus. Aber genau diese Betriebe trifft es jetzt, trifft die Marktsituation jetzt besonders stark. Deshalb, Kollege Burger, vielen Dank auch für die Fragen im Rahmen der Regierungsbefragung. Ich halte das Aufgreifen dieser Thematik für wichtig. Welche Maßnahmen ergreifen wir derzeit? Wir setzen uns auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung einer nachhaltigen, tier- und umweltgerechten Schweinehaltung ein mit dem Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das halte ich deshalb für wichtig, weil es, meine ich, notwendig ist, den Menschen differenziert klarzumachen: Wer Fleisch isst, ist kein Umweltsünder. Es gibt ja Kreise in unserer Gesellschaft, die die gegenteilige Haltung ein Stück weit gern vor sich hertragen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Vielmehr: Wer Fleisch isst, leistet auch einen Beitrag zur Wertschöpfungskette, einen Beitrag zur Regionalentwicklung und einen Beitrag zur Bewirtschaftung der Felder in unserem Land. Deshalb werbe ich sehr dafür, dass die Tierhaltung in Baden-Württemberg weiter eine Zukunft hat. Wir unterstützen die Schweinehalter durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Deshalb werden danach, gerade in der Premiumförderung, bis zu 40 % der Investitionskosten erstattet; in der Basisförderung sind es 20 %. Wer also besonders tierwohlgerechte Ställe baut, erhält das Doppelte des Basiszuschusses. Zur Umsetzung höherer Tierschutzstandards werden über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, FAKT, besonders tiergerechte Haltungsverfahren in der Schweinemast gefördert. In Anlehnung an Kriterien des Tierschutzlabels des Tierschutzbunds erfolgt dabei eine zweistufige Förderung – eine Einstiegs- und eine Premiumförderung. Dies wird auch zunehmend nachgefragt. Zur Unterstützung der regionalen Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen, die eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung und den Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten sind, haben wir aber auch die Marktstrukturförderung, nämlich die Förderung der Schlachtung nach Tierwohlkriterien, in das Landesprogramm eingeführt. Wir fördern erstmals mittlere Schlachthöfe, regionale Schlachthöfe, wenn sie Umbaumaßnahmen ergreifen. Das ist aktuell an mehreren Schlachthöfen so, die dann eine Förderung von bis zu 40 % erhalten können. Darüber hinaus gibt es noch EIP-Projekte, bei denen wir auch den Bereich der Schweinehaltung und der Schweinezucht entsprechend unterstützen. de – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 Ich will zusammenfassend noch einmal sagen: Investiv können wir den Schweinehaltern helfen, wenn sie investieren. Der zweite wichtige Schritt ist aber, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sie überhaupt investieren können. Das ist nämlich das eigentliche Problem. In dieser Republik sind einige Gutmenschen unterwegs, die es nicht schaffen, die Widersprüche der unterschiedlichen Rechtskreise aufzulösen. Einer dieser Gutmenschen hat auch einen Namen, und sie ist auch verantwortlich dafür, dass die Schweinehaltung, die Ferkelhaltung in Baden-Württemberg derzeit drastisch zurückgeht. Sie heißt Svenja Schulze, und diese Dame namens Svenja Schulze, deren Amtszeit demnächst ausläuft – hoffentlich –, (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) war und ist nicht in der Lage, die Vorgaben des Immissionsschutzrechts gegenüber den Tierschutzfragen abzuwägen. Es war übrigens die einhellige Bitte aller deutschen Agrarminister – von Dunkelrot über Rot und Grün und Gelb und Schwarz –, Abwägungskriterien beim Immissionsschutzrecht auch im Tierwohl einzuführen, weil das Immissionsschutzrecht derzeit tierwohlgerechte Stallbauten faktisch verhindert. Das Immissionsschutzrecht hat einen technischen Ursprung. Es wäre den Immissionsschützern am liebsten, die Schweine blieben in ihren Kästen, in ihren Ställen, abgeschlossen von der Außenwelt, mit Kaminen versehen. Da kann man alles kontrollieren, da kann man alles filtern. Damit ist dem Immissionsschutz vollkommen Genüge getan, aber nicht den Schweinen. Wir wollen aber, dass die Schweine tierwohlgerecht aufwachsen können, tierwohlgerecht gemästet werden können. Dazu braucht es Außenklimaställe. Dazu muss man die Wände durchbrechen, man braucht Außenklima. Und das ist natürlich nichts, was dem Immissionsschutz gefällt. Deshalb ist es ganz klar eine Aufgabe für die „Ampelmännchen“ in dieser Republik, die sich ja derzeit zusammenfinden und eine neue Regierung bilden wollen: Dieser Widerspruch zwischen Immissionsschutz einerseits und Tierschutz andererseits muss schleunigst aufgelöst werden, und er muss auf Bundesebene aufgelöst werden, weil dort die Rechtskompetenz beheimatet ist. Darum bitte ich herzlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Damit komme ich zu der zweiten Frage, für welches Tierwohllabel bzw. für welche Umsetzung der Tierwohlabgabe sich die Landesregierung ausspricht. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Empfehlungen der Borchert-Kommission schleunigst umgesetzt werden. Schleunigst heißt: Es ist eine Aufgabe der neuen Regierung, sie umzusetzen. Die Borchert-Kommission ist zu einem Zwischenfazit gekommen und tagt in diesen Monaten erneut. Wir wissen schon, was sie will, nämlich eine Sondersteuer, eine Abgabe oder Ähnliches für Schweinefleisch oder für Fleisch generell, die den Haltern zugutekommen soll, damit sie tierschutzgerecht investieren können. Das ist das Ziel der Borchert-Kommission, weil die Borchert-Kommission – – Dieser Meinung bin ich mittlerweile auch, im Unterschied zu den Kollegen der FDP, die den Empfehlungen der Borchert-Kommission im Bundestag nicht zugestimmt haben. Herr Kollege Hoher, das muss man auch mal sagen. Ich bin auch der Meinung, dass wir schleunigst eine Abgabe, eine Sondersteuer für Fleisch brauchen zugunsten (Minister Peter Hauk) von investitionswilligen Landwirten, die vor allem in den Tierschutz investieren wollen, weil das Thema Tierschutz am Markt keine Chance hat. Machen wir uns nichts vor: Am Ende war es ein Marktversagen. Das merken wir ja. Es gibt Haltungslabels seitens der Industrie, die Tierwohllabel 1 bis 4; die Haltungsformen 3 und 4 werden von den Marktteilnehmern, nämlich den Konsumenten, jedoch nur in geringem Maß nachgefragt. Das ist einfach eine Tatsache, und damit ist klar: Es braucht einen zusätzlichen Schub, wenn wir die Haltungsbedingungen für die Tiere nachhaltig verändern wollen. Das wird man nicht einfach nur durch das Ordnungsrecht machen können. Das passiert derzeit faktisch, und das Ergebnis ist: Die Betriebe machen zu, und die Tiere werden irgendwo anders so gehalten, wie wir es nicht wollen. Das darf aber nicht die Zielsetzung sein. Das ist ja Heuchelei pur. Wenn man diese Heuchelei pur nicht betreiben will, dann muss man sich dazu bekennen, dass es dafür Investitionshilfen gibt, die – am besten auch von den Konsumenten – finanziert werden müssen. Deshalb sprechen wir uns klar für eine schnellstmögliche Umsetzung der Schlussfolgerungen der Borchert-Kommission aus. Ob das über eine Steuer oder eine Gebühr erfolgt, da bin ich relativ offen. Da sind wir seitens der Landesregierung auch nicht festgelegt, aber wichtig ist: Das muss umgesetzt werden. Ansonsten passiert eines: Der Schweinefleischkonsum wird ein Stück weit weiter sinken. Er liegt jetzt bei 32 kg pro Kopf; es waren einmal 40 kg. Manche sagen, das sei kein Beinbruch.

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