Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ich darf Sie bitten, zu beachten, dass die Antwort auf die Frage nicht länger als fünf Minuten dauern sollte, damit die Kolleginnen und Kollegen möglichst viele Fragen stellen können. Vielen Dank. Sie haben das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Ich grüße meine Kolleginnen und Kollegen! Nach jetzt gut 20 Monaten Pandemie kann festgehalten werden, dass die Hilfsprogramme des Landes und des Bundes die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – ich glaube, das ist auch das, was wir gemeinsam erreichen wollten – effektiv abgefedert haben. Mit vereinten Kräften von Land und Bund konnte eine Insolvenzwelle auf breiter Front abgewendet werden, konnten die Wirtschaftsstrukturen des Landes grundsätzlich gesichert werden – uns wären ganze Branchen weggebrochen – und auch die Weichen für eine nachhaltige positive wirtschaftliche Entwicklung gestellt werden. Im zweiten Quartal, im zweiten Halbjahr wurde diese vor allem durch Lieferkettenunterbrechungen eingeschränkt. Aber es konnte eine wichtige Grundlage, ein wichtiger Beitrag in der Coronapandemie geleistet werden – Gott sei Dank. Der Mehrheit der Unternehmen und Selbstständigen bei uns im Land ist jetzt wieder eine Umsatzerzielung aus eigener Kraft möglich, sodass die Geschäftslage zuletzt wieder positiv bewertet wurde. Trotzdem sind zahlreiche Unternehmen in ihrer Substanz geschwächt, weil auch Eigenkapital und Geld, das bei kleinen Betrieben und bei Soloselbstständigen angespart worden ist, aufgebraucht worden ist. Zudem besteht noch keine Gewissheit über den weiteren Verlauf der Pandemie und über die in diesem Zusammenhang noch erforderlichen Maßnahmen in den nächsten Monaten. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Wir befinden uns derzeit in der Warnstufe; die Ausrufung der Alarmstufe wird in den nächsten Tagen erwartet. Welche Auswirkungen dies konkret hat, werden wir erleben. Wir müssen, denke ich, alles dafür tun, um einen Lockdown zu verhindern. Deshalb haben wir, das Land, diesen Stufenplan verabschiedet, damit auch jeder rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Bis Ende des Jahres stehen die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus ebenso wie die flankierenden und ergänzenden Programme des Landes wie beispielsweise der fiktive Unternehmerlohn, der uns in Baden-Württemberg in besonderer Weise auszeichnet, oder der Tilgungszuschuss Corona zur Verfügung. Für die Zeit danach sind in erster Linie die Entscheidungen der Europäischen Kommission und der zukünftigen Bundesregierung maßgeblich. Ob und, wenn ja, in welcher Form die Hilfen verlängert werden, hängt von diesen Entscheidungen ab. Denn nur auf dieser Grundlage können wir landesseitig die gegebenenfalls noch erforderlichen Flankierungen zu den Bundeshilfen konzipieren. Gleichzeitig muss jetzt aber auch bei den bestehenden Corona-Unterstützungsprogrammen die abschließende Phase der Programmentwicklung angestoßen werden. Denn auch das ist eine wesentliche Komponente, um den Unternehmen und Selbstständigen im Land Planungssicherheit zu verschaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Beginn der Krise an war es der entschlossene Wille der Landes- und der Bundesregierung, die Betriebe im Land so schnell und so effektiv wie möglich zu unterstützen. Sie erinnern sich, als ich die Soforthilfe aufgelegt habe. Das war wirklich ein Kraftakt, und Baden-Württemberg war hier einer der Vorreiter, um die Existenz von selbstständigen Unternehmen rasch zu sichern – das war unser Ziel – und auch eine möglichst schnelle und unkomplizierte Auszahlung – ich erinnere mich noch an die zahlreichen Diskussionen, die wir damals geführt haben – zu ermöglichen. Die Höhe der ausgezahlten Hilfen haben wir zu diesem Zeitpunkt dadurch ermittelt, dass wir uns weitgehend an den Prognosen auf der Basis der voraussichtlichen Umsätze sowie der betrieblichen Sach- und Finanzaufwände orientiert haben. Von Beginn an war vorgesehen – das wurde auch immer wieder kommuniziert –, dass die jeweils getroffene Zukunftsprognose nachträglich mit der tatsächlich eingetretenen Situation verglichen wird und Überschüsse, die womöglich vorliegen, zurückzuzahlen sind. Das muss zum einen aus beihilfeund haushaltsrechtlichen Gründen auch zwingend so gehandhabt werden. Zum anderen ist es aber auch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die Verwendung der Mittel geprüft wird; denn schließlich müssen die nicht unerheblichen Finanzmittel von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen auch erst einmal erwirtschaftet werden. Sie stehen dann nämlich für andere wichtige politische Aufgaben nicht zur Verfügung, und wir müssen Schulden für die nächsten Generationen auch vermeiden. Deshalb ist dies ein notwendiger Schritt. Unstreitig ist jedoch, dass diese Phase eine Belastung für die Unternehmen und die Selbstständigen darstellt, und zwar nicht nur deshalb, weil es im Falle einer Überkompensation zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen kann. Vielmehr ist auch der zeitliche Aufwand, der mit den Rückmelde- und Schlussabrechnungsverfahren zusammenhängt, nicht zu unterschätzen. ode – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 Dass z. B. das Rückmeldeverfahren für die Soforthilfe, für die es im ersten Schritt gilt, nun mit der Endabrechnung für Empfängerinnen und Empfänger der direkt beantragten Neustarthilfe zusammenfällt, ist ungünstig – das ist uns auch klar –, war aber leider langfristig so nicht abzusehen. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb der Bund nur bei dieser Gruppe jetzt eine Ausnahme von seiner allgemeinen Frist macht. Landesseitig war dies aber leider nicht zu beeinflussen. Der allgemeine Fristtermin ist der 30. Juni 2022. Um den Prozess für die Betroffenen, so weit es geht, zu erleichtern, haben wir zur Soforthilfe umfangreiche Informations- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt. Sie sagen, bei der Anwendung träten Schwierigkeiten in der Praxis auf. Wir freuen uns natürlich über konkrete Rückmeldungen. Es war unser Ansinnen, die Antragstellerinnen und Antragsteller zu unterstützen und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, um möglichst schnell und unkompliziert zu kalkulieren. Es gibt natürlich äußere Bedingungen, die uns vorgegeben sind, bundesgesetzliche Vorgaben, an die wir gebunden sind, auch – Sie haben die Frist angesprochen – was die Fristen betrifft. Wir wissen, dass die Frist zum 19. Dezember eine Herausforderung ist. Wir sind in Diskussionen, um Erleichterungen zu erreichen. Ich kann Ihnen noch keinen Vollzug melden. Aber wir haben das ebenfalls auf dem Schirm. Zugleich habe ich großes Verständnis für die Sorgen und Bedenken der Steuerberatungen und der weiteren prüfenden Dritten, die zusätzlich zu ihren ohnehin umfangreichen beruflichen Aufgaben zum Jahresende, unabhängig von den Schlussabrechnungen, enorm gefordert und auch zeitlich gebunden sind. Ich teile grundsätzlich die Ansicht, dass die vom Bund gesetzte Frist, der 30. Juni 2022, extrem knapp ist. Ich sichere Ihnen zu, dass ich mich in diesem Punkt, sofern es dem Bund rechtlich bzw. insbesondere haushaltsrechtlich möglich ist, für eine Verlängerung einsetzen werde, was im Übrigen insgesamt für eine möglichst schlanke und unbürokratische Abwicklung dieses Verfahrens gilt. Deswegen freue ich mich über konkrete Rückmeldungen und Vorschläge, wie man die Instrumente noch weiter verbessern kann, wenngleich der Zeitdruck natürlich enorm ist. Seien Sie versichert, dass ich mich weiterhin dafür einsetze, dass die Unternehmen im Land zielgenau unterstützt werden, sodass die gesunde, mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur unseres Landes Baden-Württemberg über die aktuelle Krise hinaus erhalten bleibt.
