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Muhterem Aras

21.10.2021 Sitzungen 17/16

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hauk. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will der CDU-Fraktion für das Aufgreifen des Themas Lebensmittelverschwendung in dieser Aktuellen Debatte ganz herzlich danken. Lieber Herr Kollege Weber, die Aktionswoche scheint wirklich an Ihnen vorbeigegangen zu sein, wahrscheinlich weil Sie nicht im Lebensmittelhandel waren. (Vereinzelt Heiterkeit) Die Landesregierung ist nicht Veranstalter der Aktionswoche. Das könnten wir für elf Millionen Menschen auch gar nicht leisten. Wir sind Initiatoren, haben den Lebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg – EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe, aber auch andere – eingebunden und gemeinsam mit ihm in den Supermärkten, dort, wo die Menschen einkaufen, auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Die Zielsetzung dieser Aktionswoche war, den Konsumenten direkt zu erreichen, und das wurde auch vorbildlich vom Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt. iode – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das Ziel der Aktionswoche: Wir müssen aufklären. Denn wahr ist: Im LEH haben wir noch eine Verlustquote von etwa 2,5 %. Das heißt, die Verlustquote, die im Vertrieb entsteht, ist gering. Das liegt auch daran, dass der Lebensmitteleinzelhandel schon seit Jahr und Tag intensiv mit den Tafeln zusammenarbeitet und somit auch Lebensmittel, gerade im Frischebereich, im Gemüsesektor, stetig weiterverwertet, auch wenn diese nicht mehr so gut aussehen. Der Kollege Heitlinger hat etwas zu Recht angesprochen, was ein rechtliches Problem ist. Das ist das MHD, das Mindesthaltbarkeitsdatum – ein unglücklicher Begriff, aber ein rechtlicher Begriff, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens: Der Produzent garantiert bis zu diesem Tag Konsistenz, Farbe, Qualität und Aussehen des Produkts; danach kann das alles ein bisschen abweichen. Zweitens: Der Lebensmittelhändler und nicht mehr der Produzent übernimmt dann Haftungen, wenn das MHD abgelaufen ist. Und vor Haftungsfragen scheuen sich natürlich Lebensmittelhändler. Deshalb wird ausgelistet. Es geht also um eine rein rechtliche Frage, eine Haftungsfrage. Diese können wir nicht in Baden-Württemberg klären, die muss man auf Bundesebene klären. Das ist der entscheidende Punkt. Wenn das nicht angegangen wird – ich wünsche der neuen Koalition in Berlin viel Spaß dabei –, werden wir daran nichts ändern; um das mal klar zu sagen. Den Verbrauchern muss man sagen – Herr Kollege Heitlinger, Sie sind da vorbildlich –, (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) „mindestens haltbar bis“ heißt: mindestens haltbar bis, aber nicht: tödlich ab. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich meine, das ist ganz wichtig. Es ist nicht so, dass das Lebensmittel unbrauchbar wäre. Dafür muss man seine fünf Sinne nutzen: riechen, sehen, schmecken. Dann kann man urteilen, ob ein Lebensmittel tatsächlich noch genießbar ist oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Gernot Gruber SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) Insofern ist die von Ihnen praktizierte Vorgehensweise vollkommen richtig: Man muss aufmachen, probieren; manchmal sieht man es schon. Wenn Schimmel auf dem Lebensmittel ist, sieht man es ohnehin gleich. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich sage einmal: Man muss einfach seine fünf Sinne, seinen gesunden Menschenverstand einsetzen.

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