Florian Wahl
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die luca App ist kein Allheilmittel. Aber ehrlich gesagt hat das auch nie jemand behauptet. Wir alle wissen: Die luca App hat ihre Vorteile, sie hat aber eben auch ihre Nachteile. Aber eines müssen wir uns doch vor Augen führen: Zu einem Zeitpunkt, als bei Weitem noch nicht so viele Leute geimpft waren wie jetzt, zu einem Zeitpunkt, als Gesundheitsämter mit der Kontaktpersonennachverfolgung nahezu landesweit überfordert waren, hat sie uns allen doch ein Stück Erleichterung gegeben, und zwar nicht nur denjenigen, die praktisch über die luca App einer Kontaktnachverfolgung zustimmten, sondern auch den Gastronominnen und Gastronomen, den Kinobetreibern, den Theatern, übrigens auch privaten Nutzern, die Versammlungen veranstaltet haben. Ich glaube, sie hat einfach mitgeholfen, uns wieder ein Stück Leben zurückzugeben. Des Weiteren – das ist für uns alle auch wichtig – erspart sie uns Zettelwirtschaft. Wir erinnern uns noch alle an die Zettel, die wir ausgefüllt haben. Übrigens waren die Zettel, die in jeder Kneipe überall ausgelegen sind, auch nicht immer datenschutzkonform. Auch da haben wir einiges erreicht. Wartezeiten wurden verkürzt. Ich glaube, das ist eine gute Sache gewesen. Trotz allen Fortschritts muss man sagen: Die Schwächen der luca App waren uns nicht unbekannt. Denn – das wurde gerade schon gesagt – der Landesdatenschutzbeauftragte hat in einer Stellungnahme am 2. März dieses Jahres ausdrücklich die etlichen Schwachstellen aufgezählt. Doch er hat unter dem Strich die App als datenschutzkonform eingeordnet. Wir alle wussten, womit wir es zu tun haben. Es war klar, dass die Zettelwirtschaft beim Datenschutz größere Nachteile aufwies, als es die luca App tut. Deswegen überwogen auch für den Datenschutzbeauftragten die Vorteile für den Datenschutz bei der Zulassung dieser App-Nutzung. Grundsätzlich – das muss man sagen – weist diese Art der Kontaktnachverfolgung auch einige Schwächen auf. Diese muss man natürlich schon auch ansprechen. Wenn man im Theater mit Abstand und mit Maske bei guter Lüftung in der fünften Parkettreihe sitzt, dann hat es normalerweise wenige Konsequenzen, wenn hinterher festgestellt wird, dass andere Besucher im zweiten Rang, ganz woanders, zum gleichen Zeitpunkt in der Vorstellung infiziert gewesen sind. Die luca App meldet dem Gesundheitsamt in der Kontaktnachverfolgung jedoch alle Konzertbesucher, die sich dort über den QR-Code eingetragen haben. Sie hat also eine große Unschärfe. Das ist eine Schwäche dieser App, die man sehen und auch benennen muss. Deswegen werden die Daten von der luca App von den Gesundheitsämtern nicht in der Weise verwendet, wie sich das viele zunächst vielleicht vorgestellt hatten. Die Gesundheitsämter befragen, sofern sie dazu personell in der Lage sind – das sind sie oftmals nicht –, zuerst die Infizierten, neben wem sie wie wo gesessen sind, und danach wird entschieden, ob auf die luca App zurückgegriffen wird oder nicht. Im aktuellen Konzept des Sozialministeriums zur Kontaktpersonennachverfolgung im Land spielt vielleicht auch aus diesen Gründen die Nutzung der luca App so gut wie keine Rolode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 le. Sie erscheint nur noch in einem kleinen Nebensatz als ein Beispiel zur Kontaktpersonennachverfolgung. Nicht wenige Experten weisen darauf hin, dass eine vorausschauende Weiterentwicklung der Corona-Warn-App für die Warnung von möglichen Kontaktpersonen wahrscheinlich sinnvoller und ressourcenschonender gewesen wäre. Unter dem Strich muss man sagen, dass die Vorteile – das müssen wir schon sehen – der luca App von der Landesregierung, auch vom Sozialminister, zunächst maßlos überschätzt worden sind. Das müssen wir einfach feststellen. Fairerweise muss man allerdings sagen: Er war nicht der Einzige auf der Welt, der zu diesem Urteil gekommen ist. Zu dem Beschlussteil des Antrags möchten wir Folgendes sagen: Die geforderte Sicherheitsanalyse kann man nicht ablehnen. Diese ist wichtig. Wenn die Landesregierung von Baden-Württemberg die Anwendung der App klar empfiehlt und die Lizenzgebühren für sie bezahlt, dann ist dies absolut richtig. Dem Änderungsantrag, den wir jetzt allerdings auf dem Tisch haben, wonach wir praktisch die Kontaktnachverfolgung aussetzen sollen, können wir, ehrlich gesagt, nicht folgen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum einen haben wir steigende Inzidenzzahlen. Es wäre auch in der Bevölkerung das komplett falsche Zeichen, zum jetzigen Zeitpunkt die Kontaktnachverfolgung auszusetzen. Dann geht es noch um die Entlastung der Gastronomen. Ehrlich gesagt, sieht es momentan so aus, dass die Belastung durch die App wirklich überschaubar ist. Deswegen halten wir an der Kontaktnachverfolgung jetzt besser noch fest. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
